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Trennungsunterhalt muss ich? - Druckversion

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Seiten: 1 2


Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 27-02-2010

Hallo zusammen,

nach dem es bei mir so ziemlich rund geht, bin ich beim Suchen auf dieses Forum gestoßen.

Am 22.02.2008 habe ich geheiratet. Einige Monate nach der Hochzeit hat meine Frau angefangen handgreiflich zu werden. Die entsprechenden Handgreiflichkeiten wurden in Form von Bildern und ärztlichen Arteten Dokumentiert. Diese reichen bis hin zu einer Rippenprellung. Aus diesem Grund zog ich dann im August 2008 zu meinen Eltern. Dort lebte ich bis zum 1 November 2009 und musste dann gezwungener Massen wieder zurück in die Eheliche Wohnung ziehen. Die Situation bei meinen Eltern hatte sich leider entsprechend verändert. Am 01 August 2009 reichte ich die Scheidung ein. In der ehelichen Wohnung lebten wir nach wie vor getrennt und hatten auch getrennte Schlafräume. Dennoch kam sie Morgens mal ins Bett zu mir und nutze meine Morgenlatte aus Angry
Am 02 Dezember 2009 zog meine Frau aus.

Die Anwältin der Gegenpartei wertet dies nun als Versöhnungsversuch. Daraufhin nannte ich 10 Zeugen die bestätigen können dass dem nicht so ist. Am 18.02 hatten wir nun den Termin auf dem Amtsgericht. Ich bin schlicht weg verärgert wie wenig Rechte man als Mann bei einer Scheidung vor Gericht hat. Die Frau Richterin beim Amtsgericht hat die Dokumentation der Handgreiflichkeiten meiner Frau ignoriert. Die Zeugen wurden nicht geladen da die Frau Richterinn der Meinung ist, das Trennungsjahr wurde unterbrochen.

Da meine noch Frau nun auch noch schwanger ist, wurde eine Scheidung im Moment ausgeschlossen. Die Richterinn möchte erst die Vaterschaft klären.

Meine Frau fordert nun von mir Trennungsunterhalt von monatlich 500 €.
Mein Anwalt legt mir nahe zu bezahlen.
Wie kann das das sein? Das Trennungsjahr ist vorbei, häusliche Gewalt mir gegenüber gab es auch und nun soll ich zahlen?

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - blue - 27-02-2010

(27-02-2010, 18:57)firefox schrieb: Da meine noch Frau nun auch noch schwanger ist, wurde eine Scheidung im Moment ausgeschlossen. Die Richterinn möchte erst die Vaterschaft klären.
Können wir nichts drüber antworten, wenn nicht bekannt ist, welche Anträge gestellt wurden.

(27-02-2010, 18:57)firefox schrieb: Wie kann das das sein? Das Trennungsjahr ist vorbei, häusliche Gewalt mir gegenüber gab es auch und nun soll ich zahlen?
Ist die einzige Frage, die ich in Deinem Post erkenne. Wenn Deine Holde Deine WAWAMOLA Ende 2009 noch einmal "ausgenutzt" hat, und nachgewiesen wird, dass Du der Vater bist, ist das Trennungsjahr noch nicht vorbei. Also: ==>TU!

Das Thema wegen der häußlichen Gewalt Dir gegenüber solltest Du so schnell wie möglich abhaken. Frauen üben keine Gewalt aus, schon gar keine psychische! Wink


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 27-02-2010

Anträge wurden keine gestellt, da mein Anwalt der Meinung war die Richterinn würde sonst den kompletten Scheidungsantrag vom August ablehnen.

So lange es 500€ sind komme ich damit klar, aber wenn dann auch noch das Kind von mir sein solle bleiben mir genau 1.000€ im Monat. Das schaffe ich dann einfach nicht mehr.......

Aus der letzten EMail von meiner Frau war zu entehmen, das es ihr nur ums Geld geht und das so viel wie möglich.

Was tun?

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - blue - 27-02-2010

(27-02-2010, 19:41)firefox schrieb: Anträge wurden keine gestellt, da mein Anwalt der Meinung war die Richterinn würde sonst den kompletten Scheidungsantrag vom August ablehnen.
Seine Begründung könnte sich auf die noch nicht festgestellte Vaterschaft richten.

(27-02-2010, 19:41)firefox schrieb: Was tun?
Dich darauf einstellen, dass Du der Vater des Kindes sein könntest.

Ist ja noch recht frisch bei euch. Bestünde die Möglichkeit, der Mutter klar zu machen, dass Du als Vater Deine Verantwortung -ausser- Bares wahrnehem wirst?
Nachtrag: Wenn das Kind "nicht" von Dir ist, bist Du raus aus dem Rennen und kannst der Holden so richtig eins reinwürgen.

Ist das Kind von Dir, dann hast Du richtig die Arschkarte gezogen!


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - p__ - 27-02-2010

Gab es irgendwelche Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz? Widerspricht die Frau deiner Darstellung ihrer Gewalt gegen dich? Wie gut ist deine Dokumentation, kannst du nachweisen dass die Verletzungen von körperlicher Gewalt stammen, nicht von z.B. einem Sturz?

Das Ganze wird auch eine Glaubwürdigkeitsfrage sein. Du ziehst aus, reichst aber erst ein Jahr später die Scheidung ein, du lebst in der Wohnung getrennt, aber sie wird schwanger. Du erleidest Gewalt, machst aber nicht vom Gewaltschutzgesetz gebrauch. Die Gegenseite kann all das natürlich auf ihre eigene Weise interpretieren. Was ist das für eine Frau, gibts da Vorfälle aus der Vergangenheit, frühere Ehen, frühere Gewalt? Dass Handgreiflichkeiten schon wenige Monate nach der Hochzeit stattfinden, ist die Ausnahme. Könnten noch andere Gründe für die Heirat bestanden haben, z.B. ein gesichertes Aufenthaltsrecht?

Immerhin ist die Ehedauer kurz, was den richtig lang laufenden Unterhalt etwas bremst. Wenn das Kind von dir ist, wird dir das nur nicht viel nutzen. Auch beim Trennungsunterhalt hat dein Anwalt nicht so ganz unrecht, je nach dem was die Frau gerade tut. Arbeitet sie noch?


Orpheus in der Unterwelt - Gast1 - 28-02-2010

Es hätte nur eine Vollbremsung geholfen.
Der Frau klarmachen,
dass Sie die Arbeit "verlieren" und keinen Cent Unterhalt zahlen werden
und der Frau so nahezulegen, dass Kind doch lieber "wegmachen" zu lassen.
Bei mir hatte das funktioniert.
ist das Kind erst da, dann lasse alle Hoffung fahren (Orpheus in der Unterwelt).


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 28-02-2010

Danke für die Antworten.

Ein Kontakt zu meiner Frau ist nicht mehr möglich.
Hier die Kopie einer der letzten EMails:
"lassen mir BITTE in RUHE ! was willst du noch schreiben, bitte schickst du zu meiner Anwaltin. nicht zu mir. ich will nicht sehen .......mein GOD!"

Es sei auch erwähnt das sie keine Deutsche ist und noch studiert.
Dennoch habe ich sie letzte Woche beim schwarz Arbeiten erwischt. Sprich derzeit kassiert sie Leistungen, arbeitet schwarz und nun noch den Unterhalt von mir. Da hat mein ein gutes Leben.....

Die Dokumentation zu der häuslichen Gewalt habe ich schon recht ausführlich geführt. Auch habe ich dafür einen Beamten als Zeugen, der es selbst beim letzten mal gesehen hat. Dennoch scheint es so was vor dem Gericht nicht zu geben. Jedenfalls nicht für einen Mann.

Mir scheint ich kann mich darauf einstellen Trennungsunterhalt zu zahlen.
Wenn dann das Kind auch noch von mir sein sollte, sollte ich mich mit auswandern beschäftigen. Weil mit 990€ im Monat kann ich nicht leben.

Hier mal die Meinung von meinem Anwalt dazu:
Selbst wenn man der Kindsmutter ein fiktives Erwerbseinkommen unterstellt, bestünde noch ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Einen Nachweis für die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen müssten Sie führen. Auch hier haben Sie die volle Darstellungs— und Beweislast. Zu beachten ist auch, dass eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts wenn Sie den einmal in der Welt wäre, nicht durch Rechtsmittel angefochten werden kann. Sie müssten dann die Gegenseite dazu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten und den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Die Erfahrung lehrt,dass bis zu einer bestandskraftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ein Jahr vergehen kann.Während dieses gesamten Jahres konnte die Gegenseite aus der einstweiligen Anordnung die Zwangsvollstreckung betreiben. Ich meine demgemäß, dass Sie gut damit beraten wären, der Gegenseite einen angemessenen Unterhalt anzubieten.

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - p__ - 28-02-2010

(28-02-2010, 15:56)firefox schrieb: Es sei auch erwähnt das sie keine Deutsche ist und noch studiert.

Aus Europa oder ausserhalb? Ihr Sozialbetrug durch Schwarzarbeit scheint ihr ja leicht von der Hand zu gehen. Solltest du anzeigen, wenn du es beweisen kannst. Hatte sie schon vorher kriminelles Verhalten?

(28-02-2010, 15:56)firefox schrieb: Die Dokumentation zu der häuslichen Gewalt habe ich schon recht ausführlich geführt. Auch habe ich dafür einen Beamten als Zeugen, der es selbst beim letzten mal gesehen hat. Dennoch scheint es so was vor dem Gericht nicht zu geben. Jedenfalls nicht für einen Mann.

Ihre Gewaltausübung würde nur eine Rolle spielen, wenn kein Kind mit im Spiel gewesen wäre. Dann wäre auch eine schnelle Scheidung drin gewesen, angesichts der Ehedauer auch ohne Trennungsjahr. Dass das Kind entstand, ist für dich eine Katastrophe. Allerspätestens nach der Gewaltgeschichte hättest das unter allen Umständen vermeiden müssen. Diese Fehler reisst dich so richtig rein. Im Trennungsjahr nach Gewalttätigkeit ungeschützter Sex, das ist bodenloser Leichtsinn.

(28-02-2010, 15:56)firefox schrieb: Weil mit 990€ im Monat kann ich nicht leben.

Es sind maximal 900 EUR. Was verdienst du, wie ist deine berufliche Situation? Und was hat deine Frau früher verdient? Oder arbeitete sie nie legal?


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Nero - 28-02-2010

Ich würde eine Anzeige ernsthaft ins Auge fassen.
Welche Leistungen kassiert sie, bist Du sicher, dass sie schwarz arbeitet?

Und dann will die auch noch Trennungsunterhalt, die komplette Vollversorgung??

Kann man nicht TU ablenhen und dem Gericht schreiben, dass sie Sozialleistungen bezieht
und zusätzlich noch schwarz arbeitete, insoweit sie kein weiteres Geld braucht??

Ausländerstatus? Aus welchem Land?

Grüsse


Nero


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 28-02-2010

@p
Die hat früher schon ab und an mal schwarz gearbeitet. Pro Tag bekommt sie für das Bedienen auf die Hand 50€. Beweisen kann ich es leider nicht, zumal sie da wo ich sie erwischt habe nun nicht mehr arbeitet. Die wird sich was Neues gesucht haben, nachdem ich sie erwischt hatte.

Derzeit bin ich Vollzeit beschäftig (37 Std. Woche). Meine Frau hat früher mal neben ihrem Studium einen 400 € Job gemacht, damit hat sie nach der Hochzeit aufgehört.

@Nero
Was bringt eine Anzeige wenn die Beweise fehlen? Da kommt am Ende nur Verfahren eingestellt und das war es. Klar bin ich mir sicher dass es schwarz Arbeit war, weil sie den Chef dort gut kennt und das früher da schon gemacht hat.

Richtig, die komplette Vollversorgung......

Angeblich bezieht sie im Moment Leistungen nach SGB II.

Sie kommt aus China, die Ausländerbehörde hat schon ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Aber das ruht weil sie schwanger ist.

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Ralf G. - 28-02-2010

(28-02-2010, 18:56)firefox schrieb: @p
Die hat früher schon ab und an mal schwarz gearbeitet. Pro Tag bekommt sie für das Bedienen auf die Hand 50€. Beweisen kann ich es leider nicht, zumal sie da wo ich sie erwischt habe nun nicht mehr arbeitet. Die wird sich was Neues gesucht haben, nachdem ich sie erwischt hatte.

tja, Du hättest sie eben wohl nicht selbst erwischen dürfen Wink
Nächstes mal hältst Du Dich zurück!


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Toter Hund - 28-02-2010

(28-02-2010, 18:56)firefox schrieb: @Nero
Was bringt eine Anzeige wenn die Beweise fehlen? Da kommt am Ende nur Verfahren eingestellt und das war es. Klar bin ich mir sicher dass es schwarz Arbeit war, weil sie den Chef dort gut kennt und das früher da schon gemacht hat.

Hallo firefox,
Das sehe ich nicht so, wenn es die Beweise so nicht gibt, und du dir sicher bist das es so ist ,solltest du die Behörde einschalten und mithelfen lassen. Tongue
Das ist in diesem Fall die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) ,ist die für dich zuständige Zollbehörde.
Dort einlaufen, sagen was Sache ist.Das geht ganz schnell, besonders wenn der Chef von ihr in die Schusslinie kommt.
Das funktioniert, du wirst es sehen....schon einige male probiert, wenn es um Konkurrenz ging. ist problemlos,und die Beamten haben wieder was zu tun. Big Grin

Und vom Schock auf der anderen Seite mal ganz abgesehen...
das lassen die in Zukunft,ganz bestimmt.
Positiver Nebenaspekt: Es fliesst wieder Steuergeld in die Kassen.

Beste Grüsse von einem Toten Hund


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Vater - 28-02-2010

Aus Europa oder ausserhalb? Ihr Sozialbetrug durch Schwarzarbeit scheint ihr ja leicht von der Hand zu gehen. Solltest du anzeigen, wenn du es beweisen kannst. Hatte sie schon vorher kriminelles Verhalten?
-----------------

Habe mal versucht, jemanden wg. Schwarzarbeit anzuzeigen. Funktionierte nicht !! Die Arbeitsagentur sagte, ich solle mich an den Zoll wenden. Und der Zoll geht vielen Hinweisen, vor allem wenn anonym gar nicht mehr nach. Dazu kommt, daß eine Nicht-Deutsche in Deutschland ohnehin unter besonderem Schutze des Staates steht. Andererseits wäre es nicht schlecht, wenn man bewirken könnte, daß wenn sie nicht-Eu Ausländerin ist, abgeschoben wird. Wird jedoch nicht gemacht, da die Ausländerin ein Kind hat. Ein Kind ist immer ein maximales Hindernis, einen Menschen abzuschieben. Selbst schlimmste Terroristen und Schläfer dürfen deshalb seit Jahren in Deutschland bleiben.


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Tee-Rak - 28-02-2010

Meine Exe meinte irgendwann, sie würde eher aufn Strich gehn, als von mir Geld zu fordern. Ich sagte, das lässt sich vielleicht was arrangieren für ab und an, ob ich das schriftlich bekomme? Das nahm sie mir das erste mal übel. Als mir dann die ARGE bzw. das Arbeitsamt geschrieben hatte, ob ich eine Unterhaltspflicht sehe, stimmte ich nur bedingt zu. Sie wollte ja kein Geld von mir! und würde lieber auf den Strich gehn, erklärte sie mir damals, dann klappterte ich alle Hurenforen ab, und tatsächlich 1ne sah ihr wirklich ähnlich, mit der damaigen Aussage und dem Link, sollten die Herrn oder wars ne Dame ? doch etwas beschäftigt sein, nee, Pustekuchen. Wo bleibt da die Pflicht. Das allerdings nahm die gute Ex, dann zum 2ten mal übel.


Strafverfahren ruht, weil sie schwanger ist - Gast1 - 28-02-2010

(28-02-2010, 18:56)firefox schrieb: Sie kommt aus China, die Ausländerbehörde hat schon ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Aber das ruht, weil sie schwanger ist.

Schwangerschaft schützt vor Strafverfolgung ...
Das spottet jeder Beschreibung ...
Kommentare?


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - goodie - 28-02-2010

Hallo Firefox,

wenn das Kind von Dir ist, wirst Du nach dem guten germanistanischen Recht Deiner chinesischen von Dir nun mal geschwängerten Dame zahlen müssen. In Germanistan hast Du überhaupt keine Chance, Dich vor dem vollen Ruin zu schützen, denn die Behörden können Dich völlig fertigmachen. Die Kindesmutter wird stets als Opfer erkannt, Du bist ein böser Täter!

Tongue

Irgendwelche Anzeigen gegen Deine Frau oder Freundin oder Exfrau oder Getrenntlebende oder geschiedene Frau nützen Dir da überhaupt nicht weiter. Den "Rechtsweg" kannst Du voll vergessen, denn dort geht es nur um "Kindeswohl", welches immer nur ganz ausschließlich aus der Höhe Deiner Zahlungsleistung besteht, für all die lieben Mitmenschen um Dich herum, d.h. die Fledermäuse vom Gericht, die Jugendamtlerinnen mit ihren Mutterschutz- und Kinderschmutzbeistandsschaften und jene gesamte juristische Kriegsmaschinerie der modernen Frau von heute in Germanistan. Denen bist weder Du noch sonst jemand hier aus diesem Forum auch nur annähernd gewachsen. Die machen Dich fertig, und zwar völlig. Je mehr Du jammerst und Dich wehrst, um so mehr beißen diese Typen auf Dich ein. Sie spielen mit Dir, wie die Katze mit der Maus spielt, bevor sie sie auffrißt... .

Tongue

All dies haben unzählige Hunderttausende von Männern und Vätern vor Dir schon mal durch, und einige wenige Beispiele davon hast Du hier im Forum vor Dir. Kannst Du die Unterhaltslasten nicht erbringen, werden Dir Schulden entstehen, hetzen sie Dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals, wirst Du gnadenlos abgepfändet usw.

Confused

Vergiß es, in Germanistan menschenwürdg und selbstbestimmt weiterhin leben zu können. Deine Chance auf eine Weiterleben in Menschenwürde und in Selbstbestimmung liegt nun ausschließlich außerhalb Germanistans. Dort, wo Germanistans Gerichtsvollzieher außerstande sind, Dein Vermögen zu pfänden. Wo Jugendämter Probleme haben, Partner zu finden, die ihnen helfen. Wo Dein Einkommen im Selbstbehalt liegt und Du Deiner Leistung entsprechend so wenig bezahlst, daß Dir auf verschlungenen Wegen letztlich doch genug für ein gutes Leben bleibt. Wie dies machbar ist, erfährst Du z.B. auf der Homepage Deutschlandflucht und anderen Seiten so manchen Mitglieds dieses Forums hier. Schau da einfach mal vorbei.

Wink

Tja, nun stehst Du vor der Wahl: Entweder Zahlesel in Germanistan, wo es kein Entrinnen vor den Kriegsmaschinen der Unterhaltssauger gibt, Dir im Gefolge all der Drangsalierungen schwerste Depressionen und andere Gesundheitsschäden drohen und Du fertig gemacht werden wirst, bis Du am Boden liegst und als Penner endest. ODER: Du raffst Dich auf und machst es wie jene, die gegangen sind. Ab ins Exil! Dort bestimmst Du selbst, was Du wie machst. Das Exil kann im sonnigen Spanien liegen, perspektivisch besser ist die Gegend außerhalb der EU. Dies mußt Du rasch durchdenken.

Wink

Deine chinesische Geschwängerte muß nichts durchdenken. Ihr fällt Deine Kohle demnächst in den Schoß, Dein Kind verheißt ihr einen glücklichen und schutzvollen Aufenthalt im gelobten Lande namens Germanistan. Ihr gilt volle staatliche Unterstützung. Und sie hat gut lachen über Dich, denn Du kannst ihr gar nichts. Und ringsum sitzen lauter Leute, die ihr recht geben werden. Das weißt Du doch schon alles, oder?!

Tongue

Allerbeste Grüße aus dem Exil in Belgistan,
Goddiejens


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Nero - 01-03-2010

Das Forum möge mir verzeihen, aber die ganzen negativen Beiträge helfen Firefox jetzt nicht.

Und @ firefox; Aus Deinen Schreiben entnehme ich schon eine Spur von Resignation; Jammern kannst Du später, jetzt musst Du handeln!


Und genau jetzt ist es Zeit zu handeln, bevor es zu spät ist. Da F vermutet dass sie weiter schwarz arbeitet
und da die Dame schon strafrechtlich aufgefallen ist, würde ich zum Angriff übergehen.

1.) Ermitteln wo sie jobt; Beweise Fotos; (selbst machen, Freund bitten, Privatdetektiv)
2.) Warum braucht die Dame so viel Geld? Unterstützt sie Angehörige in China?
3.) Wenn ja ist das prima; Die werden genau so kriminell sein, wie die Dame selbst.
4.) Mit den Beweisen erstattest Du Anzeigen, Finanzamt. Zoll, Staatsanwaltschaft, Mitteilungen
an die Berufsgenossenschaft (Arbeitgeber), Chinesische Botschaft, Ausländeramt, Sozialhilfe,
Bafögamt

Meiner Meinung nach hat die Dame mal tüchtig Feuer unter dem Hintern verdient, und das sollte sie
auch bekommen. Jetzt das Bonbon; In China steht auf Steuerhinterziehung die Todesstrafe! Also werden auch kleinere Hinterziehung richtig hart bestraft.

Dann kannst du noch erwägen die Anwältin der Dame frontal anzugreifen; Und vergiss deinen Anwalt; Der Typ ist ein Feigling
der nur dein Geld will, wenn du keins mehr hast, kommen auch diese dümmlichen Ratschläge nicht mehr (Empfehlung zu zahlen -- gehts noch!! Für so feige und frauenkriecherische Ratschläge braucht kein Mann zu zahlen).


Wie gesagt, jetzt musst Du handeln, JETZT.

Grüsse


Nero


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - p__ - 01-03-2010

Der Anwalt hat nicht unrecht. In seiner Situation endet das leicht mit EA und Pfändung, wenn er sich querstellt. Mit der Lohnpfändung startet die Kettenreaktion aus Jobverlust, Schulden, weiteren Pfändungen in alles, was Wert hat. Solche Konsequenzen werden ihm zu jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht klar sein. Das kann er schon machen, es wird halt seine zukünftige Strategie grundlegend prägen und ihn für viele Jahre auf allerunterstes Niveau drücken.

Zur Anzeige wegen Schwarzarbeit habe ich geraten, aber nur wenn er auch Beweise vorlegen kann. Ansonsten verschiesst er sein Pulver damit. So oder so hilft die Anzeige bei der Unterhaltssache nichts.


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 01-03-2010

@Wolfs-Leben
Die sieht dem Test recht gelassen entgegen. Die Richterin hat angeregt, dies bitte außerhalb des Gerichts vornehmen zu lassen um Kosten zu sparen.

@Goddiejens
Die Homepage Deutschlandflucht habe ich schon letzte Woche gefunden und recht vieles dort gelesen.
Aber um ehrlich zu sein habe ich danach mehr Fragen zu dem Thema als Antworten.....

@Nero
Ganz so leicht ist es nicht. Erst mal finden wo sie nun schwarz arbeitet.
Mit einem Privatdetektiv habe ich gesprochen, der will für eine Woche Überwachung 3.000 € - 4.000 €. Da muss ich ein Kredit für aufnehmen *boah*.

Die 500 € stehen ihr von mir laut Gesetzt zu, Angehörige in China hat sie nicht zu versorgen. Derzeit wohnt sie im Frauenhaus, damit sie da rein kommt hat sie gegen mich Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Aber das Verfahren wurde letzte Woche eingestellt.

@P
Meine PN hast du bekommen?
So schaut es aus, wobei ich am überlegen bin ob ich mich gleich in den sozialen Absturz begebe oder warte bis die Vaterschaft geklärt ist.

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - p__ - 01-03-2010

(01-03-2010, 11:49)firefox schrieb: So schaut es aus, wobei ich am überlegen bin ob ich mich gleich in den sozialen Absturz begebe oder warte bis die Vaterschaft geklärt ist.

Mein Gefühl sagt mir, dass du der Vater bist. Die Frau ist kriminell, geht zielgerichtet vor, schreckt vor nichts zurück. Ihren Maximalgewinn erreicht sie nur, wenn das Kind ehelich ist, du der Vater bist, nicht ein anderer. Aus deiner Mail ergibt sich ein weiterer Hinweis, wieso es sich lohnt, ein Kind von dir zu haben. Sie weiss das alles und hat sich deshalb an dich herangemacht, nicht an andere.

Die Geschichte sieht nach geplanter und kalt durchgezogener Heirat und Mutterschaft aus. Du bist von Anfang an reingelegt worden. Wenn du genau drüber nachdenkst, entdeckst du im Nachhinein vielleicht selber Indizien dafür. Wenn du erwägst, den Ort des Geschehens zu verlassen, dann tu das jetzt, vor der Geburt, vor einer Vaterschaftsfeststellung. So ein radikaler Schritt ist aber nicht jedermanns Sache. Könntest du das? In der Vergangenheit hast du dich bereits kräftig einwickeln und reinlegen lassen, bist du der Typ der etwas konseqent durchziehen kann?


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - blue - 01-03-2010

(01-03-2010, 11:49)firefox schrieb: Derzeit wohnt sie im Frauenhaus, damit sie da rein kommt hat sie gegen mich Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Aber das Verfahren wurde letzte Woche eingestellt.
Und sie darf dort natürlich weiterhin wohnen bleiben, nicht wahr? Wink


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - firefox - 03-03-2010

Update:
Heute ist mir doch glatt meine Frau beim Einkaufen über den Weg gelaufen. Ich habe mich dann mit ihr 4 Std. bei einem Kaffee unterhalten. Eigentlich mit der Hoffnung eine Einigung zu erzielen. Hier ein grober Umriss:

- gib mir 20.000 € und ich gehe nach China, danach ist das Kind weg!
Ok, die 20.000 € bekommt ein Treuhänder und sobald du wieder da bist kannst du es da abholen.
- Nöh mache ich nicht, erst das Geld
*lol* bin ich blond oder was Wink

- gib mir 30.000 € und wir ziehen wieder zusammen.
Ok, du unterschreibst die Scheidung und bekommst 3 Jahre lang von einem Treuhand Konto jeweils 10.000 €
- Nöh, also das mache ich auch nicht Big Grin

- Das Kind ist von dir ich bin im 5 Monat. Damit du das Kind nie zu sehen bekommst werde ich in den nächsten 14 Tagen in eine andere Stadt ziehen. Viel Spaßt beim zahlen!!

*hmmm* Dazu ist mir leider nix eingefallen. Lässt sich das verhindern??
Oder kann ich sie mit einem fingierten Sparbuch austrixen??

Gruß
Firefox


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - p__ - 04-03-2010

Mit den 20.000 und sie nach China wärst du noch billig weggekommen. Problem dabei: Da sie kriminell ist, kann man sich nicht auf sie verlassen, sie wird dich damit reinlegen. Abkassieren und dann nochmal Unterhalt fordern. Das Treuhandkonto will sie nicht. Dass sie es ablehnt, ist ein Beweis, dass sie nichts anderes wie Lüge und Betrug plant.


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - Exilierter - 04-03-2010

@Firefox
Deine Ex ist ja scharf, noch schaerfer als mein schwarzer Teufel. Da gibt es nur ein Motto: Kein Unterhalt, niemals! Diese Miss China soll sich mal schön beim Jugendamt anstellen und nach Geld flennen. Das können die Chinesen auch prima!

Meine Ex war auch ziemlich großmäulig und meinte genau zu wissen, was sie an Unterhalt bekommt und hat sogar gewonnen und ein ganz geiles Gerichtsurteil erhalten. Sie hat auf der ganzen Linie gesiegt! Nur eines hat sie nicht von mir bekommen: Geld! Meine Ex hat einiges gelernt und ihre Beraterinnen sind Geschichte.

Ich erinnere mich noch gerne an den 03. Mai 2006 im Flughafengebäude in Düsseldorf als ich mich von ihr telefonisch verabschiedet habe. Sie hat gelacht und meinte, dass ich ins Gefängnis müsste. Wir haben dann beide gelacht. Heute lacht sie nicht mehr!

Mein Tip Firefox: Wenn Du ein bißchen Stolz im Leib hast, dann mach Dich gleich Pleite. Keinen Cent zahlen!


RE: Trennungsunterhalt muss ich? - goodie - 04-03-2010

Hallo firefox,

mach Dich schleunigst binnen der nächsten drei Monate vom Acker. Dann hat sie nicht mal eine Vaterschaftsanerkennung und nichts. Bring Dich schleunigst in Sicherheit. Viel Zeit hast Du da nicht mehr.

Exclamation

Lass Dich auf keine Zukunft in Germanistan ein. Hau ab, bevor Anwalts- und Gerichtskosten und Behördenbriefe überhaupt losgehen!!! All diese ruinös hohen Kosten kannst Du vermeiden: Auswandern! Schleunigst!!!

Idea

Überlasse die Probleme in Germanstan einfach mal Germanistan. Sie laden Dich zu einer Verhandlung? Bitte, dann sollen sie Dir Dein Ticket zahlen! Sie wollen Dein Einkommen wissen? Bitte, dazu müssen Sie Dich anschreiben können! Usw. Stecke denen die Zunge raus!

Tongue

Allerbeste Grüße in die freundliche Runde,
Goddiejens aus Belgipott