Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? (/showthread.php?tid=1362) |
Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - campesino - 24-05-2009 Hallo, ich benötige fürs erste eine grobe Einschätzung für den folgenden Sachverhalt: Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt. Die erste Klage war so abgefasst, dass sie nur zugelassen werden sollte, wenn sie auch Prozesskostenhilfe vom Gericht erhält. Das hat die Familienrichterin abgelehnt. Zu dieser Klage hat mein Anwalt nicht einen Schriftsatz verfasst, sondern nur die Entscheidung des Gerichts abgewartet. Ein paar Monate später kam die nächste Klage, die die Ex auf wundersame Weise dann doch ohne PKH finanzieren konnte. Inzwischen ist die Sache per gerichtlichem Vergleich beendet. "Mein" Anwalt verlangt nun auch für das niedergeschlagene Verfahren eine 1,3 fache Geschäftsgebühr. Zusätzlich zu den Gebühren (Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühr, was ja in Ordnung ist) für das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Außerdem stellt er mir 20 und 40 € Porto und Telefonpauschalen ein, aber das ist Kleinvieh im Vergleich zu dem, was er für die abgewiesene Klage erhalten will. Der Anwaltstitel ist wohl gleichbedeutend mit einer Lizenz zum Geld drucken ... Jedenfalls, wenn das gebührenrechtlich in Ordnung ist. RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - blue - 24-05-2009 (24-05-2009, 12:35)campesino schrieb: Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt.Auch ohne Schriftsätze verfasst zu haben, hatte er wohl das Mandatvon Dir erhalten. Ich vermute mal, dass es somit korrekt ist, eine Geschäftsgebühr zu verlangen. Er soll Dir doch die Begründung schicken, wonach er genau abgerechnet hat. RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - Ralf G. - 24-05-2009 hast Du ihn angerufen? seine Türklinke berührt? eine von beiden Fragen mit "ja" beantwortet und Du darfst Dich glücklich schätzen, bezahlen zu dürfen RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - Petrus - 24-05-2009 Hier darf ich mal meine Erfahrungen ergänzen: Mein erster Anwalt Dr.G. hat mich energisch vertreten, bis zum Trennungsverfahren. Hier befragte er dann plötzlich mein Ex zu den Vorfällen nicht. Danach lamentierte er um einen möglichen Rekurs herum. Immerhin hat er seine Kosten bei 3500,- CHF belassen (für Schweizer Verhältnisse moderat) Dann habe ich kurzfristig auf Empfehlung der Dt.Botschaft Prof.F. mit dem Rekurs beauftragt. Der wollte natürlich zuerst 5000,- CHF Prozesskostenvorschuss haben. Als er aber das Urteil durchgelesen hatte, winkte auch er ab - trotz eindeutigem Auftrag. Für das und zwei weitere ergebnislose Termine mit ihm habe ich ihm dann das Mandat entzogen, worauf er mir für nichts (!) ca. 2900,- CHF einbehalten hat. Dann habe ich ein Erstgespräch mit einem weiteren Anwalt gehabt, der mir erklärte, dass die Richterin aus dem ersten Verfahren zu seinem Freundeskreis gehört, er also befangen ist, und er ausserdem nicht bereit ist, die Angelegenheit an das Bundesgericht weiter zu ziehen - Kosten: 580,- CHF - wir haben uns nach Rücksprache auf 450,- CHF geeinigt - immerhin. Und der Anwalt lic.iur. Lucas A. , den ich mit dem Ehevertrag beauftragt habe, hat mir dafür ca. 2300,- CHF berechnet. Der Ehevertrag ist wertlos, wie ich heute weiss - damals fehlten mir noch die nötigen Kenntnisse das zu beurteilen. Dafür habe ich jetzt seine Kollegin Brigitta M. als Vertreterin meine Ex mir gegenüber, die eine Schlammschlacht sondergleichen abzieht - *vorsicht mit solchen Äusserungen, moderationsseitig gelöscht* Meiner Meinung nach, sollte man Prozessen so weit, wie möglich aus dem Weg gehen oder wenn es nicht anders geht, nur Anwälte aus dem persönlichen Bekanntenkreis beauftragen - die sagen einem wenigstens ehrlich, wenn sie sich nicht einsetzen können oder wollen. RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - campesino - 24-05-2009 Die vorgerichtliche Tätigkeit habe ich schon bei der Fragestellung berücksichtigt, ist auch nicht zu bemängeln. Ich habe das Ganze im Gerichtskostenrechner eingegeben und dabei kam fast genau der Betrag ohne die Geschäftsgebühr der ersten Klage heraus. Leistungszeit: das Gezerre ging mehr als drei Jahre - braucht den Anwalt aber nicht zu jucken. Gegenstandswert 1. Klage: xxxx € (25% höher als bei der 2. Klage) Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG: 1,3 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert yyyy (der niedrigere Streitwert): -0,65 Gegenstandswert 2. Klage: yyyy € Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG: 1,3 Terminsgebühr im Mahnverfahren § 13, Nr. 3104 VV RVG: 1,2 Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG: 1,0 Die Anrechnung ist mit -0,65 enthalten, aber wieso taucht die abgewiesene Klage auf? Ist es nicht so, dass für einen Fall nur einmal Gebühr anfallen darf? Zu den persönlich bekannten Anwälten später vielleicht etwas mehr .... RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - blue - 24-05-2009 (24-05-2009, 17:55)campesino schrieb: aber wieso taucht die abgewiesene Klage auf? Ist es nicht so, dass für einen Fall nur einmal Gebühr anfallen darf?Selbst eine zurückgezogene Beschwerde beim OLG wird berechnet. Es ist zwar nur "ein Fall", jedoch unterschiedliche Verfahren. Bin kein Profi, jedoch würde ich es jetzt so auf die Schnelle begründen wollen. RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - Heinrich - 27-05-2009 Hatte vor 12 Jahren einen Scheidungsfolgevertrag (Ehevertrag) über einem Notar aufsetzen lassen. Kosten 1750 DM. Wollte den Sohn (Rechtsanwalt) für meine Scheidung vor 2 Jahren anheuern, hatte ein 30 min Gespräch mit ihm geführt. Er hat abgelehnt, da sein Vater als Notar den Ehevertrag aufgesetzt hatte, wäre es für ihn nicht möglich mich zu vertreten. Er hat mir nichts berechnet! Das war sehr anständig! Scheidung: Eingereicht Sept 2007. Rechtskräftig geschieden Febr.2009 Familienanwalt hatte mich vertreten. Viel zutun gab es für den Mann nicht, da der Richter meinen Ehevertrag voll anerkannte und es keinen Versorgungsausgleich gab (war vertraglich ausgeschlossen). Kosten: 2200 Euro Anwalts& und Gerichtskosten plus 500 Euro Übersetzungsgebühren, da Ex Amerikanerin und der Papierkram über den Botschaftsweg zugestellt werden musste. Ich hatte mit höheren Kosten und Problemen gerechnet. Bin voll zufrieden und glücklich nun sauber ohne Folgekosten geschieden zusein. Scheiss auf die 2700 Euro Scheidungskosten! Kacke nur, dass diese Kosten auf 2 Jahre verteilt sind und ich deshalb steuerlich nichts geltend machen kann. Dem Notar, der meinen Ehevertrag aufgesetzt hatte, bin ich heute noch zutiefst dankbar! Das war meine beste Investition meines Lebens!! Gruss Heinrich |