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Unterhaltsnachforderung - Druckversion

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Unterhaltsnachforderung - Eine_Frage - 23-07-2024

Hallo zusammen, ich ganz neu hier. Ein guter Freund hat mir dieses Forum empfohlen. Folgende Frage habe ich zu einer Unterhaltsnachforderung.  Muss ich darauf eingehen? Meine Tochter ist seit heute 18. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig und meine Tochter wird den Titel nicht durchsetzen und abgeben wollen (wir haben ein sehr gutes Verhältnis). Zum Hintergrund der Unterhaltszahlung: Über Jahre hat mir die Kindesmutter den Wert vorgegeben, den ich ihr monatlich gemacht gezahlt habe. Ich war nie säumig, habe mich allerdings auch nicht um eine korrekte Berechnung gekümmert. Das Anschreiben ist im Anhang. Der Jugendamt-Titel gilt nur bis 18. Meine Tochter startet jetzt ins Studium. Kann man sich an dem Urteil „OLG Brandenburg,Beschl. v.11.9.2019–9 UF 232/18“ orientieren oder kann es doch zur Pfändung kommen – durch das Jugendamt? Wie soll ich reagieren? Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.


RE: Unterhaltsnachforderung - Newton - 23-07-2024

Also ich würde es bezahlen, wenn die Berechnungen stimmen.
Das würde sonst nur zu Stress/Streit mit deiner Tochter führen.
Bezahlen, vergessen.


RE: Unterhaltsnachforderung - p__ - 23-07-2024

Den Text hab ich rausgenommen, die Quadrate über den persönlichen Angaben haben nicht verhindert, dass alles per cut & paste lesbar gemacht werden konnte. Sicherer wirds, wenn man es als Bild exportiert und dann löscht oder ausdrucken, Textstellen löschen, wieder fotografieren. Stells dann nochmal ein.

Ich nehme an, die Mutter hat das geschrieben.

1. Nicht nur laufender Unterhalt, auch angebliche Rückstände sind ab Volljährigkeit nicht mehr von einem Vertreter (hier die Mutter), sondern vom Unterhaltsberechtigten selbst zu verfolgen, sofern es sich nicht um übergegangene Forderungen handelt.

2. Wenn du einen statischen Titel hattest wie du sagst, besteht keinerlei Anspruch auf irgendeine Nachzahlung. Ich vermute aber, du hast da was verwechselt und es ist in Wirklichkeit gar kein statischer Titel. Bei einem dynamischen Titel mit Prozentsatz der DD aber fixem Zahlungsfluss gelten die üblichen Fristen in deinem Fall, drei Jahre, da keine frühere Aufforderung zur Zahlung bestand. Damit würde ein zu bezahlender Rückstand bestehen. Ob die Zahlen auch tatsächlich korrekt sind, habe ich nicht geprüft.

3. Schuldbefreiende Zahlungen dürften ausschliesslich direkt an den Unterhaltsberechtigten, das volljährige Kind gehen, nicht an die frühere Vertreterin.

4. Das Schreiben ist rotzfrech und übergriffig, strotzt nur so von Arroganz und indirekten Beschuldigungen. Die Mutter hat überhaupt keine Berechtigung mehr, irgend etwas zu fordern. Ich würde darauf nicht antworten. Wenn du meinst, nach obiger Schilderung würde eine Schuld bestehen, dann leite das Schreiben 1:1 an die Tochter weiter damit sie im Bilde ist, frage ob sie die Forderung auch stellt, wenn ja biete an das Geld (vorher aber mit eigener Rechnung prüfen, ob die Summe stimmt) ihr zu geben, du möchtest dann anschliessend den Titel gem. §371 BGB im Original zurückhaben. Da sie das sicher nicht kann, weil die Alte den in einem Ordner versteckt hat und drauf hockt wie ein Geier auf goldenen Eiern, verlange nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht, siehe https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel

Bezahle auf keinen Fall, um Ruhe zu haben. Bezahle nur, wenn wirklich eine Schuld in dieser Höhe besteht und von der Berechtigten gefordert wird. Korrektes Verhalten ist immer das Beste in deiner Situation, alles andere wirkt negativ. Wenn du meinst, du schuldest ihr was aber nicht auf rechtlicher Ebene, schenke ihr Geld zu Geburtstag oder Weihnachten. Indem du aber zweifelhaften Forderungen von Unberechtigten nachgibst, verlierst du Respekt und bist ein schlechtes Vorbild, "zahlen um Ruhe zu haben" ist kein gutes Lebensmodell.


RE: Unterhaltsnachforderung - Newton - 23-07-2024

Von der Art her wirkte das Schreiben wie vom JA vorgegeben.
Genau so machen die das.
Da muss das Kind dann nur noch die korrekten Namen einsetzen.
Insofern gehe ich davon aus, dass das JA das berechnet hat. Vielleicht ist das Kind da hingegangen?


RE: Unterhaltsnachforderung - p__ - 23-07-2024

Das Jugendamt hätte nie von "Betrug" gesprochen. Das war die Ex, so formuliert nur eine Ex. Nicht zu zahlen ist nicht mal annähernd Betrug. Vielleicht manchmal Unterhaltspflichtverletzung. Und so gibts noch mehrere andere fiese Formulierungen. Die haben der im Jugendamt irgendwas erzählt, hätte, könnte und die Ex hat dann zu Hause drüber gebrütet und diesen Wisch aufgesetzt.
Unterschrieben von der Mutter, nicht vom Kind. Der Name ist die Mutter. Diesen Titel hat keine Volljährige.


RE: Unterhaltsnachforderung - superdupersonic - 23-07-2024

Also laut dem OLG Brandenburg Urteil brauchst Du tatsächlich keine Angst von Drohungen Deiner Exe hinsichtlich Zwangsvollstrecken zu haben:

„…Seien die Voraussetzungen der Verfahrensstandschaft allerdings mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes oder aufgrund von Veränderungen in den Obhutsverhältnissen des Kindes (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB) entfallen, könne der Titelschuldner dies mit einem Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO gegenüber dem weiter die Zwangsvollstreckung betreibenden Elternteil einwenden. Keinen Unterschied mache es hierbei, ob der nicht mehr legitimierte Elternteil wegen eines laufenden Unterhalts oder auch noch wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes die Zwangsvollstreckung betreibe, da maßgebend für den Erfolg des Vollstreckungsabwehrantrags alleine auf dem Wegfall der Vollstreckungsbefugnis abzustellen sei.

Danach entfiele der Antragsgegnerin nach der am 22.9.2017 eingetretenen Volljährigkeit des gemeinsamen Sohnes jegliche Vollstreckungsbefugnis aus dem Titel. Dies gelte auch für den bis dato insgesamt aufgelaufenen Kindesunterhaltsrückstand, der nach Eintritt der Rechtshängigkeit am 29.6.201e  und bis zum Eintritt der Volljährigkeit des gemeinsamen Sohnes am 22.9.2017 entstanden sei.“

Ich würde dem JA und der EXe nach diesen frechen Aufforderungen überhaupt nicht mehr antworten. So wie P die Empfehlung ausspricht, mit Deiner Tochter zu reden, halte ich für die beste Option. Wenn Deine Tochter nun ein Studium anfängt, gibt es genügend Möglichkeiten, ihr finanzielle unter die Arme zu greifen. Jahrelang wurdest Du von Deiner EXe ausgequetscht wie eine Zitrone. Deshalb darf in Zukunft auch ruhig mal der Hinweis kommen, dass nun Mama auch hälftig den Unterhalt an Deine Tochter zahlen darf.


RE: Unterhaltsnachforderung - Eine_Frage - 24-07-2024

Hallo zusammen,
danke für die stichhaltigen Antworten. Das mit der PDF war mir nicht klar - danke P - in Zukunft werde ich das beherzigen.
Ich habe mit meiner Tochter darüber gesprochen - auch das sie den Titel (Forderung) nicht auf Ihre Mutter überträgt.

In Anbetracht des anstehenden Umzugs bekommt meine Tochter genügend (finanzielle) Unterstützung von mir - das sieht sie auch so und ist mir wohl gesonnen. Und das nicht nur, weil sie jetzt bei meiner Mum einzieht.

Jetzt bin ich mal gespannt, ob sie dann als Konsequenz, dass sie nichts von mir bekommt, den Barunterhalt für meine Tochter die nächsten Monate nicht zahlt. Gleichzeitig möchte Sie nämlich den neuen Unterhaltssatz vom Jugendamt ausrechnen lassen. Den Fragebogen vom JA habe ich schon vorliegen - natürlich bekommen die von mir keine Daten - das ist ja wie ein Offenbarungseid.

Welchen Unterhaltsrechner würdet Ihr empfehlen? Und wie gleicht man das mit der Ex ab, wenn Sie ebenfalls die Daten nicht rausgibt? Ich würde gerne die Situation vermeiden, dass sie den Unterhalt von ihrer Mutter einklagen muss.

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Den Text hab ich rausgenommen, die Quadrate über den persönlichen Angaben haben nicht verhindert, dass alles per cut & paste lesbar gemacht werden konnte. Sicherer wirds, wenn man es als Bild exportiert und dann löscht oder ausdrucken, Textstellen löschen, wieder fotografieren. Stells dann nochmal ein.
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Jetzt sollte der geschwärzte Text nicht lesbar sein.


RE: Unterhaltsnachforderung - Eine_Frage - 24-07-2024

(23-07-2024, 10:51)p__ schrieb: Indem du aber zweifelhaften Forderungen von Unberechtigten nachgibst, verlierst du Respekt und bist ein schlechtes Vorbild, "zahlen um Ruhe zu haben" ist kein gutes Lebensmodell.
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Zahlen um Ruhe zu haben - das habe ich wirklich bis vor 2 Jahren gemacht. Dann aber nicht mehr - da sie den vom JA festgehaltennen Kindeswunsch eines Wechselmodells ignoriert hat. Und dem JA war das egal. Man sollte wirklich von Anfang an hart sein.

(23-07-2024, 11:06)Newton schrieb: Von der Art her wirkte das Schreiben wie vom JA vorgegeben.
Genau so machen die das. 
Da muss das Kind dann nur noch die korrekten Namen einsetzen.
Insofern gehe ich davon aus, dass das JA das berechnet hat. Vielleicht ist das Kind da hingegangen?

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Die Mutter war dort wegen der Berechnung für den Volljährigkeitsunterhalt.

(23-07-2024, 10:51)p__ schrieb: 4. Das Schreiben ist rotzfrech und übergriffig, strotzt nur so von Arroganz und indirekten Beschuldigungen. Die Mutter hat überhaupt keine Berechtigung mehr, irgend etwas zu fordern. Ich würde darauf nicht antworten. Wenn du meinst, nach obiger Schilderung würde eine Schuld bestehen, dann leite das Schreiben 1:1 an die Tochter weiter damit sie im Bilde ist, frage ob sie die Forderung auch stellt, wenn ja biete an das Geld (vorher aber mit eigener Rechnung prüfen, ob die Summe stimmt) ihr zu geben, du möchtest dann anschliessend  den Titel gem. §371 BGB im Original zurückhaben. Da sie das sicher nicht kann, weil die Alte den in einem Ordner versteckt hat und drauf hockt wie ein Geier auf goldenen Eiern, verlange nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht, siehe https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel

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Ich werde meine Tochter bitten mir einen Verzicht zu unterschreiben. Danke für den Hinweis.


RE: Unterhaltsnachforderung - p__ - 24-07-2024

Vergiss nicht, dass der beglaubigt werden muss. Formlos geht das nicht.


RE: Unterhaltsnachforderung - Eine_Frage - 24-07-2024

(24-07-2024, 19:34)p__ schrieb: Vergiss nicht, dass der beglaubigt werden muss. Formlos geht das nicht.

danke. Daran hätte ich nicht gedacht. LG


RE: Unterhaltsnachforderung - Newton - 25-07-2024

(24-07-2024, 19:07)Eine_Frage schrieb: Gleichzeitig möchte Sie nämlich den neuen Unterhaltssatz vom Jugendamt ausrechnen lassen. Den Fragebogen vom JA habe ich schon vorliegen - natürlich bekommen die von mir keine Daten - das ist ja wie ein Offenbarungseid. 
...
Ich würde gerne die Situation vermeiden, dass sie den Unterhalt von ihrer Mutter einklagen muss.

Deine eigenen Berechnungen wird die Mutter sicher nicht akzeptieren, sondern nur die vom JA.
Insofern schwierig, wenn du da nichts hinschicken willst.
Wenn die Mutter nicht zahlen will, hast du wenig Möglichkeiten.

Versuche, das möglichst über deine Tochter laufen zu lassen. 
Sie soll die Mutter zu Unterhalt und Beibringung der Unterlagen (Gehaltsnachweise und Steuerbescheid) auffordern.
Im Grunde könnte sie der Mutter einen ähnlichen Brief schicken, wie du ihn bekommen hast.


RE: Unterhaltsnachforderung - p__ - 25-07-2024

Das Jugendamt darf weiterhin beraten und berechnen, aber niemand mehr vertreten, nichts mehr fordern. Schreiben der Mutter kannst du generell ignorieren. Zu ihr stehst du in keinem Rechtsverhältnis mehr. Es ist die Tochter, die jetzt ihre Rechte selbst vertritt oder eben ein von ihr beauftragter Anwalt.
Auskunft über deine Einkommensverhältnisse musst du der Tochter geben. Auch dann, wenn die ebenfalls pflichtig gewordene Mutter sich weigert oder nur unvollständig Auskunft gibt oder die Tochter diese Auskunft dir nicht weiterreicht. Dann lässt sich aber keine Haftungsquote errechnen und solange das nicht geht, nicht zahlen. Klar? Auskunftspflicht immer, aber zahlen nur nach plausibler Berechnung.