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von Wechselmodell zum nichts - donaldo - 09-02-2024

Hallo zusammen,

ich möchte kurz meine Situation schildern und wäre um jeden ratschlag dankbar.
Ich lebe seit ca 1 jahr getrennt. In dieser zeit haben wir langsam das wechselmodell aufgebaut für unseren 4 jährigen sohn.
inzwischen hat meine Exfrau einen neuen Freund, ist schwanger und will ins grüne ziehen und dafür natürlich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht.
Rein objektiv betrachtet, bin ich eigentlich ganz gut aufgestellt. ich habe mich immer hauptsächlich um unseren Sohn gekümmert. Erfülle das volle Förderprinzip. Kann ihn von beruf her immer betreuen. Bin voll im Homeoffice. Habe immer auf Kommunikation und Beratungen gesetzt.
Sie hingegen muss vollzeit und oft vor ort arbeiten. schreit den kleinen regelmässig an. war in vergangenheit gewalttätig mir gegenüber. 

Allerdings schwebt dieses ungute Gefühl mit, dass es im Falle der Falle doch schief laufen könnte.
Dazu trägt dann auch das falsche Spiel der Mutter bei. Mit Manipulation des Kindes, dass es sich bei Papa gar nicht wohl fühle. Dass sie spontan entscheidet, er solle nun bei ihr sein. Dass sie eigenwillig betreuungszeiten ändert. dass sie ihn mir vorenthält.

Ich bin bereits anwaltlich vertreten. Das ist aber auch eher rosig und zuversichtlich und evtl nicht realistisch genug.

Wie sieht denn mein bestes vorgehen aus?
Die üblichen, offensichtlichen Verhaltensweisen sind mir schon klar. Aber was muss ich wirklich tun, um am ende nicht ohne Kind da zu stehen.

Vielen Dank
Donald


RE: von Wechselmodell zum nichts - teilzeitdad - 09-02-2024

In jedem Fall gilt:

alles dokumentieren; auch verbale Ausfälle (hier jeweils eine Protokollnotiz mit genauer Zeit und ungefährem Inhalt).

Es bringt absolut nichts beim Amt oder vor Gericht eine Litanei an haltlosen Behauptungen aufzustellen. Gerade als Mann. Das mag ja alles wahr sein. Hier gilt aber: cool und freundlich bleiben. Belege vorbringen. Nicht emotional ausfällig werden, so verständlich dies auch ist. Damit stellst du dich in der praktischen Realität für andere nur in die Ecke eines Querulanten-Vaters dem es nur darum geht der Ex das Leben schwer zu machen.

Sofern die Dame tatsächlich unkooperativ ist, sollte die Kommunikation vorzugsweise schriftlich erfolgen - es zählen auch SMS und Whatsapp vor Gericht und JA.


RE: von Wechselmodell zum nichts - modgott - 09-02-2024

Habt ihr das "Wechselmodell" denn gerichtlich in einer Umgangsvereinbarung festgehalten ?

Ich vermute "Sie" wird, wie du ja schon geschrieben hast, dir langsam den Sohn "entziehen", danach dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich einklagen.


RE: von Wechselmodell zum nichts - donaldo - 09-02-2024

Wir haben das Wechselmodell in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgesetzt. Bei Scheidung wurde dies als das derzeit laufende Modell erwähnt und protokolliert.
Wie gehe ich denn damit um, wenn sie ihn mir an mir zustehenden Tagen nicht geben will, weil sie angeblich einen Geburtstag hat. Oder an Tagen an denen wir getauscht haben, plötzlich der Meinung ist ich dürfe ihn doch nicht abholen?

Wäre es sinnvoll die Scheidung anzufechten, um Zeit zu gewinnen. Es ist noch eine Woche Zeit bis sie rechtskräftig ist. Welche Auswirkungen hätte dies.


RE: von Wechselmodell zum nichts - modgott - 09-02-2024

Also ich kann nur sagen , dass in unserer Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Kinderbetreuung drin gewesen ist.

Vollkommen Wertlos da nicht "vollstreckbar", darauf hat uns der Notar schon hingewiesen.

Die Betreuung der gemeinsamen Kinder wurde dann zunehmend gedrosselt da der Unterhalt im Wechselmodell ja quasi gegeneinander aufgerechnet wird.

Schlecht für die finanziell knappe EX.

Am besten setzt man die Kinderbetreuung in einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung um, die ist dann vollstreckbar.


RE: von Wechselmodell zum nichts - p__ - 09-02-2024

Klar ist es besser, das bereits bei der Scheidung gerichtlich billigen zu lassen. Aber wertlos ist die Vereinbarung auch so auf keinen Fall, sondern ein guter Punkt wenns im nächsten Verfahren ums ABR oder eine 50:50 Umgangsregelung geht.


RE: von Wechselmodell zum nichts - donaldo - 09-02-2024

Bei Gericht wurde ja der Umgang als Wechselmodell aufgenommen. ob das jetzt eine konkrete umgangsregelung ist, weiss ich nicht. zumindest steht es im scheidungsbescheid drin.

Ich habe nun folgenden Gedanken: Ich möchte nun selber angreifen und das alleinige ABR beantragen. Wie sinnvoll ist das? Welches Bild wird dadurch erzeugt? Oder wäre es besser zu warten? Der Klagefall wird ohnehin eintreten.
Hintergedanken sind folgende:
- Sie hat mir bereits das Kind vorenthalten und wird es in Zukunft erwiesenerweise wieder tun.
- sie ändert eigenmächtig ausgemachte betreuungstermine
- sie kommuniziert nicht bzw. antwortet einfach nicht, wenn es ihr passt
- laut kind wird sie oft laut und schreit ihn regelmässig an
- in vergangenheit wurde sie bereits handgreiflich mir gegenüber
- sie war in vergangenheit überfordert mit dem kleinen. das ist der grund, wieso ich es überhaupt bis zum wechselmodell geschafft habe
- mit neuem baby wird sie noch überforderter sein und keine zeit für unseren sohn mehr haben

sind das valide gründe?
ist das eine empfehlenswerte strategie oder sollte ich es lieber auf mich zukommen lassen und nur reagieren?

Und noch eine Frage dazu. Hat jemand einen guten Anwalt im Raum Mannheim? Ich habe zwar einen, bin mir aber nicht so sicher ob ihrer zeitlichen Erreichbarkeit und Ehrgeiz dahinter.


RE: von Wechselmodell zum nichts - modgott - 09-02-2024

Klingt auf alle Fälle nach einem mutigen Plan.

In unserem Fall und ich gehe davon aus, dass es bei dir nicht anders sein wird, ordnet das Gericht ein "Familienpsycholgisches Gutachten" an.

Das Gutachten liegt so bei 8000€ der Ausgang ...ungewiss...als Vater schwierige Sache.

Deine Argumente sind gut, aber wie hat der Richter in einer Verhandlung mal zu mir gesagt "Ist immer das gleiche, kenne ich alles".

Und wenn ich hier im Forum quer lese sind es auch immer die lgeichen Argumente die vorgetragen werden.

Außerdem wird die Mutter ja auch Gegenargumente vorbringen.

Das ABR als Vater zu erhalten...ich wünsche es dir von Herzen...ich habe es nicht geschafft.


RE: von Wechselmodell zum nichts - p__ - 09-02-2024

(09-02-2024, 10:49)donaldo schrieb: sind das valide gründe?

Als Mutter ja. Die Gewalt allein würde da einiges bewirken. In der nächsten Gesetzesreform wird das sogar zum absoluten Faktor hochgestuft. Bisher schon Benzin für Beschuldigungslügen durch Frauen, künftig Nitroglyzerin.

Das ist in der Realität knallhart gegen Männer gerichtet. Nur Männer. Bringt du Gewalt gegen dich oder das Kind als Vater und Mann, wirst du bestenfalls ignoriert, ansonsten verlacht, die ganze Rechtspflege und den Staat durchzieht ein bösartiger, beinharter Sexismus bin in die Haarspitzen hinein. Wie schon im Thread: Dokumentiere. Kleinlich. Was sagte das Kind wann, was machte die Ex dir gegenüber, Zeugen, Nachweise, Fotos. Nicht ewig, aber mach das mal ein Jahr.

Teile deiner Liste werden dir als Elternkonflikte auf der Paarebene zugerechnet, das wird sogar negativ für dich wirken, weil man dir vorwirft, die Paarebene nicht verlassen zu können. Auch so ein Vorwurf, der immer nur Männern gemacht wird, weil er sich leicht erfinden lässt.

Ich würde nicht aktiv vorgehen, sondern defensiv und sichernd. Sollte die Vereinbarung zum Wechselmodell so weit gebrochen werden, dass es kein Wechselmodell mehr ist, musst du allerdings aktiv werden. Da ist die Grenze.


RE: von Wechselmodell zum nichts - Nappo - 09-02-2024

Zitat: Rein objektiv betrachtet, bin ich eigentlich ganz gut aufgestellt. ich habe mich immer hauptsächlich um unseren Sohn gekümmert. Erfülle das volle Förderprinzip. Kann ihn von beruf her immer betreuen. Bin voll im Homeoffice. Habe immer auf Kommunikation und Beratungen gesetzt.

Das ist Deine Argumentationsgrundlage. Nicht - wie es schon erwähnt wurde - die Gewalt gegen Dich und die Defizite der Mutter, die Dir sowieso niemand abkaufen (will).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist natürlich nicht wertlos. Ich habe da auch schon selbst viel Unsinn von Notaren vernommen. Somit ist auch die gerichtlich gebilligte Wechselmodellvereinbarung nicht grundsätzlich wertlos. Sie wertlos zu machen, versucht gerade die Ex, in Verfolgung ihrer (Umzugs-)Ziele.

Da der Umzug räumlich eine Entfernung darstellen wird, die ein Wechselmodell nicht mehr möglich macht, verbleibt Dir nur der Antrag auf das alleinige ABR. Mit eben den o.g. zitierten Argumenten. Ob das bei einem 4-jährigen Kind zu Gunsten eines Vaters klappt, steht in den Sternen, aber in Ermangelung einer Alternative, verbleibt Dir keine andere Art der Antragstellung.

Scheitert diese, bricht man das Ganze herunter auf "normale Umgangszeiten". Begeht man aber den Fehler - wie es trotzdem leider oft empfohlen wird - und beantragt vor diesem Hintergrund irgendwie die Aufrechterhaltung des WM, und fliegt einem dies um die Ohren - was zu 99% der Fall sein wird - ist das Pulver verschossen. Das umswitchen auf einen dann folgenden Antrag auf Übertragung des ABR, ist das Papier nicht wert.

Leider muss man also mit dem schärfsten Schwert sofort schlagen. Klappt das nicht, gibt es Orientierung nach unten. Zusätzlich wäre noch anzubringen die Sache mit "Kontinuität, sozialem Umfeld etc bla."

Hier ist es aber nun auch so, dass Du Deinen Anwalt stark unter Beobachtung setzen musst. Ist das einer von denen, der dem eigenen Vorhaben nicht folgen will und La-La Schriftsätze auf setzt, der von vorneherein abwiegelt und Erfolglosigkeit von vorneherein suggeriert, ist er der Falsche.

Und dann geh mal davon aus, dass es mit der Instanz des Amtsgerichts nicht zu einem Ende kommt. Solche Fälle landen immer vor dem OLG. Auch da muss der Anwalt bereit sein, diesen Gang zu gehen und vollmundige Bekundungen reichen da nicht, wenn er in der Verhandlung an fängt, von Vergleichen zu schwafeln. Dann musst Du den einfangen und dafür haben viele dann auch nicht den Mut. 

Um Deine Rest-Chancen zu nutzen, musst Du sehr konsequent und gut argumentierend vor gehen. Du hast nur diesen einen Schuss frei.


RE: von Wechselmodell zum nichts - donaldo - 05-03-2024

Vielen Dank euch für eure vielen Nachrichten. Ich war jetzt ein wenig tätig.
Der Antrag auf alleiniges ABR steht beim Gericht. Sie will jetzt zurückrudern und behauptet all ihre umzugspläne wären gar nicht so konkret. Wobei ich von Wohnungsbesichtigungen weiss und sie mir konkret geschrieben hat, dass sie umziehen will.
Das hätte aber zur Folge, dass das ABR gar nicht verhandelt würde sondern einfach nur das Wechselmodell bestätigt werden könnte, da es ja keinen konkreten grund gäbe das ABR zu verhandeln.
Ich befürchte, dass das einfach nur Hinhaltetaktik ist, um dann ein paar monate später das ganze nochmal von ihr aus zu starten.
Wie seht ihr das? Ist es sinnvoll eine stufe zurückzustufen und erstmal ein gerichtlich bestätigtes wechselmodell anzustreben oder sollte ich weiterhin auf das alleinige ABR gehen? mit dem was ihrerseits vorgefallen ist vorenthaltungsmässig denke ich nicht dass sie eine gerichtliche anordnung achten würde.

Wie seht ihr das?
Wie stehen die Chancen auf beides?
was sollte ich tun?
ist das einfach nur ein schlechter vergleich dann?

ich bin halt immer vom standpunkt ausgegangen ich will das wechselmodell für beide. das sieht auch meine anwältin so. allerdings tendiere ich jetzt dazu, das das komplette ABR besser wäre, da ich nicht glaube, dass ich mein Kind wirklich oft sehen werde, wenn es anders wäre. ich will aber nicht gierig wirken wenn ich das so sage und etwas falsches vermitteln.


RE: von Wechselmodell zum nichts - anydad - 09-03-2024

Bleib beim WM, pokere nicht zu hoch. Ansonsten eskaliert es. Ich würde sehr viel dafür geben.


RE: von Wechselmodell zum nichts - HeinrichH - 12-03-2024

Dein ABR kann auch weg sein, wenn es heißt alles oder nichts. Sicherlich gehts nochmal die Extrarunde über ein Gutachten. Spätestens, wenn der Fall beim OLG liegt.
Das Kind ist noch recht klein. Hier spielt dir die Zeit dann eher in die Hände je älter es wird.

Ich würde weiter dokumentieren, wachsam sein, was dort passiert. Nicht, dass sie plötzlich einfach umzieht und Fakten schafft.


RE: von Wechselmodell zum nichts - MrBean - 12-03-2024

Ich würde im Vergleich das Wechselmodell festhalten. Alleiniges ABR zu bekommen, wenn die Mutter zurückrudert, wird sehr schwierig, denke ich. Du darfst das ABR nicht verlieren.


RE: von Wechselmodell zum nichts - Zahlfunktion - 30-03-2024

(09-02-2024, 11:21)modgott schrieb: In unserem Fall und ich gehe davon aus, dass es bei dir nicht anders sein wird, ordnet das Gericht ein "Familienpsycholgisches Gutachten" an.

Das Gutachten liegt so bei 8000€ der Ausgang ...ungewiss...als Vater schwierige Sache.

In meinem Fall war es so das ich unser Kind nach dem Auszug der Kindesbesitzerin, in einem Zeitraum von etwa 10 Jahren, bis zur Volljährigkeit genau zwei mal gesehen habe. In beiden Fällen diente der Besuch zum Abholen noch bei mir lagernder Sachen.

Verfahren, die dafür notwendigen Nerven, Lebenszeit und entsprechende Kosten habe ich mir erspart.

Auch so kann man das machen.