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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - Druckversion

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Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - monti - 02-06-2009

nicht der Passus der "nachehelichen Solidarität"?

Meine Exe arbeitet (ca 25 Std die Woche) zwar und kommt ihrer Erwerbsobliegenheit nach, aber Sie verdient mit 1500,- Brutto nach wie vor weniger als ich, was zur Folge hat das ich auch künftig Aufstockungsunterhalt berappen darf. Folglich wird sich selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung nichts ändern, da nicht anzunehmen ist das sie jemals mehr als 4000,- Schleifen brutto verdienen wird. Ergo, selbst bei einer VZ Beschäftigung ihrerseits würde ich Aufstockungsunterhalt bezahlen müssen, aufgrund der "nachehelichen Solidarität". Hoffentlich heiratet die olle Schabralle endlich jemand weg.

Ich frage mich immer und immer wieder nach der Verfassungmässigkeit eines solchen Passus. Die Scheidung ist die juristische Trennung zweier Personen die sich nichts mehr zu sagen haben. Also ist folglich nach der Scheidung, vor der Ehe, und somit jeder für sich selbst verantwortlich. Selbst eine besondere Bedürftigkeit ist nicht gegeben die einen Unterhalt rechtfertigen würde, da sie selbst verdient.

Sorry, ist ja nix neues, wollte es nur mal los werden, da ich ein wenig pissig bin. Schreiben befreit...


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - p__ - 02-06-2009

(02-06-2009, 11:51)monti schrieb: nicht der Passus der "nachehelichen Solidarität"?

Nein. Das ist nur eines von vielen Vehikeln, um Unterhalt zu begründen. Ist die Lage anders, wird einfach irgendwas anderes herangezogen. So kann man ohne Trauschein natürlich nicht mehr von nachehelicher Solidarität daherreden, also nimmt man hat andere Begründungen. Die wechseln, je nach dem was gerade gut klingt und in der Öffentlichkeit vermittelbar ist. Die "nacheheliche Solidarität" war es zunehmend nicht mehr, deshalb Zypriesens Kosmetikversuch dazu.

Das eigentlich Geschwür ist das Unterhaltsmaximierunsprinzip. Die im deutschen Recht (nicht nur Familienrecht, auch Sozialrecht!) innewohnende Idee, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - Petrus - 02-06-2009

(02-06-2009, 12:27)p schrieb: Das eigentlich Geschwür ist das Unterhaltsmaximierunsprinzip. Die im deutschen Recht (nicht nur Familienrecht, auch Sozialrecht!) innewohnende Idee, möglichst ausgreifende, langdauernde Geldflüsse zwischen Privatleuten zu erzwingen um staatliche Leistungen über das Zivilrecht loszuwerden.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt. Wem nützt es etwas, wenn Männer in die Privatinsolvenz getrieben werden und damit den Sozialkassen langfristig erheblich mehr aufgebürdet wird, als wenn einfach beide Eheleute von anfang an für sich selbst die Verantwortung behalten müssen?

Ich frage mich immer noch, was die historischen Ursachen für diese Regelungen sind. Ein Knackpunkt scheint ja wohl die Abschaffung des Schuldprinzips bei Scheidungen zu sein. Ich zitiere:
Zitat:Seit 30 Jahren: Ehescheidungen ohne „Schuldprinzip“

Am 1. Juli 1977 kam es zu einem Paradigmenwechsel bei Scheidungen. Seitdem können Ehen geschieden werden, die „zerrüttet“ sind. Das war das Ende des „Schuldprinzips“. „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist“ heißt es heute im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit dem „Zerrüttungsprinzip“ kehrte mehr Gerechtigkeit ins Familienrecht ein, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit.

Vor dem 1. Juli 1977 war eine Scheidung nur bei Feststellung der Schuld eines Ehepartners oder beider Ehepartner möglich. Wurde man schuldig geschieden, gab es keine Chance, die elterliche Sorge zu bekommen. Auch Unterhaltszahlungen blieben aus. Das hatte zur Folge, dass vor Gericht viel schmutzige Wäsche gewaschen wurde. Trennungswillige belogen den Richter. Wenn sich Eheleute „im Guten“ trennen wollten, wurde darüber verhandelt, wer die Schuld auf sich nimmt. Oder sie blieben verheiratet, obwohl sie seit Jahren getrennte Wege gingen.

Am 1. Juli 1977 wurde mit dem Inkrafttreten der 1. Eherechtsreform die Fiktion von der Unauflöslichkeit der Ehe relativiert. Eine weitere Errungenschaft der Reform war der Versorgungsausgleich. Alle während der Ehe erworbenen Anwartschaften in der Altersversorgung werden bilanziert und entsprechend ausgeglichen.
Kann es sein, dass man bei der Abschaffung des Schuldprinzips zur Vermeidung von Scheidungsschlachten einfach übersehen hat, eine Unterhaltsregelung sinnvoll anzupassen und damit letztendlich - per Zufall - einfach dem Mann alles aufgebürdet hat?

Wenn einfach die Scheidung ohne Schuld und ausufernde Unterhaltsregelung ermöglicht worden wäre, wäre das zuvor bestehendene Problem wohl auch gelöst worden.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - p__ - 02-06-2009

(02-06-2009, 20:44)V-Man schrieb: Wenn einfach die Scheidung ohne Schuld und ausufernde Unterhaltsregelung ermöglicht worden wäre, wäre das zuvor bestehendene Problem wohl auch gelöst worden.

Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - monti - 02-06-2009

(02-06-2009, 21:43)p schrieb:
(02-06-2009, 20:44)V-Man schrieb: Wenn einfach die Scheidung ohne Schuld und ausufernde Unterhaltsregelung ermöglicht worden wäre, wäre das zuvor bestehendene Problem wohl auch gelöst worden.

Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

PHP-Code:
<?php 
Angedacht sind bereits z
.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

wo soll das noch hinführen? krankes land!!!


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - p__ - 02-06-2009

Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=225&pid=1160#pid1160 ff. Brudermüllers Idee mit den Betreuungskosten als Mehrbedarf ist bereits Realität geworden.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - Petrus - 02-06-2009

(02-06-2009, 21:43)p schrieb: Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

Ok - einige Unterhaltsregelungen sind ja auch angemessen. Z.B. halte ich es für angemessen, dass man im Falle eines Falles einen Sozialbedarf an Eltern oder Kinder zahlt. Aber was soll dieser ganze Quatsch mit nachehelichem Unterhalt usw. Wenn ich drei Jahre verheiratet bin, sollte ich nicht ein Leben lang für meine dann Exfrau bezahlen müssen.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - monti - 02-06-2009

(02-06-2009, 22:20)V-Man schrieb:
(02-06-2009, 21:43)p schrieb: Eine Ehegattenunterhalt ist nur ein Fall unter vielen und einer, der immer irrelevanter wird. Die Transfers sind wesentlich ausgreifender und heissen auch nicht immer "Unterhalt":

- Versorgungsausgleich. 1977 eingeführt, jüngst nochmal verstärkt
- Zugewinnausgleich
- Unterhalt zwischen Unverheirateten
- Beistandspflichten in Bedarfsgemeinschaften zwischen Allen und Jedem
- Unterhalt für die Eltern
- Unterhalt für Enkel
- Unterhalt für volljährige Kinder (in den meisten Ländern endet der mit der Volljährigkeit)
- die absurd hohen Kindesunterhaltssätze
- immer neue und richtig fette Unterhaltstatbestände obendrauf: Jüngst die Betreuungsgebühren als Mehrbedarf. Studiengebühren.
- Angedacht sind bereits z.B. Versorgungsausgleiche zwischen Nichtehelichen.

Ok - einige Unterhaltsregelungen sind ja auch angemessen. Z.B. halte ich es für angemessen, dass man im Falle eines Falles einen Sozialbedarf an Eltern oder Kinder zahlt. Aber was soll dieser ganze Quatsch mit nachehelichem Unterhalt usw. Wenn ich drei Jahre verheiratet bin, sollte ich nicht ein Leben lang für meine dann Exfrau bezahlen müssen.

und dann wundern sie sich das die neugeburtenzahlen kontinuierlich fallen. die die wollen können nicht und die die könnten wollen nicht. wenn ich sehe wieviel millionen und millarden steuergelder in marode banken und unternehmen gesteckt werden anstatt in solide familienpolitik kommt mir das kotzen.


RE: Ist das eigentliche Geschwür im Unterhaltsrecht... - Petrus - 02-06-2009

@Rechtsperversion

erklär mir mal, wie Du den Kindesunterhalt losgeworden bist.