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zusätzliches Taschengeld bei KU - Druckversion

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zusätzliches Taschengeld bei KU - Nappo - 21-05-2024

Der Vater zahlt Kindesunterhalt und monatlich an das Kind ein Taschengeld. Wird eine neue Unterhaltsberechnung verlangt und bezieht der Vater das Taschengeld mit ein, so wird dieses Taschengeld m.M. nach nicht auch als Unterhaltszahlung heran gezogen. Andere Meinung?


RE: zusätzliches Taschengeld bei KU - p__ - 21-05-2024

Ein freiwilliges Taschengeld ans Kind ist unterhaltsrechtlich unbeachtlich.


RE: zusätzliches Taschengeld bei KU - VivaAsia - 21-05-2024

Kann ich bestaetigen. Gericht sagt waere freiwillig. Wird demnach nur angerechnet wenn die andere Partei es erlaubt. Aber diese wird das nicht erlauben.

Es soll auch unbeachtlich sein wieviel man gibt. ob 50 euro oder 5...


RE: zusätzliches Taschengeld bei KU - Sixteen Tons - 23-05-2024

Taschengeld ist in der Düsseldorfer Tabelle schon mit drin. Alles andere ist freiwillig on top.
Als ich aus einem Mangelfall in die Stufe 4 gerutscht bin für drei Kinder, habe ich den Kindern gesagt, dass das von mir freiwillig gezahlte Taschengeld jetzt die Mutti bezahlen muss, weil sie ja genug Geld zur Verfügung hat. Mutti will aber nichts an die Kinder zahlen und also bleibt der Posten bei mir.


RE: zusätzliches Taschengeld bei KU - NurErzeuger - 30-07-2024

Das muss man realistisch sehen. Wer Unterhalt zahlt, kann nicht auch noch Taschengeld zahlen. Mein ältester Sohn wollte von mir auch einen Zuschuss zum Moped, allerdings bei weit über 500 Euro Unterhalt pro Monat... wie soll das funktionieren. Die Mutter könnte ja auch mal in die Arbeit gehen und den Unterhalt wirklich für ihn zur Seite legen oder zumindest einen Teil davon. Sagt mein Liebling zu mir, ja aber Papa, von den anderen bekomme ich auch was. Antworte ich, ok das mag sein, aber niemand zahlt dir außer mir jeden Monat über 500 Euro und im Jahr ca. 6.500 Euro.

Das ist eh irre. Der Unterhalt plus Kindergeld - somit knapp 800 Euro - wird doch vom Kind niemals verbraucht.