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Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung - Druckversion

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Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung - Markus_1972 - 21-07-2024

Hallo zusammen,
ich bin hier schon lange stiller Mitleser und hätte nun auch mal eine Frage.

Vielleicht kurz ein paar Fakten:

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe einen 18 jährigen Sohn

-[font=Times New Roman]        [/font]Es herrscht aus diversen Gründen kein Kontakt mehr. Sohnemann ist leider nicht der Musterknabe, sondern das absolut krasse Gegenteil. Ich möchte 
  da nicht weiter drauf eingehen. Die Situation ist wie sie ist und wird auch so bleiben.

-[font=Times New Roman]        [/font]Zeitlich unbegrenzter Titel vorhanden

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe immer Unterhalt bezahlt


-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn lebt bei der Mutter

-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn hat letztes Jahr September Lehre begonnen und ich wurde vom Jugendamt informiert das Aufgrund seines Einkommens 
(halb angerechnet) nun weniger Unterhalt gezahlt werden muss und ab darauffolgenden März zu seiner Volljährigkeit kein Unterhalt mehr gezahlt werden braucht weil sein Einkommen dann voll angerechnet wird.

-[font=Times New Roman]        [/font]Also jetzt seit März diesen Jahres die Zahlungen eingestellt. Es kam dann noch final das Schreiben des Jugendamtes das die Beistandschaft beendet ist und ich natürlich bei Bedarf weiter Unterhaltpflichtig bin. Dann war erstmal Ruhe

-[font=Times New Roman]        [/font]Vorgestern ein Whatsapp Nachricht. Zitat „Moin Vater möchtest du freiwillig Unterhalt bezahlen oder muss ich wieder zu einem Anwalt gehen. P.S. ich lebe mittlerweile alleine sonst würd ich nicht fragen“

O.K. Ich wüsste nicht dass er wegen mir schon mal zu einem Anwalt gehen musste, aber egal. Ich bezweifle das er in München mit seinem Spenglerlehrlingsgehalt einfach so eine Wohnung zur Miete bekommen hat. Wenn dann hat ihm Mutti eine der mehreren Wohnungen zum 18ten geschenkt oder er darf in einer wohnen oder was auch immer.

Man muss dazu sagen das bei der Mutter vor 3 Jahren schwerer Brustkrebs mit einem Notfall diagnostiziert wurde und darauf hin der Sohnemann einige Wochen bei mir lebte. In dieser Zeit passierten Sachen, welche dazu führten, das es jetzt keinen Kontakt mehr gibt. Dieser war aber vorher schon auch wenig.
Theoretisch könnte also die Mutter auch verstorben sein und er lebt deshalb nun alleine. Glaube letzteres aber nicht, weil ich Ihm auf seine Whatsappnachricht folgendens geschrieben habe.
„Hallo Luca, sollte Die Aufgrund deiner Situation Unterhalt zustehen, dann bekommst Du den nartürlich. Allerdings ist seit deiner Volljährigkeit auch deine Mutter Barunterhaltspflichtig und die Berechnung dadurch nicht mehr so einfach. Es wird je nach Einkommen gegengerechnet wer wieviel von dem Dir zustehenden Unterhalt zu zahlen hat“
 
Als Antwort bekam ich dann nur noch das er zu zuständigen Jugendamt geht und berechnen lassen wird wer wieviel zu zahlen hat. Das hab ich dann nicht mehr beantwortet, zeigt mir aber das seine Mutter wohl noch lebt. Ich hoffe es zumindest. Nicht wegen der Unterhaltssache, sondern in ich hoffe es für ihn.

Aber das zeigt mir schon das er null Informiert ist, weil ja das Jugedamt nicht mehr zuständig ist.
 
Wie gesagt bezweifle ich das er normal zur Miete wohnt. Sondern das er gerade warum auch immer merkt das sein Geld für seine Ansprüche nicht mehr reicht. Vieleicht hat hat die durchaus vermögende Mutter auch mal den Geldhahn etwas zugedreht. 
Aber gehen wir trotzdem einfach mal davon aus er lebt alleine in einer angemieteten Wohnung.

Wie wäre dann die Berechnung usw.
 
Meines Wissens nach stehen ihm dann 930€  laut DT zu. Jetzt sieht meine Rechnung grob so aus. Er verdient mom. 800€.

930€ - 700€ (800-100 seine Aufwendungen) – 250€ Kindergeld = -20€

Sprich, es würde keine Unterhaltsschuld bestehen.
 
In den 930€ sind wohl 410€ für Wohnen eingerechnet. Ist das fix, oder können sich die 930 € erhöhen wenn eine Wohnung in München natürlich dementsprechen teurer wäre.

Dann wäre da noch der Titel. Weiss nicht so recht wie ich an die Sache rangehen soll.
Erstmal würde ich jetzt einfach abwarten was denn weiter kommt.

Danke schon mal für alle Amtworten und ein Sorry für die viele Schreiberei. Ich bin nicht so der gute Schreiberling.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.


RE: Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung - Newton - 21-07-2024

Ich würde auch abwarten.
Das JA kann beratend tätig werden und wird etwas ausrechnen.
Das musst du dann prüfen/genau kontrollieren. Dazu muss natürlich eine ausführliche Rechnung dabei sein und auch die Unterlagen der Mutter. Letztere muss dir dein Sohn zur Verfügung stellen (Mitwirkungspflicht), manchmal leitet das aber auch das JA weiter.

Evtl. können höhere Wohnkosten berücksichtigt werden, aber nur, wenn es unvermeidlich ist.


RE: Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung - Nappo - 21-07-2024

Im Grunde ist seine erste Nachricht schon mehr eine Drohung als eine Bitte, die angebrachter wäre, wenn man Geld von Anderen möchte. Die Antwort von Dir kann man noch gelten lassen. Weitere Antworten sind unnütz und führen zu nichts. Ich hatte die gleiche Situation Ende 2021. Soll er zum Anwalt gehen. Dein Zahlenwerk fußt auf Vermutungen. Verschwende diese Energie nicht.
Mir schrieb damals auch direkt die Anwältin, als ich nach Töchterchens diktatorischer Aufforderung nicht spurrte. Die Anwältin bekam dann von mir ordnungsgemäß Auskunft, verbunden mit der Aufforderung, folgende Unterlagen mir zukommen zu lassen:
1. Einkommen der Mutter nebst Belegen, ebenso wie von mir verlangt der letzten 12 Monate
2. Einkommen des Kindes nebst Beleg und was das Kind macht. Ausbildungsvertrag, Mietvertrag sind vorzulegen. Kindergeld ist zu berücksichtigen
3. Einkommensteuerbescheid der Mutter
Danach legte die Anwältin rudimentär Unterlagen vor. Nochmals ein Schreiben von mir: "Liebe Frau Advokatin. Reicht leider nicht...."
Dann war Ruhe
Ein letztes Schreiben der Anwältin: Bedenken Sie doch, dass Sie der vater sind. (Aha, plötzlich doch wieder?). Zahlen Sie doch bitte freiwillig 150 €. Das wäre doch ein gutes Geschäft für Sie!"
Darauf habe ich erst gar nicht mehr geantwortet. Sache erledigt...
Der Bub ist alt genug. Willkommen im Erwachsenenleben. Lass ihn laufen und sich die Hörner abstoßen. Nichts vorkauen. Keine Arbeit abnehmen. Gerade solche Trennungskinder sind durch die tolle, positive und gute Erziehungsarbeit der gottgleiche Muttis so geeicht, dass sie glauben, immer sei irgend jemand für ihr Wohlergehen verantwortlich. Man findet manche dieser Leute dann auch mal klebend auf Straßen vor, oder sie reißen Zigarettenautomaten gleich vollständig von Wänden. Ein entschuldigender Faktor ist die Krankheit der Mutter. Das kann ein Kind natürlich aus der Bahn werfen.
Das oben Beschriebene kann man ganz alleine und ohne Anwalt machen. Erst wenn es ernst wird und er auf seltsame Ideen wegen des Titels kommt, dann musst Du schnell zum Winkeladvokaten und eine Unterhaltsabänderungsklage betreiben. Das Thema ist im Glossar hier gut beschrieben!
Vermutlich kennt er aber die Funktionsweise des Titels nicht. Mache ihn also in keinster Weise darauf aufmerksam.