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unverschuldet arbeitslos - Hawky - 29-04-2025 Hallo Leute , folgende Situation. Mir wurde zum 31.03.25 betriebsbedingt gekündigt. Habe bisher Unterhalt nach Stufe 2 bezahlt. Bekomme nun 67% ALG1 und zusätzlich Wohngeld. Nach mehreren von mir angestellten Berechnungen macht es eigentlich gar keinen Sinn mehr Arbeit zu suchen. Das was mir nach 170 Std. Arbeit im Monat mehr bleibt ist ein Fliegenschiss. Was würdet Ihr machen? Freue ich auf Eure Tipps. RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 29-04-2025 Teilzeit 70%, dazu aufstocken. RE: unverschuldet arbeitslos - Hawky - 29-04-2025 Lohnt sich das? RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 29-04-2025 Ja, auf jeden Fall. Kein Ärger mit Unterhalt mehr. Mehr Zeit weil weniger Arbeit. In dieser Extrazeit betreiben Manche ein Hobby, das auch etwas Bargeld einbringt. RE: unverschuldet arbeitslos - Alimen T - 29-04-2025 (29-04-2025, 11:21)Hawky schrieb: Lohnt sich das? Das Problem wird sein, dass man bei Bürgergeld Druck bekommt sich zu bewerben. Aber bei Arbeitslosengeld 1 auch schon. Der goldene Weg wäre Wie P_ es erwähnt hat, in Teilzeit zu gehen mit einem Job der einem Spaß macht. Angenommen Du verdienst 1200 netto Teilzeit und hast eine angemessene 50qm-Wohnung die warm 1000€ kostet ohne Strom. Dann bekommst du 400€ Bürgergeld plus 300€ Wohngeld dazu, denn wenn du arbeitest, darfst du bei 1200€ netto so zu sagen 300€ als Bonus behalten. Anschließend bekommst Du 426,50€ in Stufe 2 (wenn ein Titel vorliegt ) aufgestockt. Dann noch 20cent pro Kilometergeld wenn eine Umgangsvereinbarung besteht. Kilometergeld zur Arbeit bekommst du auch, Ich glaube sogar 36 Cent in eine Richtung. Also bei Teilzeit hättest du Auf deinem Konto 2326,50€ Netto am Anfang des Monats ohne Kilometergeld Die Propagandagebühr übernimmt auch der Gesetztesgeber RE: unverschuldet arbeitslos - Hawky - 30-04-2025 [Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten] Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet? RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 30-04-2025 Wieso? Du zahlst doch Unterhalt. Und holst dir das Geld als Aufstocker wieder. RE: unverschuldet arbeitslos - Alimen T - 30-04-2025 Hawky schrieb:[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten] Die Stufe 2 bekommst Du vom Jobcenter/Bürgergeldamt. Das Geld überweist Du dann an deine exe für das Kind . Das einzige was Dir Probleme bereiten könnte ist, dass die deine Kontoauszüge sehen wollen . Ersparnisse müsste dann quasi aufgebraucht werden, bevor es Bürgergeld gibt . RE: unverschuldet arbeitslos - Hawky - 01-05-2025 (29-04-2025, 13:05)Alimen T schrieb:(29-04-2025, 11:21)Hawky schrieb: Lohnt sich das? Hallo Alimen T, Die Rechnung verstehe ich nicht so ganz. Bürgergeld und Wohngeld schließt sich doch aus. Soweit ich weiß kann man nicht beides gleichzeitig bekommen. Und warum kann ich 300€ Bonus behalten? Sämtliche Einnahmen, auch Sozialleistungen, werden noch als Einkommen in die Unterhaltsberechnung einbezogen? RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 01-05-2025 https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/arbeiten-trotz-hartz-4/ https://hartz4widerspruch.de/rechner/ Lies dir besonders den Abschnitt "Anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld" durch. Dein Einkommen bleibt teilweise anrechnungsfrei. RE: unverschuldet arbeitslos - Alimen T - 01-05-2025 Hallo Hawky Also Bürgergeld und Wohngeld wird vom Jobcenter geprüft . Das ist eher ein linke Taschen rechte Tasche Szenario. Bekommst du 1200€ netto in Teilzeit irgendwann, dann hast du 600€ Bürgergeld Niveau aber es fehlen Dir ja Noch 400€ Wohngeld um die 1000€ Euro zu bezahlen. Oder die 1000€ Warmmiete sind von den 1200€ Teilzeitnetto gedeckt dann hast du Anspruch auf 400€ Bürgergeld weil: 1200€ teilzeitnetto -1000€ warmmiete Sind 200€ Differenz aber dein Anspruch ist eine bezahlte Wohnung und 600€ Bürgergeld Die 300€ sind eine Motivation vom Jobcenter . Denn sonst würde niemand mehr arbeiten . Der kindesunterhalt ist ja irgendwann berechnet worden vom Jugendamt . Den übernimmt das Jobcenter . Denn du musst ja von irgendwas leben können . Verdienst du nur 900€ teilzeitnetto ist der Bonus irgendwas mit 250€ oder so RE: unverschuldet arbeitslos - Hawky - 02-05-2025 [quote="Alimen T" pid='220797' dateline='1746114257'] Hallo Hawky Also Bürgergeld und Wohngeld wird vom Jobcenter geprüft . Das ist eher ein linke Taschen rechte Tasche Szenario. Hallo Alimen T, jetzt kann ich die Kalkulation nachvollziehen, allerdings kann ich doch nicht einfach eine Arbeit annehmen bei der ich 50% weniger verdiene. Das wird doch nicht akzeptiert um weniger Unterhalt zu zahlen soweit ich weiß? RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 02-05-2025 Du verdienst z.B. 2200 EUR und die Unterhaltsberechtigten vertreten durch das Jugendamt oder einen Anwalt haben dich in Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle gezwungen, den Unterhalt musstest du titulieren. Den zahlst du. Nun bist du aus dem Job geflogen. Du musst den Titel trotzdem weiter bedienen. Dann nimmst du einen 75% Teilzeitjob an und verdienst z.B. noch 1500 EUR netto. Der Titel gilt selbstverständlich weiter, Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle. Du nimmst also den Titel und marschierst zur Arbeitsagentur. Dort legst du den Titel auf den Tisch und beantragst du ergänzende/aufstockende Leistungen. Die zahlen dir laut Sozialgesetzbuch (und nicht laut Familienrecht) aufstockende Leistungen unter Berücksichtigung des Geldes, das du laut Titel dem Kind oder den Kindern schuldest. Denn dieses Geld sind für dich keine "bereiten Mittel", werden also in der Berechnung des Aufstockerbetrages berücksichtigt weil du sie nicht hast. Fertig. Und wenn du fast Vollzeit arbeitest mit dem Argument, du willst dich mehr um die Kinder kümmern, dann drückt dir auch keiner irgendwelche Schulungen oder Massnahmen aufs Auge, wie es bei Leuten passiert, die gar nichts arbeiten und nur von Bürgergeld leben. RE: unverschuldet arbeitslos - Sixteen Tons - 02-05-2025 Moin. Ich habe fast 10 Jahre praktische Erfahrung als Aufstocker (mit Vollzeit Job) und ich bin wohl der lebende Beweis, dass das hier vorgestellte Prinzip funktioniert. Man muss mit Widerstand vom Amt rechnen, aber wenn man sich durchgebissen hat, kann man besser schlafen und über jede künftige Unterhaltserhöhung von Familiengerichten leise lächeln. Ein Klassiker, seit fast 15 Jahren im Netz und immer noch gültig. Best practice Guide, sozusagen. https://ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum-nulltarif/index.html#:~:text=Kindesunterhalt%20zum%20Nulltarif%2C%20als%20durchlaufender%20Posten%2C%20ist%20vorteilhaft,nicht%20nur%20den%20niedrigen%20Vorschuss%20nach%20dem%20Unterhaltsvorschussgesetz. Quelle: ra-koblenz.de, Unterhalt zum Nulltarif RE: unverschuldet arbeitslos - DrNewton - 02-05-2025 mach es wie "P" es in #2 und #4 vorgeschlagen hat. Nutze die freie Zeit Dir ein Hobby zu suchen, welches Dir Spass macht und noch etwas Bargeld einbringt :-) so kannst Du gleich mehrere Sachen verbinden, hast Spass, bist abgelenkt vom Alltag und generiert noch etwas Taschengeld... warum also nicht ...! RE: unverschuldet arbeitslos - Alimen T - 02-05-2025 @ Hawky Wenn du dich morgen auf eine Teilzeitstelle bewirbst, und genommen wirst, marschierst du mit dem Unterhaltstitel, Dem Arbeitsvertrag und Mietvertrag zum Jobcenter und lässt Dir den Unterhalt aufstocken. Du kannst jetzt schon den Unterhalt aufstocken . Die wollen natürlich 1000 Kopien usw., das nervt . Ich war unter dem Strich 100€ über dem Anspruch durch meine Arbeit mit allem Drum und dran. Hab auch überlegt auf Teilzeit zu gehen, aber der Job ist ok und dann hätte ich nur Anteilsmäßig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Wenn man Kredite haben will ist Vollzeit auch noch zu berücksichtigen . Es ist natürlich deine Entscheidung. RE: unverschuldet arbeitslos - Hawky - 03-05-2025 @p__ Bekomme ich diese Sozialleistungen auch als Soloselbsständiger? Oder muss ich dafür zwingend angestellt sein? RE: unverschuldet arbeitslos - p__ - 03-05-2025 Ja, aber du wirst aufgefordert werden, deine Selbstständigkeit aufzugeben und dich um eine Anstellung zu bemühen. Beim Antrag musst du Anlage EKS ausfülken (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit). Bei wechselndem Einkommen kann es passieren, dass du Rückzahlungen leisten musst. |