Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern (/showthread.php?tid=2679) |
Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - lordsofmidnight - 02-02-2010 Der "Focus" berichtet über Großeltern, die gegen ihren Willen keinen Kontakt zu den Enkeln haben dürfen. Leider wurde im Artikel versäumt zu erwähnen, daß es weit überwiegend Mütter sind, die diesen Umgang unmöglich machen. In den meisten Fällen ist eine strittige Scheidung oder Trennung die Ursache dafür, dass Oma und Opa das Enkelkind nur noch selten oder sogar überhaupt nicht mehr sehen dürfen. In der Trauer über die gescheiterte Beziehung vergessen manche Eltern, was sie ihren Kindern damit antun, wenn sie ihnen den Kontakt zu engen Bezugspersonen verwehren. http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/eltern/tid-17007/umgangsrecht-omi-ich-darf-dich-nicht-mehr-besuchen_aid_474673.html RE: Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - p__ - 02-02-2010 Tjaja: "Wir haben uns Hilfe vom Jugendamt erhofft, aber da wurden wir enttäuscht" Das Ganze ist auch so ein Thema, das 2x im Jahr einen Artikel verursacht und dann wieder folgenlos versickert. Es fehlt in dem Artikel auch wie üblich den Hinweis auf den §1685 BGB, einer der vielen zahnlosen Kleiderständerparagrafen ohne Kleider: "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient." Darin wieder das klassische Buzzword "Kindeswohl". Wäre ich El Presidente, hätte ich das längst verboten und wie in Frankreich durch "Das Interesse des Kindes" ersetzt. RE: Umgangsrecht: Ausgegrenzte Großeltern - Bluter - 02-02-2010 Ich kenne auch einige Großeltern und das Extrem bilden diese, die dem zukünftigen Vater und Schwiegersohn bereits während der Schwangerschaft zur besonderen Fürsorge aufriefen, da dieser andernfalls sonst würde bluten müssen. Sollte dieser Vater also igrendwann der entsorgte sein, wäre logischerweise das Großelternpaar der Mutter das, welches dem Kindeswohl am dienlichsten wäre, weil 1) die Bindung bereits sehr intensiv ist 2) diese sich bereits intensiv zum Kindeswohl einbrachten 3) diese die Mutter bei der Betreuung unterstützen 4) diese die Eltern der Mutter sind 5) es dem Kind nicht zuzumuten wäre, es dort heraus zu lösen 6) der Umgangsverlust zu den anderen Großeltern dem Kindeswohl nicht schadet Gut, dass es sich bei diesem exemplarischen Kind um einen Jungen handelt ... |