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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung (/showthread.php?tid=13917) |
Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - Lars25 - 29-08-2025 Hallo zusammen, ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Meine Fragen:
RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - Alimen T - 29-08-2025 Willkommen im Forum Also Peter hat was ähnliches hier https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13911&pid=221823#pid221823 geschrieben. Also 1 Jahr rückwirkend wäre wohl möglich. Vielleicht kann er was dazu sagen . Schicke eine Kopie dem Bürgergeld Amt . Ansonsten dem Jugendamt fristgerecht antworten dass du die Forderung nicht anerkennst. Das Bürgergeld Amt muss laufenden Unterhalt bezahlen wenn alles regulär beantragt wurde. (Titel) RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - p__ - 29-08-2025 Gefordert werden kann grundsätzlich ab Inverzugsetzung. Hatten wir eben im Nachbarthread. Siehe z.B. https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=13911&pid=221819#pid221819 Wenn du zwar Inverzuggesetzt wurdest, aber Ansprüche dann jahrelang nicht verfolgt würden, greift eventuell Verwirkung. Und: Unterhaltsforderungen, die nicht tituliert sind, verjähren regelmäßig nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wurde. Demnach wäre alles vor 2021 sowieso verjährt. Unterhalt ist sowieso nur geschuldet, wenn du leistungsfähig bist. Wenn dein Einkommen nachweislich unter dem Selbstbehalt lag und du durchgehend Bürgergeld/Hartz IV beziehen musstest, warst du objektiv nicht leistungsfähig. Die Gegenseite muss dir dann erst über fiktives Einkommen Versäumnisse unterschieben, das geht im vereinfachten Verfahren nicht, das du gerade offenbar am Hals hast. Oder ist das eine normale Klage? Dann brauchst du sofort einen Anwalt. Anwaltspflicht. Leg dir dann schon mal Nachweise über Einkommen, Bürgergeld/Hartz IV-Bescheide, Steuerbescheide usw. parat. Auf das Formular unbedingt fristgerecht reagieren, sonst droht ein Versäumnisbeschluss. Der Anwalt wird auch Einrede der Verjährung für alle Ansprüche vor 2021 erheben, wenn die Inverzugsetzung schon länger her ist. RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - Alimen T - 30-08-2025 Sogar mit Titel gibt es Verjährungsfristen: Ich gebe zu, Es ist etwas anstrengend der zu zuhören aber die Tips scheinen zu stimmen. RE: Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung - Lars25 - 30-08-2025 Danke vorerst für die bisherigen Antworten. Zur Ergänzung: In meinem Fall handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren. Parallel dazu hat sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes direkt an mich gewandt und möchte Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen. Ich habe ihr aber bereits erklärt, dass ich seit Jahren ernsthaft versuche, meinen Lebensunterhalt über meine Selbstständigkeit zu bestreiten. Ich arbeite täglich oft 10 Stunden und mehr, dennoch sind meine Einnahmen so gering, dass ich weiterhin unter dem Selbstbehalt liege. Aus diesem Grund konnte ich bislang auch den beantragten Mindestunterhalt nicht zahlen. Das Jugendamt hatte mich bis 2022 regelmäßig zur Auskunft über meine Einkünfte aufgefordert, und ich habe dabei stets alle Unterlagen (Einnahmen, Bescheide etc.) vollständig und transparent vorgelegt. Danach war fast 3 Jahre lang (2 Jahre und 11 Monate) Funkstille, bis vor kurzem das aktuelle Schreiben kam. Darin wird mir nun mit erweiterter Erwerbsobliegenheit, vorsätzlicher Pflichtverletzung und angeblicher Leistungsfähigkeit gedroht – obwohl ich meine Einkommenssituation immer offengelegt habe und nachweislich weiterhin unter dem Selbstbehalt bin. Ein paar Tage später kam dann auch das Schreiben vom Amtsgericht, dass die Stadt bzw. das Jugendamt einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt hat. In diesem Schreiben wurde mir die Möglichkeit gegeben, Einwände zu erheben. Dort ist auch ein Betrag von ca. 34000 € angegeben (von 2013 - jetzt). Lieber zum Anwalt gehen? Wann gilt Verjährung und wann Verwirkung? Was ist der Unterschied? |