OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Information (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Forum: Gerichtsurteile (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt (/showthread.php?tid=310) |
OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - lordsofmidnight - 20-10-2008 Die am 13.09.1991 geschlossene Ehe der Parteien, aus der ein am 08.01.1991 geborener Sohn hervorgegangen ist, wurde durch rechtskräftiges Urteil vom 06.11.1996 geschieden. Im Scheidungstermin hatte der Ehemann sich vergleichsweise zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 720,41 € verpflichtet. In einem Vergleich vom 19.01.2000 hatten die Parteien den nachehelichen Unterhalt auf 498,00 € reduziert. Spätestens seit der gemeinsame Sohn der Parteien das 15. Lebensjahr vollendet hatte und nach der alten Rechtslage ein Betreuungsunterhaltsanspruch nach § 1570 BGB nicht mehr bestand, war die Ehefrau aufgrund verschiedener Erkrankungen nur noch teilweise erwerbsfähig. Für die Zeit bis zum 31.12.2007 verblieb es im Ergebnis bei dem titulierten Unterhalt. Aufgrund des zum 01.01.2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts hat das OLG Celle den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Ehefrau bis zum 31.12.2010 befristet. Nicht mal 5 Jahre hat die Ehe gedauert. Zahlen darf Papa satte 14 Jahre, verzinst ungefähr 120.000 Euro. Praktischerweise hat Mama direkt von Betreuungsunterhalt auf Krankenunterhalt umgeschaltet. Ab 2011 muß sie sich einen anderen Finanzier suchen. http://www.rechtsportal.de/familienrecht/aktuelles/detail/id902-298560/nachehelicher-krankheitsunterhalt--1572-bgb.html RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - p__ - 20-10-2008 Erster :-) http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=276 RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - Exilierter - 21-10-2008 kann man aber nicht oft genug wiederholen. 5 jahre ehe = 14 jahre unterhalt bezahlen eigentlich hat er ja 19 jahre bezahlt! RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - Al Bundy - 21-10-2008 (21-10-2008, 04:10)Cocktail-Detlef schrieb: kann man aber nicht oft genug wiederholen. Dieser sozialen Verpflichtung muss man sich bewusst sein, bevor man heiratet und neuerdings ja schon, wenn man ihr die Hand schuettelt. Ich mach Öffentlichkeitsarbeit: Ich bereite meine Jungs vor, die sollen nicht den Fehler machen. Al RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - Momik - 21-10-2008 (21-10-2008, 05:12)Al Bundy schrieb: Ich mach Öffentlichkeitsarbeit: Ich bereite meine Jungs vor, die sollen nicht den Fehler machen. Das versuche ich auch schon ne Weile (er ist mittlerwele 24), aber er hört mir nicht zu (ist jetzt mit seiner Freundin zusammengezogen). RE: OLG Celle (15 UF 277/07) Nachehelicher Krankheitsunterhalt - Al Bundy - 21-10-2008 (21-10-2008, 08:29)Rudolf schrieb:(21-10-2008, 05:12)Al Bundy schrieb: Ich mach Öffentlichkeitsarbeit: Ich bereite meine Jungs vor, die sollen nicht den Fehler machen. Das ist doch ganz normal Spass soll er und muss er haben. Ausschwitzen ist doch keine Lebensqualität. Fehler lassen sich viele machen auf der Strecke... Sensibel fuer das Problem wird er schon sein. Hin - und Hergerissen eben. Und jetzt macht er eine ganz wichtige Erfahrung: Der Alte hatte doch recht, wird er vielleicht niemals sagen, aber sich eingestehen. Bin ja gespannt, wann meiner um die Ecke kommt... Al |