Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Luxus-Problem Riester Zulage Kind (/showthread.php?tid=13522) |
Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Sixteen Tons - 13-12-2023 Moin Leute. Ich habe noch einen Riester Vertrag aus Ehezeiten. Das war die einzige Kohle, die ich vor meiner Ex und dem Staat, sowie meiner Insolvenz in Sicherheit bringen konnte. Da ist immerhin ein größerer, 4vierstelliger Betrag drin und ich bespare diesen Vertrag nur noch minimal und bekomme eine anteilige Förderung vom Staat. Meine Tochter wohnt ja jetzt seit Sommer 2022 bei mir, ich bekomme das Kindergeld und ich wollte diese Änderung dem Anbieter mitteilen, die Frist für 2022 läuft zum Jahresende aus. Allerdings habe ich jetzt erfahren, dass meine Ex wohl auch einen Riestervertrag hat. So wie ich sie kenne, wird sie ihrem Finanzdienstleister nicht mitgeteilt haben, das die Voraussetzung für eine Förderung für die Tochter in dem Haushalt der Mutter nicht mehr vorliegen. Wenn getrennt lebende Elternteile einen Riester Vertrag haben, bekommt man die Förderung nur mit der Unterschrift des anderen Elternteils, das der damit einverstanden ist. Das wird wieder ein Problem, denn dann wird die Mutter sich wieder in der Opferrolle suhlen, der man das wenige, was sie hat, auch noch wegnimmt. Also kurz gesagt: Ich bekomme die Unterschrift wohl nicht. Allerdings geht es mir diesmal um das Prinzip und nicht um das Geld. Was kann ich jetzt tun, wenn die Ex ihren Willi nicht unter die Änderungsmitteilung schreiben will? RE: Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Newton - 13-12-2023 (13-12-2023, 09:39)Sixteen Tons schrieb: Wenn getrennt lebende Elternteile einen Riester Vertrag haben, bekommt man die Förderung nur mit der UnterschriftIst das so? Bei mir wurde keine Unterschrift verlangt. Es waren nur schwups plötzlich die Zulagen weg. Ich hatte mir das so zusammengereimt, dass die Zulagen wohl der bekommt, der auch das Kindergeld bekommt. RE: Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Sixteen Tons - 13-12-2023 (13-12-2023, 10:49)Newton schrieb: Ich hatte mir das so zusammengereimt, dass die Zulagen wohl der bekommt, der auch das Kindergeld bekommt. Es steht da so im Vordruck, der andere Elternteil soll seine Zustimmung geben, das der Kinderzuschlag dem eigenen Vertrag zugeordnet wird. Darauf kann lt. Fragebogen nur verzichtet werden, wenn der andere Elternteil keine Riester-Förderung in Anspruch nimmt. Das ist hier ja nicht der Fall. RE: Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Nappo - 13-12-2023 https://www.transparent-beraten.de/riester-rente/scheidung/ Nach einer Scheidung geht die Kinderzulage grundsätzlich an den Ehepartner, der auch das Kindergeld erhält. Ändert sich der Kindergeldanspruch nach der Scheidung, müssen die Eltern dies der entsprechenden Zulagenstelle und dem Riester-Vertragspartner mitteilen. Beide Partner müssen dann neue Zulagen-Formulare ausfüllen. Die Kinderzulage wird auf den einzuzahlenden Eigenanteil angerechnet. Mit der Neuverteilung der Zulage ändert sich daher meist auch die Höhe der Summe, welche die ehemaligen Partner monatlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen. https://www.continentale.de/documents/1615105/1814611/Continentale-Riester-Merkblatt+Kinderzulage-SC10.pdf Grundsätzliche Info zum Kinderzschlag Ich weiß leider auch nicht, was bei fehlender Unterschrift "passiert". Insofern würde ich das Ding ausfüllen, den Kindergeldbescheid beilegen und ein Begleitschreiben machen, dass kein Kontakt zur Mutter bestünde und keine Möglichkeit, die Unterschrift einzuholen. Dann wird der Mutter ohnehin der Zuschlag gestrichen und sie wird von der Versicherung angeschrieben. Vielleicht ist in diesem Moment die Chance auf die Unterschrift größer, weil die Versicherung die Unterschrift einfordert, statt Du selbst RE: Luxus-Problem Riester Zulage Kind - Sixteen Tons - 15-12-2023 Danke euch. Hat sich aber dann doch erledigt. Gilt nur für verheiratete, getrennt lebende Eheleute. Ich brauche den Willi von der Ex als AE nicht. Stand im Kleingedruckten. |