Anlage U - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Anlage U (/showthread.php?tid=1376) |
Anlage U - Schwerter - 26-05-2009 Hallo, habe meiner Ex die Blanko-Anlage U zugeschickt. Jetzt schreibt sie, das sie mir diese "nicht so schnell" zurückschicken kann. Ich soll das Finanzamt um einen Aufschub bitten und sie will die schriftliche Zusicherung von mir haben, ihr sämtliche Nachteile (!!!) zu ersetzen. Sie müsse dann ja Steuern zahlen. Ich habe ihr dann geschrieben: "Hallo XXX, verstehe ich zwar nicht ganz, was daran so schwer sein kann, mir die Anlage U zurückzuschicken. Du musst nur ein paar Angaben zu deiner Person machen und ankreuzen, das du dem Antrag "dem Grunde nach" zustimmst. Das wars ! Sollte deine Steuererklärung allerdings so kompliziert sein (was ja eigentlich nicht sein kann), das du durch das begrenzte Realsplitting nun einen Steuerberater benötigst, bedenke bitte, das ich diesen nicht bezahlen werde. Ich werde dir, wie der Gesetzgeber es vorschreibt, alle steuerlichen (!) Nachteile ausgleichen, mehr nicht ! Dieses bekommst du kurzfristig per Post. Gruß YYY" Nun meine Frage. Ich habe nicht die geringste Lust, mit der Ex zu kommunizieren. Es ging aber in diesem Fall nicht anders. Wie kann ich kurz und deutlich reagieren, wenn die Ex wieder anfängt rumzuzicken ? Mir schwebt vor, zum Gericht zu gehen und das dort klären zu lassen. Wie gehe ich am besten vor ? Gruß Schwerter RE: Anlage U - Master Chief - 26-05-2009 Gruss zurück! Ihr seid beide etwas neben der Spur, was die genauen Modaliäten betreff §10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG (denn um nur den geht es) "begrenztes Realsplitting" angeht. Und es ist auch, Dank der deutschen Steuergesetzgebung, weitaus komplexer, als es den Anschein hat. Dein Anspruch ist allerdings relativ klar durch das BGH bestätigt und man kann wirklich von "rumgezicke" sprechen. Dieser thread, sowie der Verweis auf das ISUV Merkblatt #55 (ist Gold wert, weil man den Anwalt spart wg. vorformulierter Klageschrift!) hilft da weiter. http://anonym.to/?http://forum.isuv.org/print.php?threadid=43890&page=1&sid=113906f59564aeba7792d55a87b21a7a Ich selber bin seit über einem Jahr "auf Eis" gelegt worden mit der Anlage "U". Gruss, Master Chief RE: Anlage U - Schwerter - 26-05-2009 Hallo, stelle mir auch die Frage, ob sich Anlage U für mich überhaupt lohnt. Angeblich arbeit Ex nicht, faselt nun aber von was weiss ich für hohen Ausgleichszahlungen, die ich an sie zu zahlen hätte. Keine Ahnung, ob das wieder nur ihre üblichen Spielchen sind. Wie kann ich den EU den sonst noch steuerlich geltend machen ? Gruß Schwerter RE: Anlage U - blue - 26-05-2009 Bis 13.805 € als Sonderausgaben § 10 EStG. --> Anlage U Irgendwas von 7.680 als aussergewöhnliche Belastungen laut § 33a EStG. --> Keine Anlage U Aber lies Dir die beiden §§ mal genau durch. Ohne selbst zu wissen, wieviel die Ex verdient, kann das mit Anlage U extrem schlecht ausgehen. Meine Ex hatte sich auch geweigert, mir die Anlage U zu unterschreiben. Blieb ihr aber nix anderes übrig. Später stellte sich dann auch heraus warum. Sie hatte eigenes Einkommen. RE: Anlage U - Schwerter - 26-05-2009 (26-05-2009, 13:36)blue schrieb: Später stellte sich dann auch heraus warum. Sie hatte eigenes Einkommen. Das ist auch mein Gedanke. Ende Juli soll es eine Unterhaltsneuberechnung geben (ältester Sohn hat Abi gemacht und dient dann dem Staat). Der Schuss könnte nicht nur, sondern wird für Ex nach hinten losgehen Die fällt um, wenn sie meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sieht. Wenn sie dann noch arbeitet, ..... Und wenn sie nicht arbeitet, dann zahlt sie auch sehr wenig von mir auszugleichende Steuern Gruß Schwerter RE: Anlage U - blue - 26-05-2009 (26-05-2009, 09:09)Schwerter schrieb: Mir schwebt vor, zum Gericht zu gehen und das dort klären zu lassen. Wie gehe ich am besten vor ?In den meisten Fällen ist es nicht nötig, deswegen gleich zum Gericht zu gehen. Unterstütze sie einfach debei, sich "schlau" zu machen. So, wie Du als Unterhaltsknecht dazu verpflichtet bist, alle steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen, ist sie dazu verpflichtet, Dir Auskunft über ihr Einkommen zu geben. Schick ihr einfach entsprechende Informationen. Irgendwelche Tricks ihrerseits, die dann später mit Sicherheit auffliegen, gefährden ihren weiteren Anspruch. Aber mal ne Frage. Wie wurde sich bis jetzt bzgl. EU geeinigt? Wer hat was ausgerechnet? Wenn das eine FledermäusIn gemacht hat, ist in aller Regel dieser Splittingvorteil in der Berechnung bereits mit eingeflossen. |