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Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - Jigsaw - 17-01-2010 Hallo, mal eine Frage. Hat die KM bezüglich unserer gemeinsamen Tochter irgendwelche Informationspflichten (Zeugnisse, Arztbesuche...)? Ich habe kein Sorgerecht. Danke F. RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - Exilierter - 17-01-2010 Sie hat keine Informationspflicht! RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - p__ - 17-01-2010 Theoretisch: § 1686 BGB Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht. Die Kenntnis der "persönlichen Verhältnisse" des eigenen Kindes wird in der Realität so ausgelegt: Einmal jährlich ein Foto, das der Vater extra zu bezahlen hat (OLG Frankfurt 1 UF 103/00 402), Zeugniskopie (OLG Hamm vom 7.07.2000 8 UF 222/00), Auskunft über ärztlich behandelte schwere Krankheiten (AG Bremen 45 X 219/92 vom 26.9.1992). Genau wie Umgang ist eine Auskunft letztlich nicht durchsetzbar. RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - Exilierter - 17-01-2010 Ich habe nie was bekommen und die haben auf meine Schreiben ueberhaupt nicht reagiert, weder das Jugendamt noch die deutsche Botschaft. RE: Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter? - Jigsaw - 17-01-2010 Danke für die Infos! |