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Stand Wechselmodell in der Welt - Druckversion

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Stand Wechselmodell in der Welt - p__ - 25-07-2026

Der aktuelle Stand beim Wechselmodell.

Gesetzlicher Regelfall:

Gesetzlich geregelt, bevorzugt, aber nicht zum Standard-Regelfall erklärt:
  • Niederlande. Seit 2009 gilt das Prinzip der gleichwertigen Elternschaft. Das Gesetz schreibt vor, dass der Elternplan nach einer Trennung das Recht des Kindes auf eine gleichwertige Betreuung durch beide Eltern berücksichtigen muss.
  • Kanada. Seit 2021 kennt das Bundesrecht den Begriff "parenting time" statt einer Sorgerechtszuweisung mit Residenzmodell.
  • USA. Ländersache. Kentucky und Arizona mit Bevorzugung von Betreuung mit annähernd gleicher Betreuungszeiten.
  • Australien. Gerichte prüfen "equal shared parental responsibility", Wechselmodell nicht automatisch, aber einer der Standardfälle.
  • Mexiko. Regional unterschiedlich. In Puebla, Mexiko-Stadt custodia compartida) explizit im Gesetz verankert. In Mexiko-Stadt gilt sie bei Scheidungen gesetzlich sogar als vorrangige "Regelvorschrift". Die anderen ziehen nach, die höchste Rechtsprechung stellt das Wechselmodell inzwischen auf eine Stufe mit dem Residenzmodell. https://www.revista-aji.com/wp-content/uploads/2022/06/61.-Gisela-Ma.-Perez-pp.-1434-1463.pdf , Art. 283 Abs. IIa.
  • Estland, Litauen, Lettland, Tschechien - in Estland am weitesten beim Prinzip der gleichwertigen Elternschaft.

Deutschland reiht sich ein in die Länder Südosteuropas und dem Balkan mit gesetzlicher Nichtexistenz und traditionellen Rollenbildern. Wechselmodell als Ausnahme und aufgrund privater Vereinbarung, selten durch ein Gericht angeordnet.


RE: Stand Wechselmodell in der Welt - Nappo - 29-07-2026

Danke für diese Auflistung. Und so sehe ich vor meinem geistigen Auge wieder einmal mehr die Insta-Videos der Fremdfinanzierten, die das WM als Ausgeburt der Hölle zu kommentieren suchen


RE: Stand Wechselmodell in der Welt - p__ - 29-07-2026

Denn Kinder sind in Deutschland sind was ganz anderes. Völlig einzigartig. Nicht zu vergleichen mit anderen Ländern. Gemeinsame Betreuung, das bestimmt die Landesgrenze, nicht das Kindeswohl!


RE: Stand Wechselmodell in der Welt - CherryMenthol - 30-07-2026

(29-07-2026, 13:35)p__ schrieb: Denn Kinder sind in Deutschland sind was ganz anderes. Völlig einzigartig. Nicht zu vergleichen mit anderen Ländern. Gemeinsame Betreuung, das bestimmt die Landesgrenze, nicht das Kindeswohl!

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Fällt mir nicht nur im Familienrecht auf, aber auch deutlich dort.


RE: Stand Wechselmodell in der Welt - Alimen T - 01-08-2026

Zusammenfassend kann man sagen, dass es keinen großen Unterschied macht ob jemand mit Durchschnittsgehalt in der Disko eine Schantal schwängert, oder jemand mit Durchschnittsgehalt
Eine Familie plant mit Kind und es zur Trennung kommt.

Beide haben Umgangsrecht und beide müssen den gleichen Kindesunterhalt zahlen.
Außerdem bekommen beide nicht das Wechselmodel, wenn die Muttis das sabotieren.
Bei der Diskovariante hat man noch die Möglichkeit auf einen legalen Vaterschaftstest .
Der verheiratete muss den auch noch heimlich machen und dann begründen warum er klagen möchte im Fall der Fälle . .


RE: Stand Wechselmodell in der Welt - expat - 01-08-2026

Danke für die Liste! Fortpflanzungswilligen Jungrammlern muss man dann wohl zur Auswanderung raten.