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BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - Druckversion

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BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - p__ - 13-01-2010

BGH vom 25.11.2009 Az. XII ZB 46/09
Volltext unter www.bundesgerichtshof.de

Leitsatz: Für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten.

Wiederverheiratete Frau will ihren Ex verklagen, weil ihr der Zugewinnausgleich nicht passt. Dafür beantragt sie Prozesskostenvorschuss, der aber abgelehnt wird, weil ihr neuer Mann dafür geradestehen zu hätte.

Das wird abgelehnt. § 1360a Abs. 4 BGB gewährt einem Ehegatten, der nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, einen Anspruch auf Vorschuss gegen den anderen Ehegatten, "soweit dies der Billigkeit entspricht". Die Oberlandesgerichte handhaben die Auslegung, was eine "persönliche Angelegenheit" sei unterschiedlich, tendieren aber beim Zugewinnausgleich eher dagegen, dass der Neue zahlen muss. BGH: "Die Auslegung des Begriffs "persönliche Angelegenheit" bereitet seit jeher Schwierigkeiten. Weder in Literatur noch in Rechtsprechung wurde bisher eine allgemein anerkannte Definition gefunden".

"Die Gegner argumentieren zum Teil dahin, der Anspruch auf Zugewinnausgleich habe seine Wurzeln in der ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn die Ehe rechtskräftig geschieden sei, ende diese enge Verknüpfung. Ausgleichsansprüche seien dann nicht mehr eingebettet in familienrechtliche Beziehungen, sondern stellten sich letztlich als gewöhnliche Zahlungsansprüche dar."

Der BGH kratzt sich wieder mal am Kopf über die übliche Gummigesetzgebung im Familienrecht mit seinen Billigkeiten, seinem Kindeswohl, seinen persönlichen Angelegenheiten. Insgeheim jubiliert natürlich jeder, der am Juristenbusiness verdient, eine lukrativere Arbeitsbeschaffung gibts gar nicht. Deutschland muss ja auch seinen Spitzenplatz bei der Zahl familienrechtlicher Verfahren behalten.

Zum Glück kann der BGH auf altbewährte Prinzipien zurückgreifen: Alle Lasten auf Privat verschieben, vor allem wenn irgendwo Geld existieren könnte. Dann lässt sich auch garantiert alles so hindeichseln, dass ein Kanal von der Geldpfütze in den Staatstank gegraben werden kann. Entsprechend sieht das Urteil aus. Das betrifft auch alle wiederverheirateten ruinierten Väter, die in Gerichtsauseinandersetzungen mit einer Ex stecken. Weiss jemand, ob der Prozesskostenvorschuss steuerliche Konsequenzen hat?


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - beppo - 13-01-2010

Das passt ja auch gut in den Trend, auch den neuen Ehepartner generell in die Lasten eintreten zu lassen.
Jetzt wo dem neuen Ehepartner sogar schon ein SB zugestanden wird.

Das wird bestimmt der Trend der Saison:
Jetzt wo die Väter ausgewrungen sind, die Lebenspartner an den Haken für die Infusionen zu hängen.


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - vorsichtiger - 13-01-2010

ich finds gut.
Weiß doch der neue Ehegatte gleich, was er an seiner Frau hat und was sie von ihm will: Sie ist streitsüchtig, hat nix eigenes und will sein Geld.
Gibt er es ihr, wird er den Aderlass nie wieder loswerden.
Gibt er es nicht, behält er die Hosen an.
Big Grin


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - p__ - 13-01-2010

Das andere Szenario ist der Vater, der andauernd von der Ex verklagt wird und dem Prozesskostenhilfe für jeden Gegenantrag verweigert wird, weil er eine neue Frau hat.


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - Toter Hund - 13-01-2010

@ P
Das andere Szenario ist der Vater, der andauernd von der Ex verklagt wird und dem Prozesskostenhilfe für jeden Gegenantrag verweigert wird, weil er eine neue Frau hat.
--------------
Das trifft auf mich zu
Wo sind den da Einkommenstechnisch die Grenzen fürs inne Tasche packen gesetzt, und wie verhält sich das mit dem Selbstbehalt der neuen Frau , und wieviel können sie dir abnehmen für nen Prozess um den Kindesuntehalt ????
Ne Menge Fragen, ne Menge Anträge oder sehe ich das falsch(naiv) Huh
Und auf jeden Fall eine Menge Zeit.
Was ist wenn keiner Geld hat ?
Und jetzt die beste : Wie kann man es vermeiden ?

Grüße an die Runde


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - beppo - 13-01-2010

Ich finde ja, gerade im Hinblick auf diese australische Geschichte ist die Bedarfsgemeinschaft einfach das Lebens- und Sozialmodell der Zukunft:

Man teilt einfach mit jedem, mit dem man mal die Hände geschüttelt oder Körperflüssigkeiten ausgetauscht hat Besitz, Einkommen und Verpflichtungen und Schulden.


RE: BGH: Neuer Ehegatte muss Prozesse seiner Frau gegen den Ex zahlen - Exilierter - 13-01-2010

Also die Zeitfrau darf am besten auch nichts haben bzw. verdienen. Ganze Generationen, Maenner als auch Frauen, werden Experten vom Geldverstecken und Verschleiern werden muessen. Das dies alles der Volkswirtschaft schadet ist doch klar. Schattenhaushalt ist der Schluessel fuer die Zukunft! Die wollen es so und sie bekommen es auch so. Der Gesetzgeber glaubt, dass Maenner als auch Frauen bloed sind.