Trennungsfaq-Forum
Krankengeld nach Arbeitsunfall - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Krankengeld nach Arbeitsunfall (/showthread.php?tid=13501)



Krankengeld nach Arbeitsunfall - datrainer - 15-11-2023

Mahlzeit,
Hatte einen arbeitsunfall, mit längerer krankheitsdauer. Wie verhält es sich nach den 6 Wochen Krankengeld durch Arbeitgeber, mit dem Unterhalt? 

Danke und Gruß


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - p__ - 15-11-2023

Keine Änderung. Zählt noch als vorübergehender Aussetzer, Unterhalt ist aus Ersparnisse zu bestreiten wenn nicht langt.


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - datrainer - 15-11-2023

Was ist denn wenn keine Ersparnisse da sind?
Zudem auch noch Kurzarbeit ansteht.
Und eine eigentliche 2 Jahres neuberechnung anstehen kann.


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - p__ - 15-11-2023

Das ist zunächst mal dein Problem, sagt das Unterhaltsrecht. Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, der Unterhaltspflichtige muss sich bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, allen anderen Gründen für seinen Erwerbsaussetzer zumindest ernsthaft und redlich um eine angemessene Anstellung bemühen, um so den Unterhalt leisten zu können.

Das muss er beweisen. Nicht der Berechtigte muss beweisen, dass du zahlen kannst, sondern du musst deine ausgreifenden Bemühungen nachweisen, dein Einkommen wiederzuerlangen. Bei Kurzarbeit bietet sich zum Beispiel auch an, Aufstocker zu werden, wenn du vom Kurzarbeitslohn nichts zahlen kannst. Kurzarbeit ist ja nur Zwangsteilzeit, damit bleibst du auch von Massnahmen der Arbeitsagentur verschont.

Steht Auskunft an, und die letzten Monate Einkommen würden den Unterhalt senken, dann wird man dir erst mal dasselbe sagen, du hättest dich zu bemühen, das bereits erzielte Einkommen wieder zu erziehlen. Es gibt aber auch Chancen auf Herunterstufung bis auf den Mindestunterhalt. Die Anerkennung eines Mangelfalls wird jedoch sehr unwahrscheinlich. Der Mangelfall heisst: Du kannst auch den Mindestunterhalt nicht zahlen.


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - DrNewton - 17-11-2023

Realistisch: Wie viele Mangelfallberechtigte gibt es wirklich? Bevor einer zum Mangelfall erklärt wird, kommen die doch immer mit "fiktiven" Einkommen um die Ecke. Fiktiv sind wir doch alle Großverdiener mit Spitzensteuersatz ....


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - Nappo - 17-11-2023

Es stellt sich auch die Frage, ob der Unterhalt tituliert ist?

Letztlich kann man ja durchaus aktiv werden, denn wenn man nichts zu verlieren hat, was soll´s ?

Besteht eine Beistandschaft? Dann würde ich bei denen anfangen. Ein Arbeitsunfall kann Dir nicht angelastet werden und es ist leichter als sonst zu beweisen, dass eine zeitlich befristete gesundheitliche Einschränkung besteht. Das Aufstockerthema ist natürlich wichtig und vielleicht der "einfachste Weg".

Den Einwand, man könne sich ja eine andere Arbeit suchen, würde ich nicht gelten lassen. Ein Kurzarbeiter hat ja einen Arbeitsvertrag. Er ist ja nicht arbeitslos. Auch dann nicht, wenn es 100% Kurzarbeit sind.


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - datrainer - 17-11-2023

Danke für eure Meinungen!
Ich werde weiter berichten…


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - Alimen T - 14-12-2023

datrainer dateline='[url=tel:1700252425' schrieb: 1700252425[/url]']
Danke für eure Meinungen!
Ich werde weiter berichten…

Gibt’s Neuigkeiten ?
Wäre interessant zu wissen wie das 
Abläuft wenn man Krankengeld
Bezieht und keinen Titel hat .


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - Unterhaltspreller2023 - 14-12-2023

Also ich zahle nur den Mindestunterhalt da die KM nur UVG beantragt hatte und zahle seid dem aktuell noch 374 für 2 kinder obwohl ich 2200 Krankengeld erhalte


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - Alimen T - 15-12-2023

Unterhaltspreller2023 dateline='[url=tel:1702574148' schrieb: 1702574148[/url]']
Also ich zahle nur den Mindestunterhalt da die KM nur UVG beantragt hatte und zahle seid dem aktuell noch 374 für 2 kinder obwohl ich 2200 Krankengeld erhalte

Hat das 
Das Jugendamt ausgerechnet oder machst du das von dir  aus?
Ist deine warmwohnung über dem Satz der DDTabelle?


RE: Krankengeld nach Arbeitsunfall - Unterhaltspreller2023 - 16-12-2023

(15-12-2023, 01:20)Alimen T schrieb:
Unterhaltspreller2023 dateline='[url=tel:1702574148' schrieb: 1702574148[/url]']
Also ich zahle nur den Mindestunterhalt da die KM nur UVG beantragt hatte und zahle seid dem aktuell noch 374 für 2 kinder obwohl ich 2200 Krankengeld erhalte

Hat das 
Das Jugendamt ausgerechnet oder machst du das von dir  aus?
Ist deine warmwohnung über dem Satz der DDTabelle?

Ich hab irgendwann Brief vom Jugendamt erhalten das ich für je Kind 187 bezahlen soll, somit hat das Jugendamt vom Leistungsträger wie z.b Arbeitsamt vorab den Mindestunterhalt von meiner Leistung abgezogen.

Ich hab keine Angaben zu Miete gemacht weil ich bei mein Eltern wohne.

Ich habe aktuell 1870 Euro in meiner Tasche, gehe nicht arbeiten und niemand geht mir aufn Sack Big Grin