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Frage zu Umgangskosten - pudding - 31-01-2024 Wie lange werden vom Amt die Umgangskosten übernommen, bis das Kind 18 Jahre alt ist oder bis das Kind vor Erreichen des 18 Lebensjahres eine Ausbildung incl. Lehrgeld als eigenes Einkommen anfängt? RE: Frage zu Umgangskosten - Sixteen Tons - 31-01-2024 Kindereinkommen wird auch angerechnet. auf den Bedarf der BG. Man könnte allenfalls argumentieren, das Kind darf auf Geheiß des anderen Elternteils (Vermögenssorge) nichts von dem Einkommen aus der Haupt-BG in die temporäre BG mitbringen. Genauso wie den gezahlten Unterhalt an das Kind. Das sind dann nicht bereite Mittel. Könnte dann aber auch auf eine sozialgerichtliche Klärung hinauslaufen.Ja, ansonsten ist mit 18 Schicht. Es gab wohl mal Einzelfälle, wo das volljährige Kind Teil der temp. BG bleiben durfte. Vielleicht habe ich da mal etwas dazu im Forum Gerichtsurteile eingestellt. RE: Frage zu Umgangskosten - pudding - 03-02-2024 Danke RE: Frage zu Umgangskosten - Sixteen Tons - 13-02-2024 Hier noch der Link zu einem Urteil des SG Reutlingen dazu. In dem Fall war es ein Wechselmodell mit einem volljährigen Kind. https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11462&pid=184886#pid184886 |