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JA wird frech. UHV Rückforderung - Druckversion

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JA wird frech. UHV Rückforderung - Nappo - 18-02-2025

Dreiste Bande. 

Vater ist arbeitslos im Zeitraum 08.05.2022 bis 18.04.2023

Am 26.10.23 die erste unverschämte und bekannte Aufforderung, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen etc pp und UVK zu erstatten bzw Unterhalt zu zahlen.
Am 17.03.2023 als "letztmalige Aufforderung" mit dem Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, 20 Bewerbungen etc bla bla

Schreiben von mir - nachdem er zu mir kam - vom 26.06.2023 mit Hinweis auf ALG-I Leistungen und Arbeitslosigkeit, somit aktuell Leistungsunfähig für den Zeitraum 08.05..2022 - 18.04.2023

Danach Pause. Schreiben vom JA am 14.12.2023 lfd. UHV nun zu zahlen. Sätze hätten sich ab dem 01.01.24 geändert.
Antwort von mir, dass der Vater seit dem 01.05.2023 wieder am arbeiten sei, Mindestunterhalt zahle und die Mutter offensichtlich doppelt kassiert. Erneuter Hinweis auf mein Schreiben vom 26.06.2023 wegen Leistungsunfähigkeit vor dem 01.05.2023

09.01.2024: Forderungsaufstellung in Höhe von 2.172 € mit gönnerhaftem Ratenzahlungsvorschlag von Seiten des JA
Mit Schreiben vom 23.07.2024 wird die Forderung von mir bestritten unter Nachweis bereits erbrachter Unterhaltszahlungen und vorheriger Leistungsunfähigkeit

Mit Schreiben vom 12.09.2024 reduziert das JA die Forderung von 2.172 € auf 1.180 €, weil die Dame doppelt kassiert hat. es geht um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Er habe während des ALG Leistungen in Höhe von 1.700 € bekommen und könne somit den UHV zurück zahlen (in Raten)

Antwort von mir am 27.09.2024: "Liebes JA. wieder falsch! Das JA hatte den Arbeitslosengeldbescheid falsch gelesen und einen falschen Tagessatz entnommen (Ein Schelm der Böses dabei denkt). Das habe ich bemerkt und berichtigt. Somit erneute Berichtigung, dass nicht 1.180 € zurück zu zahlen sind, sondern nur 595,80 €, da diese Summe für die Monate 10/2022 - 12/2022 wegen geringerem SB als erhaltenes ALG tatsächlich zu zahlen sei. Für 2023 NULL, weil höherer SB .

Den Betrag hat er dann auch am 08.10.2024 bezahlt.

Also an alle Väter ,-) Genau hin gucken: Denn ursprünglich wollte man 2.172 € und nun blieben 595,80 € übnig.

Nach meinem Schreiben vom 27.09.2024 war Ruhe. Bis jetzt: 

Heute - am 14.02.2025 erreicht mich ein Schreiben des JA, dass man sich entschuldigt, bei der Berechnung des ALG Bescheides den falschen Tagessatz genommen zu haben. ABER
mit erneutem Hinweis, er sei zwar in der anderen Zeit arbeitslos gewesen, aber er sei seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen - 20 Bewerbungen etc.

Deshalb würden noch 584,50 € verbleiben, die er zahlen müsse... um dann also doch wieder auf die oben genannten 1.180 € zu kommen.

Nun überlege ich gerade:

Der Vater hat sich ja eine neue Arbeit gesucht.  Zwischen Aufforderung des JA wg. Erwerbsobliegenheit und neuem Job liegen 6 Monate. Ich sehe es eigentlich nicht so, dass das JA pauschal nun im Nachhinein die angezeigte Leistungsunfähigkeit einfach so negiert, weil er sich nicht schnell genug um neue Arbeit gekümmert hätte und wegen des Hinweises auf die Anzahl der Bewerbungen.

Für solch einen Fall dürfte es schwer werden, ein Urteil zu finden? Jedenfalls werde ich nochmal dagegen vorgehen. Natürlich erst nach Rücksprache...

Meinungen?


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Alimen T - 18-02-2025

Also als ich mich mal auf eine interne Stelle beworben habe, hatte
Es ein halbes Jahr gedauert bis alles durch war wegen Betriebsrat etc.
tatütata


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - p__ - 18-02-2025

Ein Beschluss würde auch nicht helfen. Das wird jeder Richter für sich neu auswürfeln. Du weisst ja: Der Aaaaainzelfall! Der hailige Ainzelfall! Jeder Fall eine Einzelfall-Honorarrechnung.


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - DrNewton - 18-02-2025

Da haben wir wieder den berühmten Einzelfall. Schwer zu sagen.
Ist wieder das Familiengericht zuständig? Anwaltszwang?

Aber mal ehrlich, 6 Monate ist doch nichts. Vom ersten "Bewerbungskontakt" bis zum ersten Arbeitstag können doch schon mal locker 3-4 Monate vergehen, wenn es eine große Firma ist, div. Instanzen und Betriebsrat eingebunden ist. Bei einem großen Arbeitgeber im Schwarzwald hat es 3 Monate gedauert, bis ich einen Entwurf eines Arbeitsvertrages hatte ... eben, weil Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc. Ihren Senf dazu geben wollten / mussten / konnten ....

Gibs denn Urteile, bis wann man einen neuen Job gefunden haben muss. Eine neue Stellen (wenn es was Spezielles ist) findet man nun nicht an jeder Ecke.....


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - kay - 19-02-2025

Da wuerde ich eine schoene Geschichte auftischen warum es so lange gedauert hat bis er die Arbeit beginnen durft. Sprich Zusage erfolgte VIEL frueher aber Arbeitsbeginn erst am Tag X. Warum soll er sich dann in der Zwischenzeit noch weiter bewerben? Wenn sie das nicht akzeptieren, dann wuerde ich das wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Kann mir kaum vorstellen dass die wegen 500 Euronen klagen.


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - DrNewton - 19-02-2025

(19-02-2025, 00:14)kay schrieb: Da wuerde ich eine schoene Geschichte auftischen warum es so lange gedauert hat bis er die Arbeit beginnen durft. Sprich Zusage erfolgte VIEL frueher aber Arbeitsbeginn erst am Tag X. Warum soll er sich dann in der Zwischenzeit noch weiter bewerben? Wenn sie das nicht akzeptieren, dann wuerde ich das wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Kann mir kaum vorstellen dass die wegen 500 Euronen klagen.

Kluge Idee :-) 
Es gab ein paar Tage nach dem Bewerbungsgespräch die mündliche Zusage ..... - darauf hat man sich verlassen und sodann nicht weiter die Arbeitsuche verfolgt, da davon ausgegangen werden musste, dass das Arbeitsverhältnis zustanden kommen wird. Die zeitliche Verzögerung sind den internen Prozesses des Arbeitgebers geschuldet, welche ich nicht zu vertreten habe ...
 
so oder so ähnlich würde ich antworten und dann mal sehen, was rauskommt.....


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Alimen T - 19-02-2025

1 Nachweis für Bewerbungen hat man ja schonmal
sicher im Ärmel
wegen der Zusage,
Auch wenn die so lange gedauert hat.


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Sixteen Tons - 20-02-2025

Ich könnte mir vorstellen, dass die dann damit kommen, man hätte ja irgendeine Hilfstätigkeit in der Zwischenzeit machen können.
In der Tanke Snickers verkaufen, Putzen, Zeitung austragen, sich prostituieren, was weiß ich...


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Alimen T - 20-02-2025

Dann wäre natürlich die Frage
Ob das Arbeitslosengeld dadurch
gekürzt worden
wäre. Wenn man bei Hartz 4
1200€ dazuverdient
darf man z.bsp.
vom ganzen kladeradatsch 300€ behalten


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Nappo - 21-02-2025

Naja, da ich natürlich nichts mache, was der Betroffene nicht möchte, geht er jetzt darauf ein und zahlt monatlich 70 € zurück.

Ginge es um mich selbst könnte die mich mal .... Der Vater ist nach Abzug des Kindesunterhalts unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Selbst wenn ein Gericht beschließen würde, dass er das nachzahlen muss, bekämen die trotzdem nichts. Dann könnten die sich ihren Titel sonstwohin schieben.


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - Alimen T - 21-02-2025

Oder Mann versucht es auf diese Art und  Weise


https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/trans-person-prozesse-klage-schmerzensgeld-3207025


RE: JA wird frech. UHV Rückforderung - bio - 22-02-2025

Der Fehler war, die ersten 600 Euro zu bezahlen. Da haben die Blut geleckt.

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Ich habe seinerzeit einfach 20 hingerotzte Bewerbungen per PDF an irgendwelche Arbeitgeber gemailt. Das Anschreiben bestand aus Textbausteinen, inhaltlich wenig aussagefähig, so dass ich nie eine Antwort bekam.
Alles in einer Excel vermerkt und dem JA geschickt. Das ging 10 Monate so, jeden Monat auf diese Weise 15-20 Bewerbungen generiert.