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Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels (/showthread.php?tid=14108) |
Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels - SebastiAn86 - 05-07-2026 Sachverhalt [*]
[*]Rahmenbedingungen [*]Drohung mit Kindesentzug, Fortschaffen des Kindes, Drohung mit Klage auf Kündigung der gemeinsamen Wohnung, Vorlage eines Kündigungsschreibens JEDE WOCHE AUFS NEUE, Beschimpfungen, Androhung körperlicher Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, Emotionale Überlagerung auf jede nur erdenkliche Art und Weise, einseitige Vorstrukturierung meiner Betreuungszeit, Lügen (Beim Jugendamt: Ich wusste gar nicht was Residenzmodel überhaupt ist), üble Nachrede, vorrübergehende Unterbringung ihrer Familie in der gemeinsamen Wohnung, meine teilzeit Obdachlosigkeit, Einführung einer weiteren intimen Beziehung (inländisch) in unsere gemeinsame Wohnung und Einbindung in meinen Lebensbereich sowie Bindungsrituale mit meinem Kind in meiner Abwesenheit - hinterlassen bei mir Spuren. Dieses ist das Ende von 4 Jahren Kampf um eine gleichwertige Vaterrolle im Leben meines Kindes. Ich bin mir sicher: So wird es weitergehen. Beweisen kann ich das alles kaum. [*]Beteiligte [*]Mein Psychologe rät mir, auf Basis der von mir geschilderten Ereignisse, keinen Anstoß mehr zu nehmen und nichts zu glauben. [*]Eine Anwältin sagt: Ich mache das gut und soll weiter für das Kind advokatieren. Für meine Vaterschaft könnte ich auch vor Gericht erfolgreich alleine einstehen. [*]Jugendamt sagt zur Mutter (soweit die überhaupt bescheid wissen - sowas kann man da ja gar nicht alles sagen): so nicht. [*]Erziehungs- und Familienberatungsstelle sagt zur Mutter: warum tun Sie das? Wenn es dem Vater schlecht geht, geht es doch auch dem Kind schlecht! [*]Die Mutter: wird unterstützt von einer befreundeten Familienrichterin, von ihrem Vater (Mietrechtler), von einer Freundin (Familienrechtlerin), ist selbst Arbeitsrechtlerin, kann mit der finanziellen Unterstützung zwei Wohnungen kaufen, hat (offenbar mehrere) neue Partner und ist sich keiner Schuld bewusst. [*]Mein Sohn: War zu Beginn des Nestmodels wie ausgewechselt. Wir waren richtig glücklich. Immer mehr verändert sich das wieder. Er schätzt auch den eneuen Partner der Mutter. [*]Meine Fragen [*]
RE: Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels - Alimen T - 05-07-2026 Wenn sie handgreiflich wird, hast Du 3 Monate Zeit sie anzuzeigen. Das kannst Du auch online machen unter sonstiges. Häusliche Gewalt scheint es online auf der Polizeihomepage nämlich Nicht zu geben komischerweise. Dann direkt beim Gericht eine Wohnungszuweisung beantragen . Andersherum dürfen Männer dann 6 Monate nicht ihr Kind sehen . Im Gleichberechtigungszeitalter scheinen die Chancen, dass es klappt zu paar Prozent . Ansonsten finde ich deine Überschrift sehr passend formuliert. RE: Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels - SebastiAn86 - 05-07-2026 Korrektur (kann man nicht editieren?): Mutter bietet Umgang an 4 pro 14 Tagen. (Gestern, 04:32)Alimen T schrieb: Wenn sie handgreiflich wird, hast Du 3 Monate Zeit sie anzuzeigen. Das ist ein guter Hinweis. Daran hatte ich schon gar nicht mehr gedacht. Allerdings: Wie hilft das dem Kind? RE: Auszug und einseitige Vorentscheidung des Betreuungsmodels - p__ - 05-07-2026 (Gestern, 00:00)SebastiAn86 schrieb: 1. Beantragen, begründen. Kinder werden angehört, sobald sie in der Lage sind, ihren Willen und ihre Bedürfnisse zu äussern, das kommt ab 3 bis 4 Jahren in Frage. 2. Verhindern nicht, das entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen, du kannst nur dagegen argumentieren, ist aber erfahrungsgemäss schwierig, damit erfolgreich zu sein. Ich würde mich nicht zu sehr auf diese Feld konzentrieren. 3. Auch das: Du kannst nicht beeinflussen, was die Mutter zum Kind sagt. Selbst der unwahrscheinliche Fall einer Unterlassungsanordnung würde nichts nutzen, das lässt sich nicht vollziehen. Kontrollierbar ist nur, wie DU mit dem Kind kommunizierst. 4. Du hast auch starke Pluspunkte, Jugendamt und Erziehungsberatung, so wie du es schilderst. Das sind wichtige Gewichte in der Helferindustrie und sie werden vor Gericht auch angehört. 5. Du bist offenbar in Behandlung bei einem Psychologen, das ist sehr gut. Positiv, dass du auch diesen Weg gegangen bist, das tun Trennungsväter viel zu wenig. Wer das tut, bei dem brennt keine Sicherung durch, auch wenn sich die Dinge so entwickeln wie sie es bekanntermassen leider meistens tun. Meinem Gefühl nach tust du bereits, was möglich ist. Beträge kann man korrigieren, aber mit Zeitbeschränkung. |