VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug (/showthread.php?tid=3023) |
VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - borni - 24-03-2010 Bei erheblichen Steuerschulden kann deutschen Staatsbürgern, die im Ausland leben, der Reisepass entzogen werden, so das Verwaltungsgericht Berlin. "Die Richter wiesen die Eilanträge zurück. Laut Urteil haben die Behörden keine andere Möglichkeit, die Steuerschuld einzufordern. Der in Costa Rica lebende Mann hatte den Angaben zufolge 1,6 Millionen Euro an Steuerschulden angehäuft. Er gab an, das Geld auch in Deutschland nicht zurückzahlen zu können, da ihm dort die Existenzgrundlage fehle." http://www.pr-inside.com/de/beh-ouml-rden-d-uuml-rfen-steuerfl-uuml-chtigen-re-r1792834.htm RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Tee-Rak - 24-03-2010 Da bin ich ja froh, dass ich keine Steuerschulden habe, etwas detailierter aus dem Jahre 2007. http://www.ra-kotz.de/reisepassausstellung_anspruch.htm RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - MitGlied - 24-03-2010 Ökonomisches Denken ist und bleibt dem einzelnen Beamten wohl fremd: Denkt der Beamte wirklich: der Steuerschuldner ist zurück in D, zunächst stellt man ihn auf den Kopf und dann kommen 1,6 Mio € aus ihm raus und gut ist? Es läuft doch eher so: Der Kerl bleibt gepflegt dort und lebt von heute auf morgen. Mit viel Glück dulden die lokalen Behörden sowas (solange die Schmiergelder stimmen) und vielleicht fallen ihm auch andere Wege ein, dauerhaft dort zu bleiben. Ansonsten ist eben Abschiebehaft (auf Kosten des Gastlandes) angesagt, welches natürlich möglichst schnell den Deutschen Staat dazu drängen wird, seinen Staatsbürger ohne gültigen Pass und Visum zurückzuführen. Also kommen zu den 1,6 Mio. nochmal ein paar Tausend für den Flug mit Begleitung usw. Mit 1,6 Mio geht der Deliquent dann in D zum Sozialamt, kassiert ALG2, gibt eine EV ab und beantragt einen Personalausweis mit dem er jederzeit nach F umziehen kann. Dort findet dann das Insolvenzverfahren statt und nach einem guten Jahr, wenn keine Schulden mehr bestehen, gibt es einen neuen Pass und weiterleben in Costa Rica... Und der deutsche Steuerzahler blutet dafür, dass wieder mal das heilige Recht durchgesetzt wurde. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Vater - 24-03-2010 Gesetzeswidrig sind im Übrigen die Gebühren für den Personalausweis. Sind zwar nur rund 10-30 Euro, dennoch ist es andererseits eine Bürgerpflicht sich "ausweisen" zu können. Der Perso ist eine behördliche Dienstleistung wie die Steuererklärung -eine Bürgerpflicht - und muss demnach kostenfrei sein. Bei Reisepässen liegt keine Gesetzeswidrigkeit vor, deswegen haben sie hier gebührentechnisch mit rund 100 Euro so hoch aufgeschlagen. Reisepässe sind nämlich keine Pflicht. Außerdem werden die Bürger abgezockt, weil sie Glauben, rechtmäßiger "Besitzer" eines Dokumentes, nämlich des Reisepasses oder der Perso zu sein. Sind sie aber nicht, der Besitzer bleibt der Staat. Denn er hat ja auch das Interesse daran, daß jeder Bürger mit seinen persönlichen Daten rumläuft. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - p__ - 24-03-2010 Mit dem Personalausweis hat der Untertan die Bundesdruckerei zu finanzieren, die im Jahr 2000 vom Staat (Regierung: SPD / Grüne) an einen internationalen Finanzhai verscheuert wurde, der sie innerhalb von zwei Jahren mit Riesenschulden belastete, das gesamte Kapital absaugte und das ausgebeinte Gerippe vor dem Konkurs wieder verkaufte. Jetzt ist sie wieder vom Staat zurückgekauft worden. Inclusive Schulden. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - gleichgesinnter - 25-03-2010 Das Problem ist, Costa Rica gilt als Steueroase und ist auf der schwarzen Liste der unwilligen Kooperation im Bezug auf Steuerflucht. das interessiert aber Costa Rica überhaupt nicht und die können damit sehr gut leben. Costa Rica gilt als die "Schweiz" Amerikas. Da kann man mit 50 Kilo Übergepäck in Dollarscheinen einreisen und wird begrüsst. Dem deutschen Staat interessiert es nicht, ob man bezahlen kann oder nicht, man will die Kontrolle, nichts anderes. Deswegen ist es ein Regime in meinen Augen. Deswegen ist es auch wichtig, einen Reisepass von 10 jahren mitzunehmen und wenn der Tag kommen solte, wo der verweigert wird, sollte man sich mit der Einbürgerung in seiner neuen Heimat beschäftigen. gleichgesinnter RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - MitGlied - 25-03-2010 Wenn die Angaben zu Vermögen und Gewinn im Zeitungsbericht korrekt sind, braucht sich der steuerschuldner eh keine Sorgen mehr zu machen, in Costa Rica wird er sicherlich bleiben können, auch ohne Pass. Nur die Reisefreiheit ist stark eingeschränkt. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - gleichgesinnter - 25-03-2010 Das ist richtig und nach 10 jahren kann man, wenn man alle Dokumente hat (Geburturkunde, Abmeldebescheinigung aus Deutschland u.s.w.) die costarikanische Staatbürgerschaft beantragen. Dann kann er seinen Mittelfinger bei der Botschaft zeigen. gleichgesinnter RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Exilierter - 25-03-2010 Steuerschulden erscheinen mir schlimmer als Unterhaltsschulden *kicher* RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - gleichgesinnter - 27-03-2010 Kommt auf die Höhe an, meine Meinung. gleichgesinnter RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Vater - 30-03-2010 Steht nicht ohnehin jeder Bürger in der Kreide, weil der Staat nicht mal das 1 x 1 des Wirtschaftens beherrscht ? Insolvenzverschleppung nennt man das, was der Staat macht. Er kann doch nie im Leben die 2 Billionen Schulden mehr zurückzahlen. Irgendwann wird sich rächen, daß nur noch Zahlen in einen PC eingetippt werden, die dann das Geld des Staates "fiktiv" vermehren. Braucht der Staat ein paar Milliarden Falschgeld, wird es einfach "gebucht". Das gebuchte Geld ist aber dann faktisch gar nicht vorhanden, aber fiktiv. Wie bei uns Unterhaltszahlern. Deswegen wird zur Zeit auch munter behauptet, man würde faktisch weniger Schulden machen, als ursprünglich geplant. Selten so gelacht. Das ist doch nur fiktives Geld. Leider dürfen wir Staatsbürger solches fiktives Geld nicht einfach buchen. Als eine Kollegin neulich ein Auto kaufen wollte, hat die sich gewundert, statt es zu kapieren. Sie wollte auf der Bank einen Betrag X abheben. Nicht am Automaten, am Schalter. Das Geld war gar nicht da. Sie musste 30 km zu einer anderen Filiale fahren, damit das Geld aus Filiale 1 und 2 dann wenigstens den Betrag ergeben, damit sie das Auto kaufen kann. Der Betrag, den wir erwirtschaftet haben, ist doch längst zweckentfremdet. Würden alle Bürger gleichzeitig ihr Guthaben abheben, ginge es nicht. Es geht ja nicht mal, wenn einer mit etwas mehr abheben will am Schalter. Wir stehen zum Glück kurz vor dem Ende dieser Euro-Blase. Es werden Zeiten auf uns zukommen, und zwar urplötzlich , wo dann all jene ins kalte Wasser fallen, die jetzt noch träumerisch in einer Traumwelt leben. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Exilierter - 31-03-2010 (27-03-2010, 02:28)gleichgesinnter schrieb: Kommt auf die Höhe an, meine Meinung. Auch bei geringfügigen Steuerschulden sieht es mit einem Pass schlecht aus. Meinem Steuerberater ging es so und er bekam einen 2 Wochen Reisepass in Singapur und dann stellte sich ein Irrtum beim deutschen Finanzamt heraus - er musste tatsächlich nach Deutschland fliegen. Die zusätzlichen Reisekosten gab es selbstverständlich nicht wieder. Da kam natürlich echte Freude auf. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - MitGlied - 31-03-2010 Deswegen vor dem Auswandern Steuererklärung machen, damit nichts offen bleibt. Wäre doch etwas übertrieben, wenn wegen 100k€ Unterhaltsschulden nichts passiert, aber wegen 5€ offenen Steuern der Pass beschränkt wird. Aber bei der Steuerpflicht muss der Staat hart bleiben, wie sonst sollte er die horrenden Zinslasten und seinen Wasserkopf bezahlen. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - Ralf G. - 31-03-2010 (31-03-2010, 09:06)MitGlied schrieb: ... wie sonst sollte er die horrenden Zinslasten und seinen Wasserkopf bezahlen.Mit Neuverschuldung seit Montag weiß ich es, auch für 2008 muss ich - wie für 2007, 2006, 2005 ... keine Steuern zahlen. Kein Umgang mit meinem Kind - kein Geld für niemanden. RE: VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug - MitGlied - 31-03-2010 @Vater Wieso Insolvenzverschleppung? Der Staat lebt "ewig", also ist das Problem mit den 2T€ erst mal gaaaaanz weit in die Zukunft verschoben, solange die "Wechsel" nicht fällig werden und die Gläubiger alle auf einmal ihr Geld sehen wollen. Das mit den Zinslasten scheint auch noch erträglich zu sein, denn dafür garantieren ja wir deutschen "Hamster" die sich gerne unermüdlich im Laufrad austoben. Und beim worst case: siehe jüngstes Beispiel Argentinien. Der Staat zahlt einfach mal ne zeitlang nicht aus, bis er wieder flüssig ist. Und welcher Gerichtsvollzieher vollstreckt beim Staat? Und trotzdem bekommt der Staat weiter Geld geliehen. Wenn (überhaupt?) die Euro-Blase platzt, dann erwischt es doch hauptsächlich die, die am Tropf des Staates hängen. Alle anderen haben dann etwas für das tägliche Tauschgeschäft anzubieten: ihre Arbeitskraft/Können oder Naturalien. Unterhalt in Naturalien... Und das mit der Bank ist zwar bitter, aber auch unbedenklich: Wenn jemand der Bank Geld zur Verfügung stellt erwartet er Zinsen dafür und deshalb muss die Bank die Kohle weiterverleihen. Je weniger nicht-arbeitendes Bargeld rumliegt desto besser. Es gibt Erfahrungswerte, wieviel Bares normalerweise gebraucht wird. Kommt dann ein Überraschungsbesuch, kann es schon sein, dass es nicht reicht. Meist wird doch eh alles per Überweisung gemacht. |