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BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Druckversion

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BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - p__ - 06-08-2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,548042,00.html
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,548052,00.html


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Anna - 10-08-2008

"SPIEGEL ONLINE: Was bedeutet die Entscheidung für die Frauen?
Heck: Ich glaube, die wenigsten Frauen hintergehen ihre Männer bewusst".

Verstehe ich was falsch? Wie kann eine Frau der Tatsache, dass sie mit Anderem geschlafen hat, nicht bewusst sein?

"Für diese Männer bedeutet das, dass sie ihre Rechte durchsetzen können und der biologische Vater nachzahlen muss - wenn man ihn benennen kann".

Na klar für die Verantwortungslosigkeit müssen Andere zahlen. Die Frau die Kinder betreut, kann ja nichts zurückzahlen.
Was hat denn der biologische Vater mit dem allen zu tun, bleibt mir auch ein Rätzel. Erstens wissen die Männer oft nicht, dass sie Väter sind. In dem Fall ist die Nachzahlung überhaupt unzumutbar. Zweitens die, die es wissen, akzeptieren die Entscheidung der Frau, wer "der Vater" sein soll. Für den Mann, der durch die Frau als Vater ausgeschloßen wird, macht keinen Sinn, auf den Rechten zu bestehen. Dadurch entsteht ja sowieso keine Familie, der Mann kann sich der Frau nicht aufzwingen, oft will er auch nicht gegen den Willen der Frau handeln. Und das Kind bleibt ja immer "Eigentum" der Frau, keiner kommt auf die Idee das Kind dem Mann zu zusprechen, er hat in der Situation so oder so kein Kind. Es ist logisch, dass diese Männer auf die gesetzliche Vaterschaft verzichten. Denn keiner lässt sie ein wirklicher Vater werden.


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Webworker - 10-08-2008

Ja, @Anna, ich glaube wir haben hier sogar einen Member, der viele Jahre später erfahren hat, dass eine Urlaubsbekanntschaft von ihm schwanger wurde.

Die Mutter hat ihm das Kind, ich glaube ein Jahrzehnt, vorenthalten und er bekommt dann einfach eine Dekade später Post vom Gericht auf die Kanaren geschickt, dass er doch bitte für die ganzen Jahre Kindesunterhalt bezahlen soll Smile

Wenn man das einem Spanier erzählt glaubt er es nicht Smile


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - gleichgesinnter - 13-08-2008

@webworker

Voll ins Schwarze getroffen!

gleichgesinnter


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Anna - 13-08-2008

(10-08-2008, 21:37)Webworker schrieb: Ja, @Anna, ich glaube wir haben hier sogar einen Member, der viele Jahre später erfahren hat, dass eine Urlaubsbekanntschaft von ihm schwanger wurde.

Ja, das kenne ich schon, mein Ex-Mann hat darüber aucht Jahre später erfahren, dass er einen Sohn hat. Das ist aber was anderes. Wenn ich richtig verstehe, behauptet Herr Heck, dass die meisten Mütter von Kuckuckskinder es selber nicht wissen, dass das Kind nicht von dem Mann ist. Oder vertehe ich das falsch?


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - discordia23 - 18-08-2008

(13-08-2008, 18:32)Anna schrieb: Ja, das kenne ich schon, mein Ex-Mann hat darüber aucht Jahre später erfahren, dass er einen Sohn hat. Das ist aber was anderes. Wenn ich richtig verstehe, behauptet Herr Heck, dass die meisten Mütter von Kuckuckskinder es selber nicht wissen, dass das Kind nicht von dem Mann ist. Oder vertehe ich das falsch?

sie WOLLEN es nicht wissen...
denn damit würden sie sich ja selbt sowas wie Schuld aufladen und eingestehen müssen das sie fiese Fremdgehende Betrügerinnen sind...


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Webworker - 18-08-2008

(18-08-2008, 15:21)discordia23 schrieb: sie WOLLEN es nicht wissen...
denn damit würden sie sich ja selbt sowas wie Schuld aufladen und eingestehen müssen das sie fiese Fremdgehende Betrügerinnen sind...
.

Ja, @discordia23, wenn es aber dann doch rauskommt kann die fremdgehende Betrügerin auf die volle Unterstützung des Staates und seiner Gerichte zählen, um nichtmal die Androhung irgendeiner Sanktion zu bekommen muss sie lediglich den neuen Unterhaltspflichtigen nennen, der muss dann das Vergehen der Betrügerin ausbaden.

Lediglich wenn die fremdgehende Betrügerin nicht bereit ist den Namen des neuen Unterhaltsverpflichtenden zu nennen und der Staat statt dem betrogenen Zahlesel mit Geldleistungen einspringen muss kann es vorkommen, dass man eine Androhung auf Ordnungsgeld an die Frau richtet, welches sie aber sofort umgehen kann wenn sie einen "Neuen" nennt, der anstelle des Staates soziale Verantwortung für sie übernimmt Big Grin


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - discordia23 - 18-08-2008

(18-08-2008, 15:37)Webworker schrieb:
(18-08-2008, 15:21)discordia23 schrieb: sie WOLLEN es nicht wissen...
denn damit würden sie sich ja selbt sowas wie Schuld aufladen und eingestehen müssen das sie fiese Fremdgehende Betrügerinnen sind...
.

Ja, @discordia23, wenn es aber dann doch rauskommt kann die fremdgehende Betrügerin auf die volle Unterstützung des Staates und seiner Gerichte zählen, um nichtmal die Androhung irgendeiner Sanktion zu bekommen muss sie lediglich den neuen Unterhaltspflichtigen nennen, der muss dann das Vergehen der Betrügerin ausbaden.

Lediglich wenn die fremdgehende Betrügerin nicht bereit ist den Namen des neuen Unterhaltsverpflichtenden zu nennen und der Staat statt dem betrogenen Zahlesel mit Geldleistungen einspringen muss kann es vorkommen, dass man eine Androhung auf Ordnungsgeld an die Frau richtet, welches sie aber sofort umgehen kann wenn sie einen "Neuen" nennt, der anstelle des Staates soziale Verantwortung für sie übernimmt Big Grin

Frauen sind eben das weiche, schwache schützendwerte Wesen.
da kann ihnen doch nicht zugemutet werden eine Strafe wegen Betruges ( und nichts anderes ist es ) über sich ergehen zu lassen...
immerhin ist sie die heilige Mutterkuh die das Kind geboren und großgezogen hat.
Ob sie dabei dem tatsächlichem Vater SEIN Kind über Jahre vorenthalten hat - das interessiert dann wieder keinen...

diese emanzofaschistische System der Bananen Republik Deutschland ist
geht einfach gar nicht klar.


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Webworker - 18-08-2008

(18-08-2008, 19:27)discordia23 schrieb: Ob sie dabei dem tatsächlichem Vater SEIN Kind über Jahre vorenthalten hat - das interessiert dann wieder keinen...

Big Grin Du tust dem Staat aber da jetzt unrecht, natürlich interessiert es ihn, die Rolle des unverheirateten Vaters ist in Deutschland klar und eindeutig, er hat keine Rechte sondern nur die Pflicht zu bezahlen.

Der Staat ist da sehr grosszügig und gibt dem Mann die Gelegenheit seiner Pflicht der vergangenen Jahre nachzukommen, ja, fordert sie sogar. Man kann da auch den Kindesmüttern keinen Vorwurf machen, sie sind da auch sehr kooperativ, manche versuchen sogar mit Privatdetektiven den Erzeuger ausfindig zu machen weil sie es einfach nicht über´s Herz bringen das Kind und den Vater im Ungewissen zu lassen Big Grin


RE: BGH entscheidet über Unterhalt für Kuckuckskinder - Exilierter - 20-08-2008

(10-08-2008, 17:14)Anna schrieb: "SPIEGEL ONLINE: Was bedeutet die Entscheidung für die Frauen?
Heck: Ich glaube, die wenigsten Frauen hintergehen ihre Männer bewusst".

das ist ja wohl die interessanteste begründung, die ich in den letzten jahren gehört habe. warum geht die frau fremd?
1. der eigene ehemann hat sie dazu getrieben
2. der eigene ehemann ist ein gewaltätiges, fremdgehendes schwein
3. der ehefrau war nicht bewusst, dass sie fremdvögelt!!!!!!

endlich wissen wir, dass die frauen dämlich wie die hündinnen sind. jeder rüde darf raufspringen und abspritzen. einer wird schon dafür blechen müssen und es ist wirklich egal wer blechen muss!!!