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Volljährige wohnt bei kostenfrei bei Mutter Abzug Wohnvorteil - Druckversion

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Volljährige wohnt bei kostenfrei bei Mutter Abzug Wohnvorteil - bigpuster - 17-01-2026

Hallo!
Folgenden Satz habe ich bei der Recherche gefunden
Was sagt er mir? Leider geht der Autor nicht weiter darauf ein und im Netz finde ich nichts konkretes.

[quote] Erhält ein volljähriges Kind von einem Elternteil nach wie vor “Kost & Logis” (Naturalunterhalt), so ist dies grundsätzlich eine freiwillige Leistung, weil ein Anspruch auf Naturalunterhalt nicht existiert. Damit kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, auf einen um den Wohnvorteil des Kindes verminderten Kindesunterhaltsanspruch berufen, weil das volljährige Kind kostenfrei beim anderen Elternteil wohnt./quote]

Dankeschön


RE: Volljährige wohnt bei kostenfrei bei Mutter Abzug Wohnvorteil - p__ - 17-01-2026

Wendl/Dose UnterhaltsR/Gerhardt, 9. Aufl. 2015, § 1 Rn. 576. Deinem Zitat fehlt ein "sich nicht", das macht es sinnentstellend. Dort wo du es rauskopiert hast, hat jemand geschludert. Ich erklärs mal ganz einfach und ausführlich.

Der Volljährige in Ausbildung hat einen Anspruch auf Unterhalt, aber keinen Anspruch darauf, dass er den in Form von Wohnung und Essen bekommt. Die Eltern können ihn auch hinauswerfen und ihm stattdessen Geld geben. Bekommt er aber weiterhin Wohnung und Essen wie es während seiner Minderjährigkeit war, dann tun das die Eltern freiwillig.

Und weil es freiwillig ist, kann der Vater bei getrennten Eltern auch nicht sagen: Lieber Sohn, du wohnst ja weiterhin bei Mutti und die kauft sich damit von ihren eigenen Unterhaltspflichten frei, weil sie dir das finanziert. Und weil du bei Mutti keine Miete und kein Essen zahlst, hast du ja einen geringeren Unterhaltsbedarf und ich, dein Vater, muss dir deshalb weniger zahlen. Und Mutti kann nicht sagen: Lieber Sohn, meine Barunterhaltspflichten erfülle ich, weil ich dir Wohnung und Essen gebe, deshalb kriegst du kein Geld extra. Und bei der Berechnung des Haftungsanteils kann Mutti auch nicht sagen: Ich zahle ja schon Wohnung und Essen, deshalb ist mein Haftungsanteil geringer, sonst würde ich ja doppelt zahlen.

Richtig muss es so laufen: Einkommen Mutti, Einkommen Vati, Haftungsanteil berechnen. Keine Abzüge, weil das Kind bei Mutti wohnt. Mutti schuldet Kind ihren Haftungsanteil. Mutti und Kind können vereinbaren, was sie wollen, auf den Unterhalt des Vaters hat das keine Auswirkungen. Mutti und Kind können zum Beispiel vereinbaren, dass Mutti Essen und Wohnung gibt und das Kind dafür weniger Barunterhalt bekommt. Oder dass das Kind noch etwas zuzahlt, aus dem Geld das es vom Vater bekommt. Das ist deren Sache. Nach aussen alles ohne Wirkung.