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Kindesunterhalt bei selbständigen - Druckversion

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Kindesunterhalt bei selbständigen - jimmy - 30-03-2010

Hallo,

im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten.

Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer)

1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen.

2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung)

3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ?

Vielen Dank!

Jimmy


RE: Kindesunterhalt bei selbständigen - beppo - 30-03-2010

Da die Altersvorsorge der eines Angestellten gleichen soll, würde ich folgendes vermuten:

24% vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze, also 5.500,- / Monat.
Darüber noch 4% vom gesamten Einkommen.

3. Ja!


RE: Kindesunterhalt bei selbständigen - p__ - 30-03-2010

1. 20% des steuerlichen Nettoeinkommens. Oder nach Massgabe des Richters.
2. Gesamteinkommen. Oder nach Massgabe des Richters.
3. Ja. Solange du dadurch kein Mangelfall wirst. Oder nach Massgabe des Richters.