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Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - tad - 26-02-2025 Sachverhalt:
Ich möchte besser verstehen, was ein Versuch einer,- ggfs. vorläufigen,- räumlichen Trennung durch Auszug meinerseits in eine eigene Mietwohnung für Risiken bietet. Die Seiten auf Trennungsfaq und entsprechende Foreneinträge empfehlen ja oft, wegen minderjähriger Kinder nicht auszuziehen und eine Trennung im häuslichen Umfeld zu erreichen. Unsere Kinder sind aber ja volljährig. Stichworte:
Wer von Euch hat das so durchexerziert und möchte seine Erfahrungen und Empfehlungen teilen? Was übersehe ich bislang? Danke im voraus für Eure Mithilfe. Die Seiten auf Trennungsfaq, das Forum und seine Einträge sind Gold wert. Auch dafür danke. RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - kay - 26-02-2025 Wenn es irgendwie geht, versuch Dich mit der Nochehefrau an einen Tisch zu setzen und eine Einigung zu finden. Lass den Schwaben mal aussen vor, eine langwierige gerichtliche Auseiandersetzung kostet wesentlich mehr als jetzt mal 5e gerade sein zu lassen. Eventuell ist sie ja auch froh wenn bald mal Ruhe durch Trennung einkehrt. RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - p__ - 27-02-2025 Wie ist denn die Stimmung, kannst du mit der Dame noch reden? Zitat:Recht auf Wiedereinzug und Durchsetzbarkeit Wenn du ausziehst, wird das schwächer und erlischt ab einer Frist von sechs Monaten. Es gibt Ausnahmen, aber nicht in deiner Situation. Zitat:Möglichkeit eines Hausverbots durch Ehefrau Muss die Dagebliebene beim Gericht beantragen und begründen. Ein gerichtlicher Beschluss ist dann notfalls zwangsweise vollstreckbar (§ 890 ZPO). Zitat:Kindesunterhalt und Wohn(wert)vorteil der Ehefrau bei volljährigen Kindern Dazu muss man alle Zahlen kennen. Das ist eine Frage für deinen Anwalt, der kann im Dialog eine Rechnung erstellen. Zitat:Minderung des Ehevermögens durch zusätzliche Kosten 2. Haushalt während der noch bestehenden Ehe In der Zugewinngemeinschaft gibt es kein Ehevermögen. Erst bei einer Scheidung gibts einen Zugewinnausgleich. Die Kosten für eine extra Wohnung für dich mindern deine Pflichten nicht. Wenn du dafür Geld ausgibt, Kaution, Einrichtung, dann hast du natürlich weniger Geld, was zum Stichtag auch zu einem veränderten Zugewinnausgleich führen kann. Zitat:Bewertung eines Auszugs des Ehemanns aus richterlicher Sicht (auch falls Wechselmodell nicht möglich oder von Kindern ungewollt) Wo die volljährigen Kinder wohnen, ist Sache zwischen den Kindern und den Eltern. Ein Richter hat da nichts mehr zu bestimmen. RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - Newton - 27-02-2025 Was soll denn mit dem Haus im Anschluss passieren? Das ist die Frage. Wer steht im Grundbuch? RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - p__ - 27-02-2025 Wahrscheinlich beide. Die Kinder sind eh im Abflug begriffen und die Dame dann auch. Übernehmen und allein da wohnen mit ihrem Teilzeiteinkommen wird sie kaum schaffen. Wenn der Vater wieder allein rein will, könnte ihn das ebenso finanziell überfordern. RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - DrNewton - 27-02-2025 Um Dir eine Empfehlung zu geben, wäre noch ein paar mehr Infos wichtig. Du hattest geschrieben, Ehe zerrüttet, Beratungsangebote ausgeschöpft. Frage: wie ist die Kommunikation zur Frau aktuell? Kann man mit ihr reden? Was ist ihre Meinung zu Eurer aktuelle Situation, was sind ihre Pläne? Ist Deine Frau eher emotional oder rational unterwegs? Hintergrund: Ich kann von Freunden berichten, die waren ungefähr im gleichen Alter wie Du, 3 Kinder, ca. 25 Jahre verheiratet und noch länger zusammen. Die haben sich zwar getrennt (er zog in eine Mietwohnung) waren jedoch "auf dem Papier" weiterhin verheiratet. Hintergrund war wohl auch, dass die beiden mehre Firmen und Immobilien hatten und gegenseitig bei den Krediten gebürgt hatten etc. Ich (als Freund und ehemaliger leitender Mitarbeiter, kurz zuvor war ich ausgeschieden) wurde frühzeitig gebrieft, falls doch mal eine Bank, Lieferant, Geschäftskunde zufällig bei mir anrufen sollte ;-) Als die Kinder dann alle ihr Studium beendet hatten und die Distanz der beiden zueinander schon relativ weit war und sich in den Jahren rausgestellt hat, wie mit welchem Asset umzugehen ist wurden dann entsprechend Anteile verkauft, etc. und später dann die Scheidung beim gleichen Rechtsanwalt oder sogar Notar (kann mich nicht mehr genau erinnern) durchgeführt. Es war auf alle Fälle keine lange gerichtliche und kostspielige Schlammschlacht (und hier wäre es um viel, viel Kohle gegangen). .... |