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Studentenunterhalt - Druckversion

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Studentenunterhalt - Bumpi - 25-10-2025

Hallo..
Jetzt mal wieder in eigener Sache...
Tochter, 24, studiert außerhalb in Norddeutschland mit eigener
Wohnung. SELBSTBEHALT ist 1750 von mir glaube Ich.
Bedarf ist 990 abzüglich Bafög und Kindergeld..was kann Ich von meinem Gehalt noch abziehen. 
...Meine Tochter ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mehrerer Immobilien..Wert unterer 6 stelliger Bereich.. wirft keine Einnahmen ab...muss Sie das Einsetzen..?
Wird mein Einkommen der letzten 12 Monate berechnet oder das zu versteuern Einkommen von 2024?
MfG
BUMPI


RE: Studentenunterhalt - p__ - 25-10-2025

Dein Einkommen kann um die üblichen Punkte korrigiert werden, berufsbedingte Aufwendungen, begründet erhöhte Miete, private Altersvorsorge etc. - geh die Leitlinien des zuständigen OLG durch. Dort stehen auch die Details, wie deine Einkommensauskunft zu erteilen ist. Selbstbehalt 1750 EUR stimmt, inclusive 650 EUR Warmmiete.

Die Frage nach den Immobilien und Bedarfsdeckung ist schwieriger. Erbanteil bedeutet, die Tochter kann allein nichts verkaufen, nur ihren Erbanteil insgesamt. Sie kann keine Mieteinnahmen erzielen, solange die Immobilien nicht genutzt oder vermietet werden. Warum werden sie nicht genutzt und vermietet?

Die Verwertung muss "zumutbar" sein. Solange die Immobilien keine Erträge abwerfen und der Anteil nicht realistisch verkäuflich ist, ist es nicht zumutbar, diesen Vermögensanteil zur Unterhaltsdeckung einsetzen. Das wäre anders, wenn die Erbengemeinschaft sich einvernehmlich auf Verkauf oder Vermietung einigt und ihr deshalb Geld zufliesst. Das müsste sie verwenden.


RE: Studentenunterhalt - Bumpi - 25-10-2025

Die Immobilien sind im Familienbesitz und werden von anderen Familienmitgliedern bewohnt,
Aber nicht von meiner Tochter..Es ist nichts vermietet oder aehnliches..Es ist reines Eigentum.....