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Wohnvorteil mit Mitbewohner - Druckversion

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Wohnvorteil mit Mitbewohner - behrens79 - 19-08-2024

Hallo zusammen,

zunächst einmal Lob und Anerkennung für diese sehr informative Seite.

Folgender Fall:

Wie verhält es sich beim Wohnvorteil, wenn ich ein Zimmer meines Hauses untervermietet habe.
Es handelt sich um ein 140m² EFH . Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir bewohnt ein ca. 20 m² großes Zimmer.
Er hält sich jedoch im gesamten Haus auf. Nutzt das Bad , die Küche etc. Also quasi wie eine WG.
Es gibt noch keinen Mietvertrag ( dies wäre allerdings kein Problem ), wir haben lediglich die Vereinbarung , dass er ab und an den Kühlschrank füllt.

Vielen Dank für eine Antwort bzw. Anregungen .

LG


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - Austriake - 19-08-2024

Dein ehemaliger Kollege ist dein Mieter, mit allen Konsequenzen. Einkommenssteuerpflichtige Miete, Müllgebühren, GEZ, Strom, Wasser.
Oder ihr wohnt zusammen, ist ja bei gleichgeschlechtlichen Paaren kein Problem. Wird erst dann interessant, wenn einer von euch beiden Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Dann wird man euch zur Bedarfsgemeinschaft erklären.


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - p__ - 19-08-2024

Untermieter wird man auch ohne schriftlichen Mietvertrag. Es gelten dann die Standardregeln des BGB.

Solange keiner etwas weiss, ist es auch kein Problem, aber wehe wenn die Ex davon Wind bekommt. Auch auf andere Dinge hat das Auswirkungen, Müllgebühren, GEZ... Du darfst Wohnraum auch nicht einfach verschenken, sondern musst ihn verwerten, Mieteinnahmen sind dann Einkommen und unterhaltsrelevant.


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - Newton - 19-08-2024

Wobei soll denn der "Wohnvorteil" relevant sein?
Meinst du Kindesunterhalt?
Da ist es im Grunde egal, ob du dein Eigentum vermietest oder selbst drin wohnst.
Wohnvorteil bleibt gleich (= ortsübliche Miete).


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - p__ - 19-08-2024

Wohnvorteile sind was anderes. Hier gehts um Vermietung, auch ohne Mietvertrag. Wenn er das macht, sind Mieteinnahmen zu erzielen, das sind Vermögenserträge und somit unterhaltsrelevante Einkünfte. Man kann Vermögenserträge (das sind hier die Mieteinnahmen) nicht einfach an Dritte verschenken, damit sich das Einkommen nicht erhöht und damit nicht der Kindesunterhalt.

Vorsicht, dass das nicht auffliegt. Typisches Szenario, das Kind plappert nach dem Umgang bei Mutti: "Der Kawummbo, der Kumpel vom Papa, der wohnt jetzt auch in unserem alten Haus." Mutti denkt sich dann, nanu, von Mieteinnahmen war nie die Rede, steckt der das Geld schwarz ein? Muss ich mal bei der Beistandschaft anrufen.


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - Newton - 19-08-2024

Der Wohnvorteil bleibt ja gleich.
Entweder er bewohnt das ganze Haus, Wohnvorteil = 1200 €.
Oder er bewohnt nur 3/4 + 1/4 Miete, auch 1200 €.
Oder verstehe ich was falsch?


RE: Wohnvorteil mit Mitbewohner - NewLife - 24-08-2024

Und wenn er vermietet, dürfte er für diesen Teil Werbungskosten bzw. Rücklagen für Reparaturen geltend machen. Optimaler wäre, wenn er das Haus bei der Bank noch dazu abbezahlt, er könnte mit dem Wohnvorteil bei einem +|- 0-Nummer rauskommen, wenn er gut ausrechnet.