![]() |
Wohnvorteil im Trennungsjahr - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Wohnvorteil im Trennungsjahr (/showthread.php?tid=13831) |
Wohnvorteil im Trennungsjahr - Nintendo - 11-04-2025 Hallo Freunde, ich habe zwar in ein paar Tagen einen Termin beim Anwalt, aber ich versuche mich trotzdem auf ein paar Unterhaltsthemen vorzubereiten. Sehr undurchsichtig ist noch für mich das Thema Wohnvorteil der Ex im gemeinsamen Haus. Also wie berechnet sich im Trennungsjahr der subjektiver Wohnvorteil für eine angemessene Wohnug, wenn sie mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben ist und ich ausgezogen bin? Das Internet sagt so Fausformeln wie 1/3 des Einkommens, aber ohne ein eignes Einkommen ihrerseits macht das keinen Sinn. Kann man die stattdessen eine angemessene Kaltmiete einer Mietwohnung ansetzten? Aber worauf bezieht sich das? Für Sie alleine oder angemessen groß für die Ex und alle Kinder? Für eine Wohnung für sie alleine spräche auch folgende Passage us dem Internet: "Denn im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, ist ein Anteil von 20 Prozent für Wohnkosten enthalten. Wenn solche Wohnkosten aber gar nicht vorliegen, dann erhöht dies den Wohnwert für die Mutter. Deren Wohnwert ist um 20 Prozent des Kindesunterhalts zu erhöhen". Auch das wirft noch Fragen auf: Zählt hier der volle Unterhalt, oder nur der Zahlbetrag (volle Unterhalt minus hables Kindergeld). Hat hier jemand Erfahrung? RE: Wohnvorteil im Trennungsjahr - p__ - 11-04-2025 Kann, kann nicht, geschätzt, berücksichtigt, Nutzen... es gibt keine klare Antwort, das ist alles Wischiwaschi, Einzelfall und noch mehr Zufall. Wenn ich das erkläre, spiegelt das allein durch die Worte eine Solidität vor, die überhaupt nicht existiert. Aber bitte: Basis ist der subjektive Wohnvorteil der im Haus gebliebenen Dame nebst Kindern im Trennungsjahr. Was ist das nun? Es wird zuerst der angemessene Wohnbedarf anhand einer vergleichbaren Mietwohnung für eine Mutter mit den Kindern (zwei?) bemessen. Der ist regional verschieden. Im Durchschnitt wird das bei zwei Kindern 90qm für drei bis vier Zimmer sein. Und nun wird ermittelt, was das bei euch kosten würde (z. B. Mietspiegel, Internetportale). Von dieser Vergleichsmiete werden laufende Kosten (nicht umlagefähige Nebenkosten, Reparaturen etc.) abgezogen, wenn die Ehefrau diese trägt. Ergebnis: Der subjektive Wohnvorteil. Im Trennungsjahr wird der Wohnvorteil nur subjektiv bemessen. Ab dem Zeitpunkt der endgültigen Trennung/Scheidung kann ein objektiver Wohnvorteil (z. B. volle Marktmiete der Immobilie) angesetzt werden. RE: Wohnvorteil im Trennungsjahr - Nintendo - 11-04-2025 Vielen Dank. Der Hinweis zum Mietspiel war gut: Meine Stadt hat einen Rechner. Der Spuckt mir 7,50 € im Minimum aus, und dann kann man Extras anklicken wie 2. Bad, Handtuchtrocker, Einbauküche etc. Auch die gute Wohnlage (+10%) ist ein schöner Streitpunkt. Mit 4 Kindern würde ich mit 110m² ins Rennen gehen. Aber ich gehe mal vom worst-case 750€ aus. RE: Wohnvorteil im Trennungsjahr - p__ - 11-04-2025 Es wird trotzdem gestritten und nichts ist fest. Zieht man den Mietspiegel hervor, wird der auch nach Zielrichtung des Antragsgegners in Frage gestellt - oft zu Recht. So liegen Neuvermietungen - siehe Internetportale, wo sie angeboten werden - fast immer über dem Mietspiegel, der Bestandsmieten abbildet. Anders gesagt, mit der Vorlage von Wohnungsangeboten kann man den subjektiven Wohnwert hochtreiben, mit Vorlage des Mietspiegels nach unten bringen. |