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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Druckversion

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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 15-07-2024

Liebes Forum,

Meine (noch) Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder, 3,5 Jahre und 6,5 Jahre alt.

Als der Sohn 3 Jahre wurde, zogen wir aus unserer Heimat weg, ca. 2,5 - 3 Autostunden. Grund: Ich war 6 Monate arbeitssuchend und dort winkte ein super Job. Meine Frau war hochschwanger, 2 Wochen nach dem Umzug kam unsere Tochter (Januar 2021).
2022 heirateten wir dann sogar noch.

Meine Frau konnte sich aber offenbar nie von ihrer Familie/Heimat lösen. So wurde sie zunehmend unzufrieden, häufiger Streit, ich solle gefälligst wieder am ehemaligen Wohnort ("Heimat") Arbeiten. Allerdings habe ich einen recht speziellen Beruf und in der Heimat ist es praktisch unmöglich etwas zu finden, wo ich meiner Qualifikation zufolge auch gerecht bezahlt werde.

Seit einem Jahr redete sie (immer wieder) von Trennung und dem Wunsch, dass sie zurück möchte. Nun meinte sie, sie habe sich gestern bereits eine Wohnung ab nächstem Monat angemietet: Ungefähr dort, wo wir früher wohnten.
Ich solle dem Umzug zustimmen, oder sie geht vor Gericht, meinte sie. Sie benötigt meine Zustimmung, da wir das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder haben.

Sie hat kaum Gründe, die es im Sinne des Kindeswohls rechtfertigen, diesen Umzug mit den Kindern zu machen bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Sie macht total einen auf Ego. SIE will schlicht zurück zu ihrer Familie. Das ist alles. Arbeiten tut sie ohnehin nur wenige Stunden die Woche. Die Kinder haben davon rein gar nichts, eher einen großen Schaden. Verlust des Freundeskreises und Verlust des Vaters.
Die Kinder haben ein sehr gutes Verhältnis zu mir und eine starke Bindung, obwohl ich zwar immer gearbeitet habe. Aber mein Job ermöglicht mir viele Freiheiten, viel Home Office und ich kann die Arbeit auch auf den Abend verlegen, wenn die Kinder schlafen.

Als Grund möchte sie angeben, dass dort, wo sie hin möchte, schließlich ihre Familie unterstützen würde. Außerdem habe sie dort, wo wir gerade noch zusammen in einer Wohnung wohnen, anscheinend keine Wohnung gefunden... Wer's glaubt. Sie will eben nur weg von hier.

Meint ihr sie hat mit der billigen Nummer echt eine Chance, 2,5 h weiter wegzuziehen mit den Kindern?
Weil: Sie würde natürlich auch hier eine Wohnung finden, könnte sogar in der jetzigen bleiben. Und eine Arbeit hat sie hier momentan auch.

Abgesehen davon, war sie überhaupt nicht bereit, mit mir mal das Thema beim Jugendamt zu besprechen. Sie ist voll davon überzeugt, dass sie als Mutter schließlich das Recht bekommen muss, mit den Kindern hinzugehen wohin sie es eben möchte (Egoeinstellung eben).

Sie drängt gerade jetzt, da unser Sohn in 2 Monaten eingeschult wird. Und nun möchte Sie mit aller Gewalt schnellstmöglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um ihren Willen durchzusetzen.

Ich hätte übrigens sehr gute Möglichkeiten, beide Kinder hier (wo wir momentan wohnen) mit ihr zusammen im Wechselmodell oder sogar alleine zu betreuen. Meine Eltern sind Rentner und wären bereit, hierher zu ziehen. Ein großes Haus habe ich bereits gekauft.

Noch zwei Anmerkung:

- Sie behauptet, dass wir seit 15 Tagen getrennt seien. Dabei wird täglich zusammen gegessen und sogar im gleichen Bett geschlafen.
- Unser Sohn ist bereits in die Schule HIER angemeldet. Sie müsste sie also ummelden, daher drängt sie total drauf, jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmunsgrecht vor Gericht zu erstreiten.
- Tochter ist seit einigen Monaten HIER im Kindergarten, nebenan steht schon das Haus, in das zumindest ich Ende des Jahres einziehen werde.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Surajin - 15-07-2024

Handeln, bevor Fakten geschaffen wurden. Wenn sie einfach umzieht, ist das Gericht am neuen Wohnort zuständig, bis da was ins rollen kommt, sind dann schon Fakten geschaffen worden und dann gibt es nichts mehr zu machen. Termin beim JAmt vereinbaren, schildern das es dir wichtig ist das den Kindern ihr gewohntes Lebensumfeld erhalten bleibt und du trotz der Trennung ein Wechselmodell anstrebst. Ist sie nicht bereit an einem Termin beizuwohnen, Wechselmodell beantragen. Geht alles ohne Anwalt solange es nicht um Unterhalt geht.

Sollte sie sich einen Anwalt nehmen, dann wirds schmutzig und du brauchst ebenfalls einen um überhaupt eine Chance zu haben ernst genommen zu werden.

Keinerlei Anschuldigungen gegenüber der Mutter, es geht dir nur ums Kind.
Paarebene seid ihr gescheitert, geht nurnoch um Elternebene, und da müsst ihr (im Idealfall) beide abstriche machen und einen Kompromiss finden.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - netlover - 15-07-2024

stimmt nicht ganz

1. sie zieht ohne deine einwilligung weg - vor gericht wird das immer als bindungsintolerant und rechtswdrig gewertet - auch bei mami mittlerweile
2. sie zieht ohne deine einwilligung weg: FG am letzten ort - ist zuständig - sowie bei mir vor ca 12 jahren
3. arbeite ein model bei dir aus, bei dem wenig möglichst fremdbetreung - kiga logisch - zum tragen kommt
4. das fucking JA muß auf deiner seite sein....

bb
netlover


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - wuerzig - 15-07-2024

Wie Surajin schon sagte, mach schnellstens den Termin beim Jugendamt, und mach für den Umgang eine Vereinbarung zum Wechselmodell fertig und leg das deiner Ex vor.

Falls die Ex Tatsachen schafft und die Kinder mitnimmt, beantrage beim Gericht die Festlegung des Wohnortes der Kinder auf Papatown (das geht sicher auch einstweilig) - so setzt du das ABR nicht gleich aufs Spiel. Schreib ein Protokoll jeden Tag wann du die Kids ins Bett gebracht hast, gemeinsame Aktivitäten, was war in der Kita los. So kannst du später Nachweisen dass du gleichberechtigt an der Betreuung mitwirkst, falls Deine Ex mit "der arbeitet immer nur und macht nicht mit" kommt. Du sagst ja selbst dass sie ihre Argumentation auf die Unterstützung in Exstadt aufbauen will.

Dass dein Job viel Homeoffice beinhaltet, und dass du unbedingt vor Ort in deiner Stadt sein musst klingt widersprüchlich. Lässt es sich z.B Einrichten dass Du nur 2 Tage die Woche ins Büro musst? Dann zieh wieder zurück und nimm Dir ggf. ein Zimmer/kleine Wohnung in der Nähe des Arbeitsortes. Ich weiß, das willst Du nicht hören, aber die Frage warum das in deinem Fall nicht geht musst du beantworten können.

Lies auch meinen Thread hier, ähnliche Geschichte mit etwas anderer Konstellation: 
https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=11658 Nach 4 Jahren schwelt bei mir immermal der Gedanke "Warum bin ich nicht einfach hinterher gezogen und hab Wechselmodell beantragt"... andererseits, gibt man den kleinen Finger... Vielleicht hätte die Ex mich auch dort weiter bekämpft und es wäre aufs gleiche gekommen.

Die Argumente mit Kontinuität von Freunden bei Dir kannst du vergessen, das zählt nicht.

Bleib stark, gesund und behalte einen kühlen Kopf! Dir steht eine extrem schwere Zeit bevor!


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 15-07-2024

Erstmal vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten.

Ich habe mich schon informiert und mit jemandem ausgetauscht, der in einer ähnlichen Lage war (Frau möchte wegziehen in ihre alte Heimat).
Bei ihm ging das Wechselmodell durch, am Wohnort während der Ehe.

Ich peile derzeit auch das Wechselmodell an, das wäre ein voller Erfolg, insbesondere für die Kids, da sie Mama und Papa permanent vor Ort haben.
Sie wird das aber ablehnen, da sie ja zurück will in ihre Heimat. Und da ich den Arbeitgeber praktisch nicht wechseln kann, geht Wechselmodell nur, indem beide dort bleiben wo wir gerade sind.

JA Termin steht für nächste Woche. Ob meine Frau groß im Kontakt mit dem JA ist, weiß ich nicht.
Ich habe zumindest morgen zusätzlich noch einen Termin beim Anwalt.
Homeoffice ist für 1 vollen Tag in der Woche , manchmal auch 2, möglich. Die Tage sind recht frei wählbar. Pendel vom Wunschort der Frau geht kaum.

Was ich mich frage:
- Sie hat bereits beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich gestellt. D. h. abwarten, was kommt.
-> In 2 Monaten wäre Einschulung. Ist es realistisch, dass bis dahin das Gericht über ihren Antrag entschieden hat?

-> Sollte sich der Prozess jetzt ziehen, wird sie ggf. einfach ohne Zustimmung umziehen wollen. Sie will, dass der Sohn keinesfalls hier eingeschult wird.
Wie lange dauern solche Prozesse etwa denn?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - peperoni - 16-07-2024

(15-07-2024, 23:51)Waschbär schrieb: Was ich mich frage:
- Sie hat bereits beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich gestellt. D. h. abwarten, was kommt.
-> In 2 Monaten wäre Einschulung. Ist es realistisch, dass bis dahin das Gericht über ihren Antrag entschieden hat?

-> Sollte sich der Prozess jetzt ziehen, wird sie ggf. einfach ohne Zustimmung umziehen wollen. Sie will, dass der Sohn keinesfalls hier eingeschult wird.
Wie lange dauern solche Prozesse etwa denn?

Wenn sie einen Eilantrag gestellt könnte innerhalb 4 Wochen entschieden werden. Wobei das auch auf die Auslastung des Gerichts ankommt, es kann durchaus viel länger dauern. Während der momentanen Urlaubszeit könnte die Bearbeitungsdauer durchaus länger sein.

Ich habe verstanden, dass euer Sohn bereits für die Grundschule am jetzigen Wohnort angemeldet ist. Sie müsste ihn dann auch am neuen Wohnort anmelden. Für die Anmeldung benötigt sie auch deine Unterschrift. Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.

Generell könnte dir eine Verzögerungstaktik zeitlich helfen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Nappo - 16-07-2024

Wenn jemand sich in einer Gegend nicht wohl fühlt und möchte unbedingt dort weg und wieder nach Hause, kann man diesen Menschen mit nichts überzeugen, dort zu bleiben, wo er jetzt ist. Das man davon den Bestand einer Beziehung abhängig macht, riecht allerdings auch nach weiteren Problemen, die vielleicht nie offen angesprochen wurden.

Auf der anderen Seite kann sie auch mit ihren Allmachtsfantasien als Mutter, nicht machen was sie will. So die Theorie. In der Praxis passiert es manchmal, dass die abhauen und der Vater hat das nachsehen. In einem solchen Fall musst Du sofort einen Antrag auf einstweilige Anordnung und Übertragung des ABR stellen. Die, die Geschwindigkeit hinlegen, haben manchmal auch Erfolg, denn das sog. Kontinuitätsprinzip wiegt durchaus schwer. Die Kinder haben seit 3 Jahren bei Euch den sog. sozialen Mittelpunkt. Freunde, Bekannte, Schule, KIindergarten. Da schaut man durchaus etwas genauer hin.

Das Jugendamt ist eine Instanz, die auch hier wohl eher zu Irritationen, Beratungsspiralen und in dummen Geschwätz enden wird. Wenn die Mutter das JA nicht favorisiert, nähme ich das dankend entgegen. Wenn ihr nun doch dort einen Termin habt, dann viel Glück. Du wirst sehen...

Jetzt im Moment sind die Voraussetzungen, dass die Kinder bei Dir bleiben, zumindest theoretisch gut. Schule ist schon angemeldet. Haus ist gekauft. Kontinuität eben. Bei Dir gibts es auch die Voraussetzung, die Kinder betreuen zu können. Ein Wechselmodell kommt bei einer solch angedachten Entfernung nicht in Frage. Das scheitert alleine schon an der zu besuchenden Schule u.v.m.

Ihr sitzt in einer Zwickmühle. Die ist auch nicht einfach aufzulösen. Die Frau will unbedingt weg. Daran wird sich nichts ändern. Du willst dort bleiben. Verständlich. dazwischen die Kinder. Die Frau will natürlich nicht ohne die Kinder weg. Auch daran wird sich nichts ändern. Das Wechselmodell wird nicht gehen, wegen der Entfernung. Und jetzt stell Dir vor, Du stehst vor dem Familiengericht und der Richter sagt: "Tja, Mutti. Wenn Du umziehen willst, kannst Du das ja tun, aber die Kinder bleiben hier." Theoretisch möglich, aber in der Praxis unwahrscheinlich. Der Richter wird Bauchschmerzen haben. Will nicht entscheiden und flugs kommt er auf die Idee, ein Gutachten machen zu lassen, damit ihm irgendjemand die Entscheidung abnimmst. Dann seid ihr in einem lange andauerndem Konflikt.

Nehmen wir an, Du würdest die Kinder zugesprochen bekommen, dann geht die Mutter nicht in Richtung des elterlichen Wohnortes. Das ist sehr wahrscheinlich bei dem Alter der Kinder. Und die Kinder können auch noch nicht wirklich befragt werden. Irgendeiner befragt die schon, aber der Kindeswille in diesem Alter zählt nicht wirklich, oder ist kaum Entscheidungserheblich.

Das Ganze hängt völlig in der Luft. Wenn sie nun einen Antrag bei Gericht schon gestellt hat, dann must Du dem Ganzen nun entgegnen. Das Gericht wird eine Stellungnahme von Dir haben wollen. Kannst Du das alleine? Die wenigsten sind da sicher. Also ist der Gang zu einem Advokaten vorprogrammiert.

Das sie sagt, ihr seid seit 15 Tagen getrennt, gehört zum Gesamtvorhaben der Mutter. Muss sie ja sagen. Stimmst Du dem nicht zu, ist das Trennungsdatum ein anderes, denn ihr seid noch nicht "von Tisch und Bett getrennt". Auch nicht wirtschaftlich. Getrennte Konten z.B.

Sollte das Gericht im weiteren Verlauf gegen die Mutter entscheiden - was man ja nicht weiß - ist das Problem für Euch nicht gelöst. Wird sie trotzdem umziehen? Bleibt sie da? Und unter welchen Umständen? Zieht sie aus dem Haus aus? Das alles ist völlig offen. Wäre die Beziehung zu retten, weil es nur um den Umzug geht? Oder ist sie nicht mehr zu retten, weil es auch um andere Dinge geht? Bei all dem wird Euch keiner helfen. Vielleicht eine Paarberatung? Wer weiß.

Im Moment kann man gar nichts dazu sagen. Das Ganze ist ein Ritt auf einer Kanonenkugel.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-07-2024

(16-07-2024, 09:04)peperoni schrieb: Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.

Leider nicht, eine Unterschrift reicht völlig. Ich hab selbst alle Kinder ohne weiter Unterschrift in allen ihren Schulen angemeldet. Problemlos, keine Fragen. Und auch die Entscheidung selbst kann sie allein treffen, wenn sie sich die Kinder gekrallt hat. Das gemeinsame Sorgerecht ist das Recht, sich zu einigen und hat bei der Schulmeldung keine Blockadewirkung, die entsprechende Gerichtsentscheidung steht auch in der faq.

Zitat:Sie hat bereits beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich gestellt. D. h. abwarten, was kommt.

Die Sache ist also längst amtlich, randheiss und rollt, egal was du jetzt machst. Zu spät für Vieles, schade. Vor dem Gerichtsantrag wären noch andere Versuche möglich gewesen. Ist aber typisch. Sie redet schon seit einem Jahr von Trennung, Männer nehmen das nicht so richtig ernst und verfahren mit "erstmal weiter so". So verliert man die Kontrolle und Handlungsoptionen im Trennungsprozess. Ich sage nicht, dass du Fehler gemacht hast, aber will diesen häufigsten Verlauf und den psychologischen Mechanismus benennen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 16-07-2024

@ wuerzig:
"beantrage beim Gericht die Festlegung des Wohnortes der Kinder auf Papatown (das geht sicher auch einstweilig)"

Du meinst damit aber nicht, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich beantragen will, sondern nur, dass der Wohnort der Kinder festgelegt wird?
Hast du mir ein konkretes Beispiel / Link, wie das aussieht?



Ich habe außerdem auf unserem PC (nutzen wir beide) bereits den Antrag gefunden, den sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gestern eingereicht hat.
Sie schreibt darin, dass sie zunächst HIER nach Wohnungen gesucht hätte, aber leider nicht gefunden hat. Dann hätte sie in der alten heimat geschaut, und schwups, da hatte sie Glück und dann etwas gefunden.

Dieser Aussage kann ich doch entgegentreten, denn eine Wohnung haben wir ja bereits, in der könnte sie bleiben. Ich ziehe sowieso zum Januar in das Haus und wenns schneller gehen muss, kann ich auch gerne die Zeit bis ich ins Haus kann anderweitig überbrücken (Hotel, FeWo).



Ich habe vorhin von meinem Arbeitgeber bereits zugesichert bekommen, 40% Homeoffice zu erhalten (bei 39,5 h-Woche), immer am Nachmittag. Damit könnte ich die Kinderbetreuung schon realisieren.

Mir wurde gerade klar, dass ich im Idealfall schon vor meiner Frau beim Familiengericht einen Antrag auf das Wechselmodell hätte stellen sollen.


Aber die Frage: Offiziell habe ich noch nichts vom Familiengericht zugestellt bekommen.
Macht es Sinn, das jetzt noch umgehend zu tun?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 16-07-2024

Mach es einfach und zwar im Eilverfahren. Damit ist der Krieg natuerlich eroeffnet aber der wird eh kommen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 16-07-2024

(16-07-2024, 15:22)Waschbär schrieb: Macht es Sinn, das jetzt noch umgehend zu tun?

Ist kein Vor- oder Nacnhteil. Entscheidend ist der Wille der Frau, vor Gericht zu gehen.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - peperoni - 16-07-2024

(16-07-2024, 11:24)p__ schrieb:
(16-07-2024, 09:04)peperoni schrieb: Ohne deiner Unterschrift keine Anmeldung möglich, sie kann jedoch ebenfalls vor Gericht einen Antrag stellen, dass deine Unterschrift ersetzt wird.

Leider nicht, eine Unterschrift reicht völlig. Ich hab selbst alle Kinder ohne weiter Unterschrift in allen ihren Schulen angemeldet. Problemlos, keine Fragen. Und auch die Entscheidung selbst kann sie allein treffen, wenn sie sich die Kinder gekrallt hat. Das gemeinsame Sorgerecht ist das Recht, sich zu einigen und hat bei der Schulmeldung keine Blockadewirkung, die entsprechende Gerichtsentscheidung steht auch in der faq.

Danke für den Hinweis. Wundert mich tatsächlich. Bei mir wollte die Kita, Kindergarten und auch Schule immer beide Unterschriften.

Ein Freund (bei ihm lebt das Kind) hat dies tatsälich eingeklagen müssen, da seine Ex das Kind auf eine andere Grundschule in einem anderen Stadtteil schicken wollte.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 18-07-2024

Hallo zusammen,
ich möchte ein kleines Update geben.

- Meine Frau meint, sie hätte den Antrag beim Familiengericht eingereicht. Per Post habe ich noch nichts erhalten, aber ich denke, es stimmt.
- Ich habe zumindest einen Anwalt gefunden, der in der Sache offenbar Erfahrung hat. Ich habe durch Zufall einen Mann kennengelernt, bei dem auch die Frau mit den Kindern wegziehen wollte. Sie wollte zurück zu ihrer Familie. Der Anwalt hat am Ende ein Wechselmodell durchsetzen können am bisherigen Wohnort. Der Anwalt sagt, wir warten jetzt bis das Schreiben kommt und dann setzen wir uns zusammen.

- Meine Frau hat sich (da sie sich wohl so sicher ist, Recht zu bekommen) bereits eine Wohnung an ihrem gewünschten Wohnort angemietet.
- Bei der Ehe-/Familienberatung, an die uns das Jugendamt auf meine Initiative hin vermittelt hat, möchte meine Frau nicht mehr teilnehmen. Für Sie ist es klar: Ich stimme Ihrem Umzug JETZT zu, oder sie geht vor Gericht. (Sie fühlt sich enorm unter Zeitdruck und möchte schnellstmöglich eine Entscheidung. Grund: Sie will unbedingt, dass noch vor der Einschulung entschieden wird).


Thema Jugendamt
Ob meine Frau mit dem Jugendamt im Kontakt ist, weiß ich nicht. Ich vermute, dass sie es aber eher nicht ist.
Ich hatte einige Telefonate mit dem Jugendamt, aber ich komme da irgendwie kaum weiter. Es wird immer nur gesagt, dass sie nur beraten und keine Richtung vorgeben. Aber wirklich beraten fühle ich mich nicht. 
Ich habe um einen persönlichen Termin gebeten und auch nächste Woche einen bekommen.

Könnt Ihr mir sagen, wie ich mich darauf vorbereiten sollte? Welche Punkte soll ich ansprechen?
Ich wäre ja mit dem Wechselmodell und "Frau kann eben nicht umziehen" einverstanden. Aber sehe keine Möglichkeiten, meine Frau vom Umziehen abhalten zu können. Ich vermute, dass es bei ihr krankhaftes Heimweh ist, dass sie weg will.

Nachtrag:

Ich bin schon dabei, eine Liste anzufertigen, die Aufzeit, dass ich sogar alleine im Stande bin, Vollzeit zu arbeiten und die Kinder selbst zu betreuen. Ich habe einen flexiblen Job, bei dem ich nur morgens ca. 4,5 h im Büro sein muss, und den Rest komplett flexibel von zu Hause aus machen kann. Auch habe ich keine Reisetätigkeiten.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 18-07-2024

Eigentlich kannst du schon froh sein, wenn sie nicht einfach mit den Kindern abhaut, sondern erst vor Gericht geht.
Viel vorzubereiten gibts nicht, auch beim Gespräch mit dem Jugendamt nicht. Nicht anbiedern, aber vorsichtig sein, die Dame wird auch bei Gericht gehört. Deshalb ist das ein Pflichttermin, um "Vater kümmert sich, will Lösungen" zu vermitteln. Auf keinen Fall irgendwie kontrollierend oder fordernd bezüglich der Mutter daherkommen. Also um Gottes Willen NICHT: "Am besten wäre, die Mutter würde hierbleiben, dann könnten wir ein Wechselmodell machen". Sondern: "Die Kinder haben sich hier sehr gut eingelebt, Kontakte geknüpft, ich kann sie teilweise oder ganz betreuen, eine gute Wohnung existiert. Die Mutter kann jederzeit erneut umziehen wenn sie das will, weiter Kontakte pflegen, aber das Kindeswohl ist am besten gesichert, wenn sie bleiben wo sie sind und nicht wieder herausgerissen werden."

Dein früher Gang zum Anwalt war gut. Du brauchst den sowieso für die Scheidung. Verhalte dich so, dass du ein Wechselmodell auch hier und heute machen könntest und nicht erst als Ankündigung, es zu können. Sei maximal präsent bei der Betreuung der Kinder und führe darüber ein sachliches knappes Tagebuch mit gemachten Dingen und Zeiten.

Das ist leider auch eins der Dinge, die schon vor einem Jahr in die Wege geleitet hätten werden müssen. Auch wenn es finanzielle Einbussen bedeutet. Vor Gericht gehts selten um "was kann ich versprechen", sondern nur um "wie ist die Situation jetzt?". Rechne damit, dass deine Fähigkeit zur mindestens gleichwertigen Kinderbetreuung in Frage gestellt wird.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 18-07-2024

Du hast noch Glueck im Unglueck, andere "Muetter" ziehen einfach um und schaffen Fakten. Wenn der Vater dann Stress macht, wird eine falsche Missbrauchsbeschuldigung aus dem Aermel gezogen und dann war es das fuer den Vater. So einfach ist das fuer eine Frau. Wird gefuehlt taeglich praktiziert.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 22-07-2024

Danke für die Antworten.
@ p__ : Danke für die konkreten Tipps.

Stand aktuell:
- Tagebuch mache ich.
- Gründe ausarbeiten, warum Kinder da bleiben sollten auch.
- Ich mache gerade sehr viel mit den Kindern bzw. für die Kinder. Das habe ich schon immer gemacht, aber versuche es nun zu Maximieren (zum Nachteil meiner Freizeit für mich ganz alleine, was aber die Kinder mir wert sind)

Ich werde an meinen Punkten noch etwas feilen und es dann bald hier posten. Über jede Meinung von euch bin ich dankbar.

Hat sonst noch jemand Tipps für den Termin beim Jugendamt?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 29-07-2024

Hallo zusammen,

ich gebe euch ein Update:
Vom Gericht habe ich noch immer keinen Brief erhalten. Anwalt habe ich bereits, der ist dann auch zur Stelle, wenn es soweit ist.

Beim Jugendamt war ich:
Ich hatte um den Termin zuvor selbst gebeten.
Im Wesentlichen schilderte ich die Situation und machte klar, dass aus meiner Sicht beide Elternteile wichtig für die Kinder sind und ich [aus Sicht des Kindeswohls] somit nur eine Lösung anstreben kann, bei denen ich den Kindern als Vater im Alltag erhalten bleibe - ich machte also klar, dass ein Umgang alle 2 Wochenenden keinesfalls eine Lösung aus meiner Sicht ist.
Der JA-Mitarbeiter machte diverse Vorschläge, was ich nun versuchen könnte, z. B. nochmal auf meine Frau zugehen (was aber momentan nicht geht), oder z. B. warum ich nicht auch den Arbeitgeber wechseln könnte, um dann einfach mit umzuziehen. Dass dieser Vorschlag für mich keine Option ist, habe ich ihm hoffentlich ganz gut erklärt. Ich fand es etwas verwunderlich, als er dann noch meinte, ich könne ja auch einfach "Abstriche" machen, indem ich sozusagen irgendeinen Job annehme (also fernab meiner Qualifikation). Ich verwies nur darauf, dass ich als Versorger von 2 Kindern Verantwortung trage und nicht einfach fürs halbe Einkommen nun einen Job annehmen kann; Unterhalt wäre da sicher auch ein großes Thema... Ich kann leider insgesamt schwer einschätzen, ob ich mit dem Gespräch nun etwas Positives erzielen konnte. Der JA-Mitarbeiter meinte am Ende noch, meine Frau könne ja "gerne auch mal kommen", oder sie und ich zusammen. Zudem würde er die Infos soweit zur Kenntnis nehmen und an die Sachbearbeiter weitergeben.


Was meint ihr dazu?
Notizen machte er sich keine. Soll ich mal nachhaken, ob es ein Protokoll gibt?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 29-07-2024

Nachhaken bringt nichts. Der Termin verlief so, wie es meistens läuft. Du hast getan und gesagt, war richtig war.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 30-07-2024

Ich habe noch eine Frage bzgl. der voraussichtlich anstehenden Gerichtsverhandlung:

Ausgangssituation: Die Mutter stellt einen Antrag, das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ihr alleine zu übertragen.


Welche Beschlüsse sind durch das Gericht möglich? Für mein Verständnis sind es folgende:

a) Mutter bekommt das alleinige ABR
b) Vater bekommt das alleinige ABR
c) beide behalten das ABR


Variante c) wäre doch dann mit einem gerichtlich angeordneten Wechselmodell verbunden, oder?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - p__ - 30-07-2024

Es ist Zivilrecht, d.h. du musst ebenfalls einen Antrag stellen. Zwei zivile Parteien gegeneinander und nicht "Staat gegen Eltern". Andernfalls wird der Antrag der Mutter genehmigt. Der Richter wird dann Punkt für Punkt nach deinem Antrag oder dem der Mutter entscheiden. Was nicht im Antrag steht, kann nicht beschlossen werden. Ihr könnt aber natürlich noch im Sitzungsraum eure Anträge abändern, ergänzen, zurücknehmen.

Stellen beide Eltern den Antrag aufs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und bleiben bis zum Beschluss auch stur dabei, bekommt es die Mutter oder du. Es kann nicht beschlossen werden, dass das gemeinsame ABR beibehalten wird. Deshalb muss man flexibel sein und Anträge entsprechend fomulieren. Ein kleiner Sieg der aber niederschwelliger für den Richter ist bringt viel mehr wie eine höherschwellige Veränderungsforderung. Beispielsweise ist gemeinsames ABR aber Festlegung der Wohnung des Vaters als gewöhnlicher Aufenthalt etwas leichter zu erreichen wie alleiniges ABR für den Vater. Das Ergebnis ist trotzdem fast dasselbe. Begründung im Saal: "Ich will die Mutter nicht entrechten, sondern das beste fürs Kind". Mach dir die Denkweisen und Mechanismen dieses Systems klar, handle danach. Unterdrücke Logik, Sinn, Ehrlichkeit. Deine Vorgehensweise muss darauf optimiert sein, Ziele zu erreichen und nicht darauf, die Wahrheit oder das Richtige zu verkünden, zu fordern.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - NurErzeuger - 30-07-2024

(15-07-2024, 00:10)Waschbär schrieb: Meint ihr sie hat mit der billigen Nummer echt eine Chance, 2,5 h weiter wegzuziehen mit den Kindern?

Ja, hat sie. Als Mann hast Du in diesem Land nach wie vor keine Chance dagegen etwas zu unternehmen. Eine Frau darf mit dem Kind einfach abhauen, hingegen wenn Du das machst, wird dich die Polizei suchen. In meinem Fall hat der Familienrichter der Frau sogar empfohlen sich umzumelden und somit klare Fakten zu schaffen, anstatt sie wenigstens etwas zu schimpfen. Eigentlich unglaublich, aber es ist so. Mein Eindruck ist sogar, dass es mittlerweile im Familienrecht noch schlimmer geworden ist als 10 Jahre zurück. 

Daher liebe Männer, wenn Ihr das lest, keine Kindern mehr zeugen sondern konsequent verhüten, denn im Fall der Fälle kann es böse für euch ausgehen. Wenn es nicht ganz so böse ausgeht, dann auch nur, weil Ihr vllt. eine einigermaßen vernünftige Frau erwischt habt. Das Gesetz oder die Judikative wie das Familienrecht schützen euch jedenfalls nicht sondern die verschlimmern es sogar. 

Anscheinend ist deiner Frau die Ursprungsfamilie so wichtig, dass sie dafür ihre eigene kleine Familie opfert. Mir leuchtet allerdings nicht ganz ein, wovon sie dann leben will. Ich mein, Du arbeitest ja nicht zum Spaß sondern um ihren Minderverdienst auszugleichen und eure kleine Familie zu ernähren. Bürgergeld bzw. Sozialgeld vom Staat wird es sicherlich nicht mehr all zu viele Jahre geben oder zumindest zeitlich nur noch begrenzt, daher wovon will die Frau leben?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 30-07-2024

@ p__
Danke für die Antwort. 
Ich gehe davon aus - gemäß den Urteilen, die ich im Internet gefunden habe - dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass ich alleine das ABR bekomme.

Mein Ziel wäre soweit:
Wechselmodell mit 50:50 Betreuung
Das geht selbstverständlich nur, wenn die Frau nicht wegzieht. Aber sie wird auch nicht wegziehen, wenn sie die Kinder nicht mitnehmen darf.

Heißt das, ich sollte dann einen Antrag stellen auf "Gemeinsames ABR mit Wechselmodell"?

Kleine Geschichte:
Ein Bekannter von mir war in einer ähnlichen Situation: Frau wollte ihn nicht mehr und dann 400 km weiter weg umziehen mit Kindern.
Das Gericht entschied auf Wechselmodell am bisherigen Wohnort. Sie blieb dann da wegen den Kindern.


@ NurErzeuger
Ich sehe es wie du: Sie stellt offenbar ihre Ursprungsfamilie über die eigene Familie. Sie sieht auch nicht, dass die Kinder ihren Vater lieben und brauchen. Sie braucht mich als Partner eben nicht mehr. Alles andere interessiert sie nicht.

Deine Frage, wovon die Frau leben will, ist absolut gerechtfertigt. Ich frage mich das ebenfalls. Bei ihr ist es vorprogrammiert, dass sie als Alleinerziehende zur Mitte des Monats pleite sein wird. Sie hat auch keinen Plan. Sie hat jahrelang immer nur gefordert, aber selbst weiß sie nicht, was leisten ist. Sie stellt sich das denkbar einfach vor. Sie bekommt ja Unterhalt, also 'passt das schon alles'.


@ alle
Ich habe bisher immer noch nichts vom Gericht erhalten. Wir haben nun August. Einschulung ist Anfang September. Ich denke, bis dahin wird es keinen gerichtlichen Beschluss geben. Meint ihr, das bringt mir einen gewissen Vorteil, wenn das Kind dann bereits hier eingeschult worden ist?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - kay - 31-07-2024

Ja, einen kleinen Vorteil wird Dir das bringen. Wichtig ist Tatsachen zu schaffen. Du kannst EXTREM froh sein, dass die Mutter das bisher noch nicht gemacht hat.


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Waschbär - 01-08-2024

(31-07-2024, 15:35)kay schrieb: Ja, einen kleinen Vorteil wird Dir das bringen. Wichtig ist Tatsachen zu schaffen. Du kannst EXTREM froh sein, dass die Mutter das bisher noch nicht gemacht hat.

Inwiefern kann/sollte ich denn Tatsachen schaffen?


RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - Absurdistan - 01-08-2024

"Inwiefern kann/sollte ich denn Tatsachen schaffen?"

Kauf einen Ponyhof! Oder Hundewelpen.

Du kannst auch das Kind in irgendeinem Verein anmelden. Schei.. auf Zustimmung des anderen Elternteils. Hauptsache dem Kind ist es wichtig regelmäßig bei dir zu sein.