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OLG Düsseldorf II-8 WF 73/09: Über Abzug eines Betreuungsbonus bei Berufstätigkeit - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Düsseldorf II-8 WF 73/09: Über Abzug eines Betreuungsbonus bei Berufstätigkeit (/showthread.php?tid=2088) |
OLG Düsseldorf II-8 WF 73/09: Über Abzug eines Betreuungsbonus bei Berufstätigkeit - blue - 08-10-2009 @borni hat heute in http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=2079&page=2 einen Beschluss erwähnt, der meiner Meinung nach hier reingehört. Leitsätze: Die tatsächliche Ausübung einer Berufstätigkeit neben der Betreuung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, indiziert die Vereinbarkeit der Tätigkeit mit den Belangen des Kindes (i.S.d. § 1570 Abs. 1 BGB). Der Abzug eines Betreuungsbonus oder eine Teilanrechnung der tatsächlich erzielten Einkünfte (nach § 1577 Abs. 2 BGB) kommt deshalb im Regelfall nicht in Betracht. Weiterhin interessant ist dieser Beschluss hinsichtlich Einsatzzeitpunkte, unterschiedliche Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Depressionen sind heute ja sehr angesagt, den §1572 zu zücken. ![]() Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2009/II_8_WF_73_09beschluss20090812.html |