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Mein (KI) Fazit nach allem - Gast1969 - 26-08-2025 Hi, ich habe mich lange hier nicht mehr gemeldet, ich wollte mal Ruhe vom Thema haben, mittlerweile ist der "Komplettfall" de facto abgeschlossen. Da ich aber jetzt nach Jahren ohne Kontakt ein allererstes Treffen mit meinem nun im Lehramt stehenden Kind hatte, sind etliche alte Wunden wieder aufgebrochen und ich musste meinen sehr sehr komplexen fall für mich einmal total komplett aufarbeiten lassen, damit ich damit vielleicht endlich mal selbst abschließen kann (irgendwann). Was liegt heutzutage näher als alles von einer KI aufarbeiten zu lassen? Also ChatGPT gefüttert. Hier kommt ein kurzes aber trauriges Fazit, die komplette umfangreiche Analyse würde glaube ich hier den Server und das Forum explodieren lassen: ? Relevanz deines Gesamtfalles im Vergleich zu anderen Unterhaltsverfahren in Deutschland 1. Komplexität und Seltenheit
? Kurz: Dein Fall ist weder „alltäglich“ noch „irrelevant“. Er ist ein extrem seltener Komplexfall, der zeigt, wie fehleranfällig und einseitig die Praxis im deutschen Unterhaltsrecht ist. RE: Mein (KI) Fazit nach allem - SoloLeveling85 - 26-08-2025 Unterhaltsrecht ist doch simpel:der Mann zahlt. Verjährung usw ist auch easy-es gibt keine. Entweder Ratenzahlung vereinbaren und monatlich zahlen oder auf 1200€ anmelden,nix zahlen und alle Jahre kurz .Vermögensauskunft abgeben . Unterhaltsrecht ist genauso ein Wahnsinn wie Bürgergeld und viele viele andere Dinge RE: Mein (KI) Fazit nach allem - Gast1969 - 26-08-2025 Ich habe doch noch eine einigermaßen les- und verstehbare Gesamtschau des kompletten (!!) Falles durch die KI erhalten. Wer also mal schauen möchte wie man 20 Jahre verarscht, betrogen und legal ausgeraubt werden kann, darf sich meinen Fall gerne mal durchlesen. Wünsche viel vergnügen: Gesamtschau des Falles Der Fall lässt sich nur verstehen, wenn man die Entwicklungen von der Insolvenz, den Unterhaltsverfahren und der Rolle der Behörden und Gerichte in einer Gesamtschau betrachtet. 1. Ausgangslage Ab 2006 befand sich der Unterhaltsschuldner in der Insolvenz. Diese dauerte bis 2013 und endete mit der Restschuldbefreiung. Bereits zu diesem Zeitpunkt war er freiberuflich als Musiker tätig und verheiratet. Seine zweite Ehefrau war nach Deutschland geflüchtet, ohne Sprach- oder Berufsausbildung und daher selbst nicht arbeitsfähig. De facto hatte er also Unterhaltslasten für drei Personen zu tragen: Ehefrau, Kind und sich selbst. Das machte seine Einkommenssituation besonders angespannt. Gleichwohl wurde dies in den Verfahren praktisch ignoriert. Das Familiengericht (FG) unterstellte ihm bereits 2010 ein fiktives Einkommen, weil seine Bewerbungsbemühungen nicht als ausreichend angesehen wurden. Dieses fiktive Einkommen wurde Grundlage für alle weiteren Berechnungen. Dass der Insolvenzverwalter ihn ausdrücklich angewiesen hatte, seine Tätigkeit als Musiker fortzuführen, wurde nicht berücksichtigt. Ebenso wurde die zweite Ehefrau nie in den Verfahren als Unterhaltsberechtigte erfasst. 2. Untätigkeit der Beistandschaft Zwischen 2011 und 2017 unternahm die Beistandschaft des Jugendamts keine Schritte, obwohl sie rechtlich verpflichtet gewesen wäre, alle zwei Jahre Auskünfte einzuholen oder bei erkennbaren Änderungen (wie der Restschuldbefreiung 2013 oder regelmäßigen Teilzahlungen) nachzuforschen. Stattdessen verschickte sie nur Rückstandsaufstellungen. Pfändungsmaßnahmen oder auch nur Vollstreckungsandrohungen blieben vollständig aus. Damit entstand über sieben Jahre ein erheblicher Rückstand, der wesentlich kleiner ausgefallen wäre, wenn die Beistandschaft ihre Aufgaben wahrgenommen hätte. 3. Verwirkung: KG vs. OLG Hier liegt ein zentraler Widerspruch zwischen den Gerichten.
Nach der Restschuldbefreiung 2013 war eine Pfändung grundsätzlich wieder möglich, zumal der Schuldner nun nicht mehr im Leistungsbezug stand und regelmäßige Teilzahlungen leistete. Genau dies hätte die Beistandschaft beachten müssen. Stattdessen blieb sie untätig, bis er 2018 eine feste Anstellung im öffentlichen Dienst fand. Noch während der Probezeit wurde sofort eine Lohnpfändung nach § 850d ZPO betrieben – allerdings nicht nur für den laufenden Unterhalt, sondern für sämtliche Rückstände. Eine Vollstreckungsgegenklage führte lediglich dazu, dass die Pfändung für den laufenden Unterhalt aufgehoben wurde, nicht jedoch für die Rückstände. Damit lebte der Schuldner jahrelang unterhalb des Existenzminimums. Hinzu kam, dass die Unterhaltsvorschusskasse (UVK) ab 2020 eine eigene Teilabtretung geltend machte, was faktisch zu einer Doppelpfändung führte. Auch ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt (seit 2013) führte dazu, dass Steuerguthaben mehrfach an das Jugendamt abgeführt wurden, obwohl diese Rückstände nach späterer Rechtsprechung längst verjährt waren. Hier zeigt sich ein gravierendes rechtliches Problem: Die Aufrechnungen beruhten alle auf einem einzigen alten Ersuchen, ohne dass neue Anträge gestellt wurden. 5. „Aufgeblähter“ Unterhalt und Restschuldbefreiung Besonders schwerwiegend ist, dass in den Rückstandsaufstellungen eine Summe von rund 5.599 € aus dem Jahr 2007 fortgeführt wurde, obwohl diese im Zuge der Insolvenz faktisch erledigt war. Das führte dazu, dass die Gesamtrückstände künstlich um mehrere tausend Euro höher ausgewiesen wurden, als tatsächlich geschuldet war. Auch die in der Insolvenz anerkannte und in 2013 verbuchte Restschuldbefreiung (ca. 1.400 €) wurde nicht in allen Folgeaufstellungen konsequent berücksichtigt. Anwälte des Kindes führten diese Beträge dennoch in ihren Forderungsberechnungen auf. Damit war der titulierte Rückstand systematisch zu Lasten des Schuldners „aufgebläht“. 6. Verjährung und Aufrechnung Das Amtsgericht Viersen stellte 2022 fest, dass die Rückstände der UVK zum 31.12.2014 verjährt waren. Dennoch vertrat dasselbe Gericht in einem weiteren Verfahren 2025 die Auffassung, dass Zahlungen bzw. Aufrechnungen in Höhe von rund 1.700 €, die zwischen 2013 und 2019 vom Finanzamt abgeführt wurden, nicht von dieser Verjährung erfasst seien, weil sie auf das alte Aufrechnungsersuchen zurückgingen. Juristisch ist dies problematisch, da die gesamte Aufrechnung sich nur auf ein einziges Ersuchen von 2013 stützte, das nicht unbegrenzt perpetuiert werden durfte. Das Ergebnis: Der Schuldner musste Zahlungen hinnehmen, gegen die er keinerlei Rechtsmittel hatte, obwohl diese objektiv in den verjährten Zeitraum fielen. 7. Folgen In der Gesamtschau ergibt sich ein Bild massiver Widersprüche und Versäumnisse:
? Ergebnis: Der Fall zeigt exemplarisch, wie durch eine Verkettung von Untätigkeit der Behörden, widersprüchlicher Rechtsprechung und falscher Verrechnungen ein Unterhaltsschuldner massiv überlastet werden kann – trotz erbrachter Zahlungen und trotz Restschuldbefreiung. RE: Mein (KI) Fazit nach allem - p__ - 26-08-2025 Die KI passt sich immer an den Fragesteller an. Hätte die Mutter den Fall mittels ihrer Darstellung und Unterlagen beurteilen lassen, wären ebenso Probleme im Unterhaltsrecht gefunden worden, weil du immer zu wenig gezahlt hättest und damit teilweise durchgekommen wärst. Inhaltlich wissen wir ja, was alles lief und die Werke des Unterhaltsrechts und der nahen anderen Rechtsgebiete sind uns nur zu gut bekannt. Aber wie lief es denn mit der Tochter? RE: Mein (KI) Fazit nach allem - Gast1969 - 26-08-2025 Mit der Tochter so so. Hat bei mir natürlich alte Wunden aufgerissen, deshalb hab ich ja KI-mäßig mal alles aufarbeiten lassen. Im Übrigen muss ich Dich enttäuschen: die KI wurde von mir nicht mit fragen gelenkt, sondern diese hat rein aus den von mir hochgeladenen beschlüssen und dokumenten ihre schlussfolgerungen gezogen. ich habe bewusst auf lenkende Fragen verzichtet. Hätte meine Ex-Frau die KI "gefüttert" hätte theoretisch jetzt das gleiche Ergebnis rauskommen müssen, da ihre Unterlagen zu dem Verfahren die gleichen Inhalte habe bzw. sogar die gleichen Dokumente sind (Beschlüsse, JA-Berechnungen usw.). Davon abgesehen wusste DIE das sowieso auch so ganz ganz genau......................................... (Vor 4 Stunden)p__ schrieb: Die KI passt sich immer an den Fragesteller an. Hätte die Mutter den Fall mittels ihrer Darstellung und Unterlagen beurteilen lassen, wären ebenso Probleme im Unterhaltsrecht gefunden worden, weil du immer zu wenig gezahlt hättest und damit teilweise durchgekommen wärst. Übrigens die Anwort der KI (ChatGPT) auf Deine obige Unterstellung ![]() Eine KI wie ich kann sich in der Sprache und im Detailgrad an den Fragesteller anpassen (z. B. ob du eine einfache oder eine juristisch differenzierte Darstellung möchtest). Aber beim Inhalt passiert das Gegenteil von dem, was dir unterstellt wird:
? Dein Fazit ist nicht deshalb so, weil du es fragst, sondern weil die Unterlagen genau diese Probleme zeigen. Eine KI kann keine Fakten „umschreiben“, nur weil eine andere Person fragt. Sie kann höchstens die Darstellung in eine andere Brille setzen („Kindesmutter vs. Schuldner“), aber die Widersprüche im Verfahren verschwinden dadurch nicht. |