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Kosten fuer Vaterschaftstest können aufgeteilt werden - Druckversion

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Kosten fuer Vaterschaftstest können aufgeteilt werden - kay - 03-02-2025

Habe ich gerade im Luegel gefunden. OLG Frankfurt hat wohl entschieden, dass die Kosten fuer einen gerichtlich veranlassten Vaterschaftstest von beiden Elternteilen zu 50% zu tragen sind. Leider ohne AZ: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oberlandesgericht-frankfurt-eltern-muessen-kosten-fuer-vaterschaftsfeststellung-teilen-a-320f315d-95b3-4580-b785-bc8b3ab85d21


RE: Kosten fuer Vaterschaftstest können aufgeteilt werden - p__ - 03-02-2025

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.1.2025 Az. 6 WF 155/24
Bis jetzt nur Pressemeldung: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/haelftige-kostentragung-zwischen-mutter-und-biologischem-vater
Volltext noch nicht verfügbar.


RE: Kosten fuer Vaterschaftstest können aufgeteilt werden - Alimen T - 03-02-2025

(03-02-2025, 14:51)kay schrieb: Habe ich gerade im Luegel gefunden. OLG Frankfurt hat wohl entschieden, dass die Kosten fuer einen gerichtlich veranlassten Vaterschaftstest von beiden Elternteilen zu 50% zu tragen sind. Leider ohne AZ: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oberlandesgericht-frankfurt-eltern-muessen-kosten-fuer-vaterschaftsfeststellung-teilen-a-320f315d-95b3-4580-b785-bc8b3ab85d21

War nicht mal die Situation so,
Dass der mutmaßliche Vater auch
Gerichtskosten 
Zahlen musste auch wenn es gerichtlich 
festgestellt wurde dass dieser gar nicht
Der Vater ist ?