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OLG Stuttgart 16 WF 194/08: Kind klagt auf Umgang mit unwilliger Mutter - Druckversion

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OLG Stuttgart 16 WF 194/08: Kind klagt auf Umgang mit unwilliger Mutter - p__ - 09-10-2008

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.08.2008, Az. 16 WF 194/08, Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10664

Selten, selten kommt es vor dass mal auf Umgang gegen einen nichtbetreuenden Elternteil geklagt wird. Hier klagt ein Kind, das bei seinem Vater lebt. Es ist 15, spastisch gelähmt und will, dass die Umgangsregelung mit der Mutter eingehalten wird (Wochenende alle 14 Tage und ein paar Tage in den Ferien). Alte Regelungen seien nie eingehalten worden. Die Mutter sagt, sie besuche das Kind immer wieder mal, mehr sei nicht drin da sie ihre eigene Mutter pflegen würde.

Das Amtsgericht weist schon den Prozesskostenhilfeantrag des Kindes zurück, die Klage sei mutwillig. Man hätte erst beim Jugendamt um Beratung nachsuchen müssen. OLG sieht das anders: "Der vorliegende Fall bietet nach dem inzwischen präzisierten Vortrag des Antragstellers die Besonderheit, dass sich die Eltern 2006 mit Unterstützung des Jugendamts auf eine Umgangsregelung geeinigt haben, die in der Folgezeit von der Mutter nicht eingehalten wurde. Vor diesem Hintergrund darf der Antragsteller ohne erneute Beratung durch das Jugendamt direkt eine gerichtliche Regelung beantragen, weshalb ihm - die Bedürftigkeit liegt vor - Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist."