Tips von Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medien, Veranstaltungen (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=3) +--- Thema: Tips von Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden (/showthread.php?tid=3040) |
Tips von Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden - p__ - 26-03-2010 Solche Tips geben Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden, http://anony.to/?http://www.ksta.de/html/artikel/1264185985829.shtml : Frage: Seit die Tochter 18 ist, überweist der Vater den Unterhalt direkt an sie und nicht mehr an die Mutter. Er verlangt von der Tochter zudem, die Höhe des Unterhalts mit ihm direkt zu verhandeln. Zusätzlich sät er damit Streit zwischen Mutter und Tochter, wo vorher keiner war: Die Mutter bekommt kein Geld mehr, der Vater sagt ihr, sie müsse der Mutter nichts abgeben. Antwort: Die Tochter wird in einen Konflikt gestürzt. Das Geld steht nun zwischen allen. „Kindesunterhalt bedeutet auch, dass die Kinder Geld für Wohnen und Essen an den Elternteil abgeben, mit dem sie zu Hause leben“, stellt Juliane Arnold klar. Die Tochter sollte sich von einem neutralen Dritten beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann die finanziellen Fragen zur Höhe des Unterhalts klären. Das passt Mutti nicht, dass das Kind volljährig ist und deshalb über seine Angelegenheiten selbst entscheiden kann. Merke: Nur Unterhalt an Mutti ist brav und richtig, wenn das unterhaltsberechtigte Kind sein Geld selber bekommt ist das böse, es erzeugt Konflikte und der Gang zum Anwalt ist angeraten. "Expertin" Dr. Juliane Arnold ist Diplompsychologin arbeitet im Institut für Mediation „KoKon“ in Köln mit. Offenbar wird Mediation zum Businessmodell für windige Mandantenköder, wenn trotz eindeutiger gesetzlicher Fakten die Leute zum Anwalt geschickt werden. Die Zeitungsfritzen spielen dabei natürlich willfährig mit und drucken Werbeartikel wie diesen. RE: Tips von Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden - expat - 26-03-2010 ich war mit 18 in der gleichen situation. ich sollte der mutter etwas unterschreiben, damit der unterhalt vom vater weiter auf ihr konto geht. das hab' ich nicht so recht eingesehen, denn meine geschwister in der lehre mussten 300 mark/monat zuhause abgeben und durften den rest von ihrem einkommen behalten. und konnten sich dann beispielsweise selbst entscheiden, wann es was neues zum anziehen gab. das liess sich aber ohne stress und ohne hochbezahlte mediationsspezialistin klären. ich hab' das gleiche für wohnung und essen abgegeben wie die anderen und hab' mich dann um den rest komplett selbst gekümmert. das sollte man mit 18, also als volljähriger schon geregelt bekommen. RE: Tips von Zeitungen und Mediatoren in Fragestunden - Bluter - 26-03-2010 Das hier finde ich am besten: "Mutter zum neuen Lebenspartner, elfjährige Tochter soll mit, will bei Vater bleiben. Der sagt, sie müsse nicht umziehen, wenn sie nicht wolle. Wer darf dann entscheiden, wo die Tochter bleibt? Das ist eine klare Elternentscheidung. Aber die Wünsche des Kindes sollten unbedingt mit einbezogen werden. Hinter dem Verhalten der Tochter steckt vor allem Angst..." Man kann als Psychologin wohl alles mit Angst begründen? Klar, Angst vor einer ungewissen Zukunft, Angst vor dem Neuen der Mutter, Angst vor einer neuen Umgebung und Angst den Vater zu verlieren undundund. Es hat offenbar nichts mit Mut zu tun, sich zu behaupten und sich für einen nichtmütterlichen Elternteil zu entscheiden? Mut hat so etwas altbacken archaisches, wenn die Entscheidung zugunsten des Vaters ausfällt. Der Vater muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit seiner Äußerung die Position der Mutter schwächt, weil diese Aussage seine Unterstützung entsprechend Töchterchens Willen impliziert. Böser Mann! Ja, und der Tip mit der anwaltlichen Unterstützung ist auch nicht schlecht. Immer schön andere entscheiden lassen, dann kommen solche geistigen RollifahrerInnen wie meine Ex bei raus und der hier zuvor bemängelten Sprachlosigkeit wird im frühen Erwachsenenalter bereits die Krone aufgesetzt. Ist schon ein echt voll krass schlüssiges Artikelchen, der Damen aus Köln. Die Familie, der Staat und die HelferInnenindustrie - Gast1 - 26-03-2010 Das Beziehungsgeflecht Familie mit Vater-Kind-Bindung und Mutter-Kind-Bindung wird vom Staat in einzelne "Rechtsverhältnisse" atomisiert. Nicht selten leiden Kinder darunter, dass sie ihren Vater nicht mehr sehen und ihre Bindung durchschnitten wurde, und sie glauben, dass der Vater sie nicht mehr lieben würde. Es ist für die betroffenen Scheidungswaisen ja auch nicht zu begreifen, dass der Staat den Vater rechtlich daran hindert, seine Kinder aufzusuchen, sie zu umarmen und sie auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Jeder Vater, der gegen den Willen Kontakt mit seinen Kindern aufnimmt, riskiert, dass um das Mutter-Kind-Idyll eine Bannmeile gegen ihn verhängt wird und wenn er diese nicht respektiert droht im Freiheitsentzug. Die einstmals autonome Familie wird vom Rechtsstaat "zerfleddert", und an die Stelle von Menschen eingegangenen Familienbeziehungen und verwandtschaftlichen Bindungen tritt ein staatliche geordnete Struktur von Rechtsbeziehungen. Bislang wurde noch zu wenig verstanden, dass auf diese Weise der Staat seine Ordnungsmacht bis in die privatesten Lebensbereiche seiner Bürger durchsetzt. Diese Strategie des Staates wird auch von der HelferInnenindustrie aufgenommen und umgesetzt. So findet man beispielsweise bei so genannten BeraterInnen den Hinweis, dass es etwa einer 18jährigen Tochter nicht zuzumuten sei, dass der Trennungsvater ihr ab der Volljährigkeit den Kindesunterhalt direkt überweist und nicht, wie bisher, an die Mutter. Der Vater würde damit "Streit zwischen Mutter und Tochter" säen und die Tochter solle sich von einem RechtsanwaltIn beraten lassen.[1] Ganz unemanzipatorisch wird ein volljähriges Kind davor bewahrt, eigene Entscheidungen treffen zu müssen, ganz ohne Not werden Dritte in Familienangelegenheiten hineingezogen und nicht zuletzt wird die Tochter dazu gedrängt, keine Bindung zu ihrem Zahlvater aufzunehmen und in einem Rechtsverhältnis zu verharren. [1] Scheidung: Auf dem Rücken der Kinder, Kölner Stadtanzeiger am 22. März 2010 |