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Aufenthaltsbestimmungsrecht - giopaci39 - 04-01-2010 Hallo hoffe jemand kann mir helfen, ich habe drei Kinder die noch bei ihrer Mutter leben diese jedoch möchte, dass ich die Kinder zum mir und meiner Lebensgefährtin nehme ..... Dieses kam schon wiederholt vor, doch jetzt scheint es wohl ihr ernst zu sein.... Nun meine Frage, ich freue mich natürlich, dass meine Kinder zu mir kommen und bei mir leben werden doch wie kann ich mich ohne ein Gericht einzuschalten absichern, damit sich meine Ex nicht nach einpaar Wochen dreht... gibt es da eine Möglichkeit wäre für Hilfe echt Dankbar... Gruß Gi RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Ralf G. - 04-01-2010 Ich habe damals mit der Mutter meines Sohnes eine Art schriftliche Übereinkunft gemacht mit den Punkten: - Unterhalt - Entscheidungsfindung - Besuchsregelung und so ein wenig Begründung warum und weshalb... es wird Dir zwar im Streitfall nicht viel nutzen, aber wenigstens hast Du etwas in den Händen Lass das Jugendamt raus RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - p__ - 05-01-2010 Schreibe "Elternvereinbarung" darüber und als wichtigsten Punkt: Die Eltern XX und YY sind sich einig, dass (Kindnamen) beim Vater YY leben. Klammere strittige Punkte aus, Hauptsache der Aufenthalt bei dir ist festgelegt. Ansonsten wie Ralf geraten hat. RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Vater - 05-01-2010 Wenn die Kinder älter sind, dürfen die ohnehin selbst entscheiden, wo sie bleiben wollen. Sorgerecht , ABR zählt nichts, wenn Kinder bei dir bleiben wollen ... RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Petrus - 05-01-2010 (04-01-2010, 15:22)Ralf G. schrieb: Ich habe damals mit der Mutter meines Sohnes eine Art schriftliche Übereinkunft gemacht mit den Punkten:Soweit mir bekannt, muss bei einer Übereinkunft bzgl. der Kinder eine Zustimmung vom Jugendamt oder dem Familiengericht eingeholt werden. Aber das mag von Land zu Land unterschiedlich sein. RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - Ralf G. - 05-01-2010 die Zustimmung war bei mir nicht nötig, und ich hatte nicht mal Sorgerecht - bis heute auch nicht für meinen Sohn RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht - henning - 06-01-2010 Folgende Elternvereinbarung könnte als MUSTER-Vorlage dafür dienen: Vereinbarung zur Erhaltung der Elternschaft beider Eltern bezüglich Sorge und Umgang der getrennt lebenden Eltern NN (Mutter) wohnhaft xxx und NN (Vater) wohnhaft xxx bezüglich des leiblichen Sohnes beider Elternteile F. wohnhaft bei der Mutter und des Sohnes von Frau NN aus erster Ehe M. wohnhaft bei der Mutter 1. Die Eltern vereinbaren, das .... mehr unter: http://vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_079.php Download als Winword- oder PDF- dokument Falls zusätzlich Hilfe geleistet werden soll, bitte eine Mail an info@vafk-karlsruhe.de senden. Mit väterlichen Grüssen Henning Riepen www.vafk-karlsruhe.de |