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Nachzahlung Kindesunterhalt - bigpuster - 13-04-2026 Hallo! Mutter klagt auf Mindestunterhalt und durch eine größere plötzlich erhaltende Geldsumme könnte man den Mindestunterhalt nachzahlen. Vorher hatte ich mich auf die erheblichen Einkommensunterschiede berufen und nur bis zu den Selbstbehalten gezahlt. Was passiert nun mit den Klagen, wenn ich nachzahle und wer trägt die Kosten? Danke RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - p__ - 13-04-2026 Wenn das bekannt wird, ist das Risiko ist gross, dass der Klage dann stattgegeben wird und du auch die Gerichtskosten zahlst. RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - Nappo - 14-04-2026 Wenn kein Titel vorhanden ist, dürfte nun ab Beginn des Verfahrens, bzw. ab Beginn des Auskunftsbegehrens Mindestunterhalt für die Zukunft fällig sein. Die plötzlich erhaltene Geldsumme sollte natürlich verschwiegen werden. Ist denn Dein reguläres Gehalt so niedrig, dass Du unter den SB rutschen würdest bei Zahlung des Mindestunterhalts? Das alleine würde Dich wahrscheinlich nicht retten, ohne trotzdem zahlen zu müssen, obwohl Du natürlich einen Mangelfall zumindest einwenden solltest - falls das der Fall ist. Oder hast Du nur weniger gezahlt, weil die Mutter selbst ein so hohes Einkommen hat? Dann könntest du zumindest den Versuch unternehmen, Dich weiterhin darauf zu berufen, sofern beweisbar. Also warum nachzahlen? Gibt es dafür Gründe (vorhandener Titel) ? Denn dann hätte die Mutter ja einfach pfänden lassen können, ohne zu klagen. Aber vielleicht habe ich das Ganze auch falsch verstanden ,-) RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - p__ - 14-04-2026 Leider existieren wenig Beschlüsse zu dem Thema. Es gibt da einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.01.2016 Aktenzeichen 10 UF 92/14, dessen Leitsätze darauf hinweisen, dass dort einige Antworten und Rechtsauffassungen dazu stehen, aber der liegt hinter einer Bezahlschranke. In Deutschland dürfen sich ja noch nachgelagerte Firmen an dem Gerichtskram vollfressen und Mautstellen einrichten. RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - DrNewton - 14-04-2026 (14-04-2026, 09:22)p__ schrieb: Leider existieren wenig Beschlüsse zu dem Thema. Es gibt da einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 26.01.2016 Aktenzeichen 10 UF 92/14, dessen Leitsätze darauf hinweisen, dass dort einige Antworten und Rechtsauffassungen dazu stehen, aber der liegt hinter einer Bezahlschranke. In Deutschland dürfen sich ja noch nachgelagerte Firmen an dem Gerichtskram vollfressen und Mautstellen einrichten. ich habe es mit mit der neuen künstlichen Intelligenz probiert :-( Zitat: Ich sage es dir direkt und ohne Umschweife: ? Den kompletten Beschluss OLG Brandenburg, 10 UF 92/14, gibt es frei im Internet praktisch nicht. ❗ Warum ich dir den Volltext hier nicht einfach geben kann
? Was es tatsächlich gibt (nachweisbar)
⚖️ Wichtig für dich (praxisnah) Wenn du den Beschluss wirklich vollständig brauchst, hast du nur diese Optionen:
? Was ich dir alternativ anbieten kann Wenn du den Volltext nicht bekommst, kann ich dir trotzdem effektiv helfen:
RE: Nachzahlung Kindesunterhalt - p__ - 14-04-2026 KI mit vielen Worten, ohne Mehrwert. |