Kindesunterhalt bei selbständigen - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kindesunterhalt bei selbständigen (/showthread.php?tid=3069) |
Kindesunterhalt bei selbständigen - jimmy - 30-03-2010 Hallo, im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten. Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer) 1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen. 2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung) 3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ? Vielen Dank! Jimmy RE: Kindesunterhalt bei selbständigen - beppo - 30-03-2010 Da die Altersvorsorge der eines Angestellten gleichen soll, würde ich folgendes vermuten: 24% vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also 5.500,- / Monat. Darüber noch 4% vom gesamten Einkommen. 3. Ja! RE: Kindesunterhalt bei selbständigen - p__ - 30-03-2010 1. 20% des steuerlichen Nettoeinkommens. Oder nach Massgabe des Richters. 2. Gesamteinkommen. Oder nach Massgabe des Richters. 3. Ja. Solange du dadurch kein Mangelfall wirst. Oder nach Massgabe des Richters. |