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Kindesunterhalt ab/mit 18 - Druckversion

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Kindesunterhalt ab/mit 18 - Papa76 - 10-03-2026

Hallo zusammen,
Ich bin neu, weil für mich gerade ein unbekanntes Thema ansteht. Habe mich zwar belesen, aber verstehe es hoffentlich falsch. Zumindest erscheint es mir nicht logisch.
Ich bin alleinerziehender Vater einer noch 17 jährigen Tochter. Aktuell erhält meine Tochter 555€ aus der zweiten Stufe. Das Geld, genau wie das Kindergeld verwalte ich. Wir haben seit Jahren beide keinen Kontakt zur Mutter, die aber den Unterhalt stets bezahlt.
Meine Tochter ist Schülerin ohne weiteres Einkommen. 
Und nun steht die Hürde Volljährigkeit an, bei der ich gerade Stirnrunzeln habe. Deshalb die Bitte um Aufklärung. 
Verstanden habe ich das jetzt so. Bereinigten Nettoeinkommen der Eltern werden addiert und die DT angewandt unter Abzug des Kindergeldes. Da ich ebenfalls in der zweiten Stufe bin, würden wir addiert in Stufe 7 landen, wo für 18 jährige noch ein Bedarf von 950€ steht. Da wird aber noch das KG abgezogen, sodaß da eine „Nettozahl“ von 690€ steht. Diese Zahl ist dann durch beide Eltern zu teilen. Da wir ähnlich verdienen, wahrscheinlich Nähe 50:50. Sprich, aus den einst 555€, und meinem Anteil im Naturell, der ja gleiche Höhe betragen sollte ( 1110€ ), sind nun noch 690€ übrig? Kann das sein? Wer kommt denn auf die Idee, das der Bedarf einer 18 jährigen Schülerin so deutlich niedriger ist, als bei einer 17 jährigen. Und dann muss/soll ich meiner Tochter eine „Rechnung“ schreiben, damit ich quasi meinen Anteil weiter im Naturell zahle. Welche 18jährige in einer „intakten“ Familie hat denn ein so hohes Taschengeld? Ich verstehe das alles nicht. Bitte um Aufklärung.
Vielen Dank

P.S.: Tochter wohnt bei mir.


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - p__ - 10-03-2026

Im Prinzip richtig. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Eltern abzüglich Eigenbedarf jedes Elternteils addieren. Nachgucken Düsseldorfer Tabelle "ab 18". Kindergeld komplett abziehen. Haftungsquote gemäss Einkommensanteilen.

Da du dann ja Barunterhalt bezahlst, musst du auch nicht mehr Kost & Logis für sie decken. Vereinbare das mit deiner Tochter, du zahlst dann halt weniger oder nichts in bar anstatt dass du ihr was zahlst und sie dann an dich was. Bei ähnlichen Elternkommen ist das einfach, ärgerlich wird es erst wenn die Elterneinkommen stark unterschiedlich sind.


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - Papa76 - 10-03-2026

Aber warum sinkt der Bedarf so stark? Wie rechtfertigt sich das? Letztlich zahlt die Mutter dann noch 390, statt vorher 555€. Und auch meine geleistete „Wertigkeit“ wird ja gekürzt. Es ändert sich ja nichts. Sie ist weiterhin Schülerin und wohnt ohne weiteres Einkommen bei mir.


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - p__ - 10-03-2026

Wenn man nach Sinn und Zweck und Logik der Düsseldorfer Tabelle fragt, hat man schon verloren. Das ist Juristenwerk und nicht von Menschen.

Offiziell erklärt wird das damit, dass Schlag 18. Geburtstag schwuppdiwupp deine Betreuungsleistung von 100 auf 0 sinkt. Diese Betreuungsleistung war vorher der Gegenwert zum Barunterhalt des anderen Elternteils. Die zählte vorher 100%, danach 0%. Du hast also keinen Gegenwert mehr, sondern jetzt sind alle zum kompletten Barunterhalt verpflichtet.


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - Papa76 - 10-03-2026

Ich mach euch ja auch keinen Vorwurf, aber das ist es, was ich rational nicht greifen kann. Selbst wenn ich mit ihr vereinbare, das meine Leistung weiterhin im Naturell beglichen wird, fehlen mir mal eben 555€, während meine Tochter 390€ Einkommen hat. Welches 18 jährige Mädchen bekommt das als Taschengeld?


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - p__ - 10-03-2026

Vorwurf wars nicht, aber den Juristen werfe ich es vor :-)
Das ist auch Verhandlungssache mit deiner Tochter. Du kannst auch verlangen, dass sie sich über deinen Barunterhaltsanteil hinaus beteiligt, also auch etwas von dem mütterlichen Geld für Kost und Logis an dich bezahlt.

Typischerweise wird die Unterkunft (Zimmer, Nebenkosten) mit 250 bis 350 EUR taxiert, Verpflegung 150 bis 250 EUR, Gesamt 400 bis 600 EUR pro Monat.


RE: Kindesunterhalt ab/mit 18 - Nintendo - 10-03-2026

Du hast mehrere Fehlannahmen.
1. Du bist bisher nicht verpflichtet ihr 555€ Naturalunterhalt zu leisten. Das ist jetzt eine freiwillige Leistung deinerseits. Aktuell ist ihr Bedarf mit 555+125€ vollkommen gedeckt. Die anderen 125€ Kindergeld sind für dich und nciht bedarfsdeckend.
2. Jetzt bekommt sie also 950€. Das ist knapp unter Bafög.
3. Von den 950€ muss sie dir Miete, Strom, Lebensmittel usw. bezahlen.
4. Du kannst von ihr auch 750€ oder jeden anderen freien Betrag von ihr pro Monat verlangen. Sagt sie nein steht es ihr frei auszuziehen und von 950€ selbst über die Runden zu kommen. Und dann ist es mit eigener Miete auf einmal nicht mehr so viel.

Nachtrag: Ich würde der Tochter anbieten die 390€ Taschengeld (Unterhalt der Mutter) zu behalten, den Rest behällst du für Wohnung, Nebenkosten und Verpflegung.