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Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Druckversion

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Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 29-08-2010

Rainer Sonnenberger, vom VafK, stellte auf dem vergangenen Väterkongress die Idee der Supervision in strittigen Fällen zur Diskussion vor.

Newsticker
PR-Sozial


Zum Vorschlag Supervision - Gast1 - 29-08-2010

(29-08-2010, 12:04)Bluter schrieb: Rainer Sonnenberger, vom VafK, stellte auf dem vergangenen Väterkongress die Idee der Supervision in strittigen Fällen zur Diskussion vor.

"Supervision" nannte man früher "Der Familienrat tagt".
Heute verstehe ich unter "Supervision" eher ein Geschäftsmodell der Helferindustrie.

Ich würde eher für die (Wieder)Einführung eines Familienoberhauptes plädieren.
Wenn sich Ehemann und Ehefrau nicht einigen können, dann tagt der Familienrat, die beiden Familienoberhäupter beider Herkunftsfamilien führen die Supervision durch, eine Lösung herbei und sorgen gleichzeitig für die soziale Überwachung der Einhaltung des Kompromisses.

Die Vorteile wären:
* Autonomie für die Familien
* Der Staat ist draußen, kein Nanny-Staat, kein totaler Staat
* Die Helferindustrie ist drauße, kein Konfliktanheizen von außen wegen Eigeninteressen (Verdienst)


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Exilierter - 29-08-2010

Das Familienoberhaupt ist eine Person, die eine Familie ernähren kann und es auch tatsächlich tut. Bewerben kann sich die Ehefrau und auch der Ehemann - ganz demokratisch. Hier würde eine Frau echte Chancen haben, gerade zu Beginn einer Ehe. Wenn eine Frau es nicht schafft, dann hat sie aber den Vorteil, dass sie versorgt wird und die Entscheidungen fällt für sie das Familienoberhaupt. Für viele unbeholfene Frauen dürfte das eine Hilfe sein, nicht auf Staatskosten zu leben. Leider glauben diese unbeholfenen Frauen, dass sie bei Trennung vom Familienoberhaupt weiterhin versorgt werden. Das klappt bekannterweise nicht immer Smile


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 29-08-2010

@Mus Lim,

Wer bitte ist in dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell das Familienoberhaupt?


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - sorglos - 03-09-2010

Ähm...darin:
Zitat:Bundesvorstand Rainer Sonnenberger sagte “Focus”: “Wir halten dies für eine demokratische Lösung, denn die Eltern müssten dann zusammen mit dem Kooperationsmanager agieren.

... paßt irgendwie zu:
Zitat:Demokratie ist, wenn 3 Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. (Thomas Jefferson, 3. Präsident der USA)



Wer ist das Familienoberhaupt? - Gast1 - 03-09-2010

(29-08-2010, 14:57)Bluter schrieb: @Mus Lim,

Wer bitte ist in dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell das Familienoberhaupt?

Das hat Exilierter doch vorstehend richtig erläutert!


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 03-09-2010

Das passt aber nicht ganz mit der Aussage zu den Herkunftsfamilien zusammen.
Für den Fall, dass ich derjenige bin, der das Familieneinkommen stellt, wäre ich mein Familienoberhaupt.

Herkunftsfamilien gibt es in unserem Fall nicht.
Die Exe hat eine Mutter, bezieht Witwen- und Altersrente; es steht also der Familienernährer in Form des Schwiegervaters nicht mehr für den Familienrat zur Verügung.
Auch meine Mutter bezieht Altersrente und mein Vater lebt seit kurz nach meiner Geburt "familienfern"; steht demnach dem Familienrat auch nicht zur Verfügung.

In dieser Konstellation würde der Rat demnach entweder so aussehen, dass entweder die Mütter, die selbst nicht wesentlich (und in beiden Fällen tatsächlich) zu den Einkünften der jeweiligen Herkunftsfamilien beigetragen hatten, oder der alimentierende Staat, der beide Mütter bezahlt, jedoch außen vor bleiben soll, oder halt ich - allein?!

Ich bin allerdings nicht dafür allein zu entscheiden, wie es @Exilierter ausführte.
Grundsätzlich jedoch stimme ich der Annahme zu, dass Verpflegung und Unterkunft vor Sozialfragen anzusiedeln sind.

Wo der Kooperationsmanager oder Supervisor anzusiedeln ist und wer den auf welcher Grundlage zu stellen hat sind Fragen, die ganz bestimmt noch öffentlich zur Diskussion zu stellen sind.
Zumindest das erklärte Ziel, der Entlastung der Familiengerichte, mit dem Zweck einvernehmliche Lösungen voran zu treiben, halte ich für eine gute Diskussionsgrundlage.


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

Moinsen,

ich verstehe eure Diskussion um ein Familienoberhaupt nicht. Ist ja auch nicht ausschlaggebend.

Was ich auch nicht verstehe, ist Sonnenbergers Vorschlag. Statt zu fordern, was zu fordern ist, nämlich gleiche Augenhöhe unter Vater und Mutter und auch gleiche Rechte für jeden von Anfang an, kommt nun die Pflicht-Mediation, -Supervision, oder was auch immer. Am Ende heißt das nichts Anderes, als dass bspw. nichtverheiratete Väter nie tatsächlich ein uneingeschränktes gemeinsames Sorgerecht ausgeübt hätten. Das lässt vermuten, dass Sonnenbergers Männerbild nicht eben gerade positiv ist. Weitere Folge wäre, dass Männer sich auf immer und ewig vorhalten lassen müssten, noch nicht unter Beweis gestellt zu haben, dass sie Kinder und Erziehung überhaupt leisten können.

Wo bitte sind wir, wenn jetzt schon angebliche Vertreter der Väter eher Dritten quasi automatisch Mitsorge einräumen wollen als dass sie dies dem Vater allein zuttrauen?

§ 1628 BGB gibt es nicht ohne Grund. Da steht auch nicht drin, dass ein solches Verfahren nur ein Mal geführt werden darf und danach automatsich 1671 angesagt wäre. Wenn Politik und Justiz keine Lust auf Familie haben, dann sollen sie das sagen und anschließend dürften Parteien, die nicht nur den Euro und die Atommeiler im Sinn haben, mehr zu bestimmen haben.

Gruß


RE: Zum Vorschlag Supervision - PapaParis - 03-09-2010

(29-08-2010, 14:07)Mus Lim schrieb: "Supervision" nannte man früher "Der Familienrat tagt".
Heute verstehe ich unter "Supervision" eher ein Geschäftsmodell der Helferindustrie.

Nö, Supervision ist (im Gegensatz zum Familienrat) immer etwas was durch Hilfe von Dritten von aussen kommen muss. Sagt schon das Wort Supervision, das mal in einem Satz: Nach Einnahme von Canabis (Canabis ist dann hier der dritte) hatte ich eine Super Vision, boah total rosa ... Big Grin

Mus Lim schrieb:Was ich auch nicht verstehe, ist Sonnenbergers Vorschlag. Statt zu fordern, was zu fordern ist, nämlich gleiche Augenhöhe unter Vater und Mutter und auch gleiche Rechte für jeden von Anfang an, kommt nun die Pflicht-Mediation, -Supervision, oder was auch immer. Am Ende heißt das nichts Anderes, als dass bspw. nichtverheiratete Väter nie tatsächlich ein uneingeschränktes gemeinsames Sorgerecht ausgeübt hätten. Das lässt vermuten, dass Sonnenbergers Männerbild nicht eben gerade positiv ist. Weitere Folge wäre, dass Männer sich auf immer und ewig vorhalten lassen müssten, noch nicht unter Beweis gestellt zu haben, dass sie Kinder und Erziehung überhaupt leisten können.

Wo bitte sind wir, wenn jetzt schon angebliche Vertreter der Väter eher Dritten quasi automatisch Mitsorge einräumen wollen als dass sie dies dem Vater allein zuttrauen?

Wobei die Helferinsustrie auch nicht aussen vor ist. Hier in Frankreich ist die überwiegende Zahl der MediatorInnen weiblich. Mediation ist z.B. ein typisches Fach im Bereich Sozial (mit irgend einem netten Wort dahinter), also etwas das typischerweise Frauen für sich deklarieren, da sie ja alle so sozial sind. Wie Sozialamt, ein Grossteil der MitarbeiterInnen ist weiblich und das Klientel auch.

Supervision, Mediation oder was man auch immer einführt installiert etc. hat aber einen grossen Vorteil. Deutsche Familienrichter entscheiden sich nie zu gunsten einer gemeinsammen paritätischen Erziehung der Eltern. Das bedeutet mit der Scheidung geht der Krieg um das Kind los. Da brauche ich keine Helferindustrie, sondern nur noch Schützenhilfe, die schnell und viel Munition liefert ... Der Partner wird schlecht gemacht, seine Rolle in der Familie heruntergespielt, die eigene aufgewertet. Sollte das was vor Gericht geschieht, zumindest hier in Frankreich nach neuster Gesetzeslage wärend der Ehe geschehen, so ist das Psychologische Gewalt und der Mann (denn nur der ist ja gewaltätig) wird der Wohnung verwiesen. Vor einem Familiengericht wird der, der am meisten Gewalt austeilen kann (das ist nun mal die Frau, da immer Opfer, Männer können das theoretisch aber auch), dann immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht belohnt. Danach werden dann die Eltern mit diesem Gerichtsurteil allein gelassen und den Partnern die Möglichkeit gegeben ohne Richter im rechtsfreien Raum Rache für alles zu nehmen was vor Gericht passiert ist ... Das ende vom Lied, eine beleidigte Mutter, ein (teil-) entsorgter Vater und verstörte, verschrekte und total beeinflusste Kinder. Das ist in meinen Augen fahrlässige Kindswohlgefährdung durch Familienrichter und Anwälte!!! Wobei man natûrlich zu ihrer Verteidung sagen muss, das alles geschieht zum Wohle des Kindes (Kindwohl).

Eine Supervision, Mediation etc. kann hier wesentlich besser Entscheidungen herbeiführen und die Eltern auf einer Elternebene stärken oder aufbauen. Dazu gehört allerdings ein Mediator oder Supervisionär oder wie man die auch immer bezeichnen möchte, die etwas von dem verstehen was sie tun.

Das dies natürlich mit gleichen Rechten besser geht ist eindeutig, jedoch scheinst Du zu vergessen das Du ehe eine Scheidung ausgesprochen ist, Du zumindest nach Gesetzestext gleiche Rechte hast... Wenn dies dann noch von Richtern bestätigt würde, so ist doch alles Super (und hoffentlich gilt das in D bald auch für nicht verheiratete Väter).

Das Problem ist nicht das Gesetz, das Problem ist die "Gläubigkeit" von Familienrichter, Politikern, Polizisten etc. Die Mutter ist gut, immer, der Vater ist eh nur ein Mensch der sich so schnell es geht aus dem Staub macht etc. Das ganze wird natürlich durch jede Statistik die es auf dieser Welt gibt belegt, wie z.B. 20% der Väter zahlen nach der Scheidung keinen Unterhalt (weil sie das nicht wollen - nicht weil sie das nicht können - denn wer arbeiten will, der findet auch Arbeit und für die ist fiktiver Unterhallt etwas, das gezahlt werden muss weill man gef ... und so weiter und so fort) das in diesen 20% auch Frauen sind, die keinen Unterhalt zahlen, das glaubt und sieht keiner, denn die haben ja IMMER die Kinder zugesprochen bekommen....

Mediation (Supervision) ist von daher Vorteilhaft, eine Aktzeptanz der Rolle des Vater in der Gesellschaft ist sicherlich wesentlich besser, doch keine Gesetz der Welt und keine Elternorganisation kann das so einfach herbeiführen.


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

Ich sage ja auch nicht, dass Mediation nicht vorteilhaft sein kann. Ich sage ganz deutlich, dass ich als Vater nicht akzeptieren kann, dass ein Dritter das Sorgerecht für mein Kind mit innehat.
Es kann doch wohl nicht sein, dass man sein Kind nicht mehr allein erziehen darf, nur weil man sich über einen Punkt mal gerichtlich einigen muss.
Und die Gefahr, dabei auf eine(n) der vielen völlig unqualifizierten Hobby-Psycho-Sozial-Fuzzi(nnen) zu treffen ist einfach unkalkulierbar und noch weniger gerecht als ein gerichtliches Verfahren, denn Rechtschutz dürfte noch schwieriger werden.

Gruß


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 03-09-2010

PapaParis,

die Zitate stammen von unterschiedlichen Usern.

In der Tat geht es in diesem Thread auch nicht um Familienräte, denen dann mitunter Begriffe wie Fehde entspringen, sondern um einen Vorschlag aus dem Hause VafK, in Person Rainer Sonnenberger.
Wie in der deutschen Väterszene üblich scheitern allein aus dem Grund sachbezogene Diskussionen auch gerade an Vereinen und Personen.

Nun, was schlägt Rainer vor:
Er schlägt einen mit schwerwiegenden Kompetenzen ausgetatteten Moderator/Mediator vor.
Dieser sollte nicht unbedingt aus der Ecke der Jurisprudenz kommen, sondern besser die psychologische Schiene fahren.

Das reichlich Fatale an diesem Vorschlag ist, dass auch Juristen Mediationen anbieten, sich aber schon wegen ihrer Qualifikation als Juristen vom Grundsatz her ausschließen.
Ich z.B. würde diesem Volksteil zunächst mit reichlich Vorbehalten begegnen.
Auf der anderen Seite wird eine Profession ins Boot geholt, die sich intern nicht einig ist, wie in solchen Angelegenheiten zu verfahren und über Eltern-Kind-Entfremdungen in mindestens zwei Hauptlager gespalten ist.

Der Vorteil der vorgeschlagenen Lösung ist, dass diese Person in das derzeit auf Basis der Freiwilligkeit beruhende Mediationsmodell mit Zwang ausüben und Fakten schaffen kann.

Der Nachteil wird sein, dass dem Zwang Unterworfenen ein Rechtsmittel verbleiben muss, die getroffene Entscheidung zu überprüfen.
Und wer soll das machen?

Es ist keine Frage, dass es für alle Beteiligten besser wäre, die elterliche Sorge ab Geburt gemeinsam und aufgrund der biologischen Fakten auf die nur beiden infrage kommenden Menschen - die da Mann und Frau sind - zu verteilen. Jedoch widerspricht ein solches Vorgehen dem geförderten Gedanken pro sogenannter sozialer Geschlechter.

Rainers Vorschlag entspringt der aktuellen Gesetzeslage und akzeptiert - zumindest augenscheinlich - existierende Queer-Thesen.




RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

Ich bleibe dabei. Das wird es nicht einfacher, sondern noch schwieriger machen, denn die Jurisprudenz liegt damit bei den Psychos.

Ich werte das als den verzweifelten Versuch, in der Diskussion um das gemeinsame Sorgerecht Wohlwollen zu signalisieren, damit vielleicht die von diesem Verein bereits gelobte Widerspruchslösung kommt. Hach, was sind wir Väter doch kommunikativ?!

Aber jetzt mal ehrlich. Der VAfK hat doch längst den Draht zu seinen "Vertretenen" verloren, wenn er für Väter praktisch das zweite Veto-Modell abnickt, und dazu auch noch anbietet, das Sorgerecht sowieso nicht gleichberechtigt neben der Mutter, sondern nur mit einem Psycho oder sonstigem vermeintlichen Menschenkenner ausüben zu wollen.

Denn ein Widerspruchsmodell ist es ohne Zweifel, nur dass den Widerspruch nun die Gerichte übernehmen, denn welcher Vater entspricht schon dem Kindeswohl? Tongue Und diese, oder eine anders formulierte Voraussetzung, die N U R für die Väter aufgestellt wird, wird es geben. Dass das praktisch die nächste Diskriminierung ist, klärt der EGMR dann in zehn bis zwölf Jahren.

Da weiß ich doch, wem ich mit Sicherheit keine Unterstützung mehr zukommen lasse. Was für ein durchsichtiges Theater. Ob nun der VAfK, die Politik oder die neue Entscheidung zu 1626a. Und das Beste ist, wenn erst einmal das neue Gesetz da ist, und dies natürlich die Entscheidung nur unter Kindeswohl-Gesichtspunkten stellt, dann wird das Volk jubeln, denn Kindeswohl ist doch auch gut, unbestreitbar!

Gruß


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 03-09-2010

fadder,

die Diskussion sollte sich auf der Grundlage des Vorschlags beschränken, weil die Urteile aus Straßburg und Karlsruhe derzeit garnicht mehr hergeben, als mindestens eine Antragslösung, oder - besser - eine Widerspruchslösung.
Anstatt sich kruzsichtig über den VafK zu echauffieren, dessen Vereinsziel sich nicht geändert hat, wäre es doch vielmehr angebracht seinen Unmut gegen die Juristen und Lobbyisten zu richten, die die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt tatsächlich verweigern.
Dass dies der Vafk oder Personen aus dem Verein sein sollen müsstest du mir schon näher und konkretisierend erläutern.
Es fehlt nur noch die Aussage, der VafK wäre maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt, was definitiv nicht zutrifft und einer Diskreditierung entsprechen würde.
Lachende Dritte in dem Fall: Diejenigen, die tatsächlich die Verantwortung tragen (BMJ, BMFSFJ, djb, vam(v), dijuf, CDU/CSU, FDP, SPD, LINKE, GRÜNE und die ganze "Experten"bande drumherum).
Es ist aber auch zu verlockend den unbeschwerlicheren Weg zu gehen! Wink


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

(03-09-2010, 12:52)Bluter schrieb: Es fehlt nur noch die Aussage, der VafK wäre maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt, was definitiv nicht zutrifft und einer Diskreditierung entsprechen würde.

Warum legst du mir Worte in den Mund, statt die Zeichen der Zeit zu erkennen?

Nebenbei wäre es schön, wenn der Verein von den Verantwortlichen überhaupt mal ernst genommen würde. Denn alles, was bislang seit der Gründung in Politik und vor allem Rechtsprechung geschah, erfolgte ohne jegliche Beteiligung oder maßgebliche Beeinflussung dieses Vereins. Auch Zaunegger und Co. sind nicht vom Verein.

Gruß


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - PapaParis - 03-09-2010

Nun,

ich denke wir alle, ich eingeschlossen, haben keine Erfahrung mit Mediation. Ich kenne Mediatoren, denn wir bilden selber welche aus Big Grin - also unser Vaterverein bietet Pflichtpraktika für Mediatoren an. Ausserdem sind es die Vätervereine die Mediation favorisieren, nicht die Helferindustrie, das wissen auch viele Mediatoren!!! Trotzdem gibt es viele Mediatoren, zumindest aufgrund des kleinen Einblickes den ich habe, die absolut und uneingeschränkt MAMA bezogen sind.

Übrigens bezeichnen sich hier in Frankreich auch Anwälte als Mediatoren, leider nur solange bis man nach entsprechenden Nachweisen und Zertifikaten fragt ...

Trotzdem, wenn ich ein Modell nicht kenne, so richte ich mich nach etwas das ich kenne. Und es gibt im deutschen Recht den Umgangspfleger, also einen Psycho der eingesetzt wird um den Umgang des Kindes mit beiden Eltern zu vermitteln. Nun kann ich diesen auch ablehnen, er ist ja schliesslich kein Richter und nur ein toller Richter kann eine super harte Entscheidung fällen, an die ich mich als Mann, aber meine Partnerin sich nicht als Mutter halten muss. Ein guter Umgangspfleger ist nicht dazu da paritätisch Umgang zu vermitteln, sondern überhaupt modalitäten für den Umgang. Man kann sogar sagen der Umgangspfleger ist dazu mit einer Art "kleinem" Sorgerecht ausgestattet, denn er kann das Kind aus der Schule abholen etc....

Sicherlich gibt es auch UmgangsplegerInnen die absolut Banane sind, hier hat der Vater (oder Mutter) jederzeit die Möglichkeit den Umgang vom Gericht zu prüfen lassen. Ich denke mal wein ein Richter 20 mal einen UPfleger eingesetzt hat und davon 20 mal zur Prüfung gebeten wurde, so hat sich das Thema UPfleger für diesen Richter komplett oder dieser UPfleger im einzelnen erledigt. Ich kann diesen UPfleger als Instanz natürlich ablehen, aber wer garantiert mir meinen Umgang sonst? Die Polizei, Staatsanwalt, Richter ... Scheint ja auch ohne UPfleger super zu klappen, deshalb schreibe ich ja allein in diesem Forum Tongue. Ne, irgendwie garantiert das keiner, eher im Gegenteil, der Mutter wird nachträglich irgendwann durch Totalentzug des Sorgerechtes Recht gegeben.

Ähnlich ist es mit einem Mediator, ich kann aber auch einen guten Richter oder einen schlechten erwischen, die meisten Richter im FamRecht sind jedoch Luschen, denn nur die Harten komm inn Garten und die Taffen kriegen die viel angeseheneren Strafrechtsfälle. Also, wir haben die zweite Wahl (wobei die erste auch nicht besser ist - ausserdem muss gesagt werden das sich manchmal auch "gute" Richter für FamRecht entscheiden). Mediaton ist hier sicherlich nicht die Allheilende Methode, die kann nur eine Akzeptanz der Vaterrolle in der Gesellschaft seiin, doch das dauert und dauert und ... Und irgendwann stellen wir fest, unsere Urenkel sind bereits geschieden und die haben auch kein Sorgerecht ...

Einen Mediator schalte ich jedoch leichter aus wie einen Richter. Bei einem Richter brauche ich einen Befangenheitsantrag, bei einem Mediator reicht ein LMAA. Gehe ich mit einer strittigen Entscheidung zu einem Mediator, so kann er zu meinen Ungunsten entscheiden, mache ich das gleiche bei einem Richter, so kann gleiches passieren. Oder die Gegenseite stellt mich als nicht kooperationsbereit hin und ich verliere neben dem Verfahren gleich mein Sorgerecht mit. Nun, wenn hier lieber einer andauernd zum Richter rennen will, mit den zugehörigen Kosten für Anwalt etc. bitte, ich denke nicht einmal mit Mediator wird man daran gehindert. Doch machen wir das? Wie ist es heute, Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, ab da an hat der Vater Sendepause ... Oder fadder rennst Du jetzt wegen jedem "Mist" wieder zum Anwalt, Gerichtsverfahren, Richter und schwups, wieder ein Verfahren das die Mutter gewonnen hat? Nö, machst Du nicht, aber jetzt kannst Du wegen jedem Mist zur Mediatorin, berücksichtigt die nicht was Du vorbringst, so kannst Du danach ja immer noch gerne zum Gericht rennen oder evtl. für dieses eine mal akzeptieren das die Entscheidung so ist ...

Nun sollte man sich ansehen das der Mediator nur begrenzt eingesetzt wird, also solange bis die Eltern einen Kompromiss gefunden haben und evlt. Notausgänge installiert haben. Der Kompromiss sieht dann so aus, das Kind ist jede zweite Woche von Mitwoch nach der Schule, bis Montags Schulantritt beim Vater, Ferien werden jedes Jahr 1/2 geteilt, die Frau erhält für 2 Jahre Unterhalt in höhe von, danach wird für das Kind ein Monatlich Unterhalt von 100 Euro fällig ...
Notausgänge: Bei Problemen mit der Ferienterminen entscheidet Erbtante Klare, bei Problemen mit dem Vermögen des Kindes entscheidet der Vater in letzter Instanz, bei Problemen zur Schulwahl entscheidet Frau Berger vom JA und die Mutter entscheidet alles was mit dem Arzt zu tun hat ...

Zitat:Aber jetzt mal ehrlich. Der VAfK hat doch längst den Draht zu seinen "Vertretenen" verloren, wenn er für Väter praktisch das zweite Veto-Modell abnickt, und dazu auch noch anbietet, das Sorgerecht sowieso nicht gleichberechtigt neben der Mutter, sondern nur mit einem Psycho oder sonstigem vermeintlichen Menschenkenner ausüben zu wollen.

Nun, wenn du BEIDE Eltern im Boot behalten willst, so musst du sie dazu bringen zu kooperieren/diskutieren/wasauchimmer. Das geht nicht mit einem Richter. Ich hingegen sage, ich habe ohne diesen Pophanz in Schwarz mein Kind gezeugt, ohne ihn grossgezogen, ohne ihn in die Schule gebracht. Was will dieser aufgeblasene Rechtsaffe jetzt bestimmen wer das Kind bekommt, das ganze noch voreingenommen und alles über Anträge, meine Argumente, meine Reden alles wird nicht gehört ...

Da nehme ich lieber einen 1/2 Psycho, den die Psychologen die Gerichtsgutachten erstellen sind im Gegensatz zu Richtern die letzte Wahl (früher hiess das mal das letzte Aufgebot), sonst hätten die nähmlich einen besseren Job oder ne eigene Praxis. Diese haben aber nie in ihrem ganzen verkorksten Studium (besonders verkorkst wenn sie in MS studiert haben) etwas von Mediation gehört. Ausserdem glauben die alle (ausser ihnen) haben einen an der Klatsche, das muss man dann nur noch nachweisen und wenn der Proband (also zu untersuchende) das nicht einsieht, so hat der Proband dann auch noch richtig einen an der Klatsche. Genau so wie Richter, die, weil für Strafrecht ausgebildet immer davon ausgehen es gibt einen Schuldigen (z.B. den betrügenden Ehemann) und einem dem man die Kinder zuspricht. Mediatoren sind hier einfach anders ausgebildet auf Vermittlung, nicht auf Entscheidung, auf Kompromiss, nicht auf hartes Urteil. Wobei ich zugestehen muss, es scheint sich auch langsam bei den Richtern etwas zu ändern, zaghaft, einzelne Richter ...

Als Vater habe ich mit der Meidation wesentlich mehr Möglichkeiten meine Situation zu verbessern (solange noch kein Urteil gesprochen ist).

Aber wie sieht dann ein Prozess heute aus, da nehme ich doch mal wieder ein Franz. Beispiel:
1. Einreichung der Scheidung
2. Erster Gerichtstermin, Zuweisung der Wohnung, Kinder, Auto, Besitz - der andere Partner darf gehen
3. Vater total verstört, kann sich nicht mal mehr artikulieren, da er die Welt nicht versteht und geht in Berufung
4. Nach netten Wortwechseln mit der Richterin am Berufungsgericht (Blöde Kuh, Kinderschänderin, ...) Ordnungshaft
5. Ausgrenzung des Vaters, sich unter die Fittiche der Mutter (von der man sich ja eigentlich Trennen wollte) stellen um überhaupt noch Kontakt zu haben.
6. Fortsetzung folgt ...

Ein Richter der nicht entscheidet und sagt, macht mal, bringt mir mal einen Kompromiss, ich finde das ist ein Richter der es kapiert hat. Und wärend dieser Zeit ist der Mediator eine Art Schiedsrichter, der halt bis zu einem Kompromiss auch in die Entscheidung mit eingreiffen darf. Wobei die Konstellation schlecht ist, man bräuchte dann einen Supervisor und einen Mediator zur Gesprächsführung. Der Supervisor kann z.B. auch der Pastor der Kirchengemeinde sein, oder Tante Gerda oder Onkel Heinrich, wenn von beiden akzeptiert, der Mediator sollte neutral bleiben. Es geht halt wärend der Strittigen ersten Zeit darum Entscheidungen fällen zu können, die z.B. auch das Besuchsrecht betreffen, oder wer das Kind in der ersten Ferienhälfte hat etc. Sobald das vom Richter entschieden ist, gibt es keinen Kompromiss, sondern einen Gewinner und zwei Verlierer. Gewinner=Mutter, Verlierer=Vater, zweiter Verlierer ist immer das Kind, weil der Konflikt fortgefürht wird.

Nunja, natürlich kann man das anders sehen Big Grin



RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

Mann, mann, mann, viele Worte!

Also ich mache es kurz.

Ich sagte bereits, dass ich Mediation durchaus für ein gebotenes Mittel halte und habe auch schon mehrfach mit der KM solche gemacht. Durchaus mit dem Eindruck, dass es was bringen kann.
Ich wäre auch dafür, Eltern vor einer gerichtlichen Entscheidung zunächst zwingend dorthin zu schicken, wobei Schweigepflicht selbstverständlich wäre.
Sicher ist eine vorgeschaltete Mediation auch eine Art Vorinstanz, und wenn es mir nicht passt, dann gehe ich eben zu Gericht.

ABER, ich möchte ums Verrecken nicht, dass irgendjemand das Sorgerecht für mein Kind bekommt und dann an diesem, den Eltern zusammen oder nur an einem Elter seinen Komplex auslässt! Angry

Gruß


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - p__ - 03-09-2010

Dis Diskussion nimmt immer wieder Kurven, vor allem weil die Begriffe nicht klar sind und die Ebenen, auf denen sie existieren. Zu unterscheiden sind:

- Mediation
- Schlichtung
- gerichtsnahe Schlichtung
- Supervision
- Vergleich vor Gericht oder vom Gericht gebilligt
- Urteil

Als "best practice" haben sich meiner Ansicht nach die Schlichtungsmechanismen erwiesen, die in verschiedenen Staaten schon immer praktiziert wurden. Viele der oben angesprochenen Probleme treten damit nicht auf. So kann ein Teilnehmer zum Beispiel eben nicht einfach "tschüss" sagen, weil der Schlichter dann die Kooperationunwilligkeit an den Richter weitermeldet und das ziemlich negative Folgen für den Unwilligen hat.

Der "Zwang, sich zu einigen" ist das Zauberwort. Zwang auf juristischer und vor allem auch gesellschaftlicher Ebene. Und die Einigungsversuche selbst finden ohne Juristengesockse statt. Juristen kommen erst nach dem Scheitern ins Spiel.


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - PapaParis - 03-09-2010

(03-09-2010, 14:18)fadder schrieb: ABER, ich möchte ums Verrecken nicht, dass irgendjemand das Sorgerecht für mein Kind bekommt und dann an diesem, den Eltern zusammen oder nur an einem Elter seinen Komplex auslässt! Angry

Lös Dich mal vom Wort Sorgerecht und nenn es eine vorrichterliche Entscheidung. Das der Mediator in irgendeiner Weise Partei ergreift ist normal und Menschlich, das er entscheidet ist in meinen Augen fatal und untergräbt seine Rolle. Deshalb müsste diese Entscheidung ausserhalb der Mediation fallen und müsste eine art Schlichter sein oder ein zweiter Mediator, dem die beiden Eltern dann alles schildern und der eine Entscheidung trifft.

Geh mal davon aus das wärend der Mediation beide Eltern noch zusammen wohnen, der Vater will ausziehen, die Eltern können sich aber nicht über die Besuchszeiten einigen, willst Du einen Richter um ein knallhartes Urteil bitten? Ab da an ist die Mediation vorbei. Wenn ein zweit Mediator dann aber entscheidet das der Vater mindestens von Mitwoch bie Sonntag 20 Uhr hat, so kann der Vater entweder vor Gericht gehen und Skandal rufen oder ausziehen und versuchen weiter auf die gem. geteilte Erziehung hinzuarbeiten.

Manchmal sind es halt Worte oder Umschreibungen die eine Blockade auslösen Smile

p schrieb:Als "best practice" haben sich meiner Ansicht nach die Schlichtungsmechanismen erwiesen, die in verschiedenen Staaten schon immer praktiziert wurden. Viele der oben angesprochenen Probleme treten damit nicht auf. So kann ein Teilnehmer zum Beispiel eben nicht einfach "tschüss" sagen, weil der Schlichter dann die Kooperationunwilligkeit an den Richter weitermeldet und das ziemlich negative Folgen für den Unwilligen hat.

Genau da sehe ich dann das Problem das die SchlichterINN, die nun doch den super Kompromiss vorgeschlagen hat, das der Vater sein Kind am Sonntag um 10 Uhr abholt und am Abend um 18 Uhr wiederbringt, weil die Mutti das ja nun so wollte, wieder alle Macht bekommt seinen Narzissmuss in Kooperation mit dem Richter auszuleben.

Eine Schlichtung darf auf keinen Fall etwas an den Richter weitergeben, der darf dann nur auf diesen einen Punkt entscheiden, ohne etwas über die Schlichtung zu kennen und wer Kooperationsbereit ist und wer nicht. Denn der, dessen Entscheidung berücksichtigt ist, der ist immer kooperationsbereit.

Gruss
PP


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - p__ - 03-09-2010

(03-09-2010, 14:44)PapaParis schrieb: Genau da sehe ich dann das Problem das die SchlichterINN, die nun doch den super Kompromiss vorgeschlagen hat, das der Vater sein Kind am Sonntag um 10 Uhr abholt und am Abend um 18 Uhr wiederbringt, weil die Mutti das ja nun so wollte, wieder alle Macht bekommt seinen Narzissmuss in Kooperation mit dem Richter auszuleben.

EIn Schlichter hat keine Vorschläge in der Sache vorzulegen, sondern den Eltern den Weg zu einer Einigung ebnen. Druck übt er aus, indem er schildert wie es weitergeht, wenn die Eltern keine Einigung finden. Ein Vorschlag von 10 bis 18 Uhr wäre ohnehin ein Witz in den Ländern mit Schlichtung, denn dort stehen ganz konkrete Standardumgangszeiten im Gesetz.

Psychologisch wirkt das so: Ihr Eltern dürft euch jedwede Regelung ausdenken, mit der ihr leben könnt. Wenn ihr streitet, dürft ihr nicht vor Gericht, sondern man schickt euch zu einem Schlichter. Und wenn ihr das auch dort nicht könnt, obwohl ihr ein zweites Mal zum Schlichter geschickt wurdet, kommt ein Richter und verpasst euch die im Gesetz stehende Standardregelung. Davon weicht er nur ab, wenn es wirklich zwingende Gründe gibt - wenn z.B. ein Elternteil nachweislich immer am Wochenende arbeiten muss.

Was du über Mediation schreibst, kann ich nicht nachvollziehen. Das Problem, doch irgendwie Partei zu ergreifen wird in der Ausbildung ausführlich angesprochen, seziert, eingeübt und überprüft. Die Mediation steht und fällt mit der Neutralität des Mediators, das ist seine Kernkompetenz. Wenn ihr diese Probleme habt und das mit "ist halt menschlich" abtut, solltet ihr eure Ausbildungspläne dringend überarbeiten.


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 03-09-2010

(03-09-2010, 14:44)PapaParis schrieb: Lös Dich mal vom Wort Sorgerecht und nenn es eine vorrichterliche Entscheidung.

Nein, davon löse ich mich nicht, denn Sonnenberger spricht von der (zeitweisen) Teilung des Sorgerechts mit dem Mediator, oder wie auch immer du das Tier nennst. Und wenn ich mein Recht erst abgebe, dann brauche ich mich über ein 2:1 nicht zu wundern. Der Mediator wäre in jedem Fall, der nicht zu einer Einigung führt, das Zünglein an der Waage. Und wie kommt er zu dieser Macht? Ich denke doch wohl ausschließlich über einen Gerichtsbeschluss, oder? Denn wenn noch nicht einmal das gewährleitstet wäre, und ein Elter sich jederzeit an einen ausgewiesenen Mediator wenden könnte, dann hätte der andere noch nicht einmal die Möglichkeit, auf die Person des Mediators Einfluss zu nehmen. Im schlimmsten Fall ist das dann...

Also was soll dieser Vorschlag? Mediation ja, aber bitte in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Und eine zwangsweise Mediation vor einer Entscheidung des Gerichts baut aus meiner Sicht auch genügend Druck auf.

Das ist nur durchschaubares, unausgegorenes und überflüssiges Gerede.

Gruß




RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - sorglos - 03-09-2010

(03-09-2010, 12:52)Bluter schrieb: die Diskussion sollte sich auf der Grundlage des Vorschlags beschränken, weil die Urteile aus Straßburg und Karlsruhe derzeit garnicht mehr hergeben, als mindestens eine Antragslösung, oder - besser - eine Widerspruchslösung.
Die "Grundlage des Vorschlages" ist ja gar nicht bekannt - bisher läßt sich nur was rauslesen: a) die Einschaltung eines Dritten und b) das es vorrangig um Streitlösungen bei einer Trennung ginge.

Das läßt mich wenig gutes erwarten - sag ich mal vorsichtig. Jedenfalls finde ich bisher nichts zum eigentlichen derzeitigen Thema: die Entstehung der elterlichen Sorge. Aufgrund der Vorabmeldungen und der eigenen Ankündigungen des grövvaz, würde ich daher sagen: setzen, sechs.

Aber mal sehen, was das ganze "Papier" hergibt.

Jedenfalls deine Gedankenblockade, dass die "Urteile aus Straßburg und Karlsruhe derzeit garnicht mehr hergeben" teile ich nicht. Gerade Karlsruhe hat zwar eine Lösung politikbeeinflußend suggeriert, aber klargestellt dass auch andere Lösungen möglich sind. Das ist also rein politisch zu lösen. Ob man in dieser politischen Frage vorab kompromisslerisch herangehen sollte, ist eine schwierige Frage. Noch schwieriger hier, wenn es um Grundrechte geht.




RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - blue - 03-09-2010

(03-09-2010, 16:03)sorglos schrieb: Das ist also rein politisch zu lösen.
Schlimm genug!
Geht´s noch erbärmlicher?

Die HinterladerInnen in unserer Führungs-Etage schaffen das ganz bestimmt! Tongue

@p: Du mußt nicht unbedingt drauf antworten. Big Grin



RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - fadder - 04-09-2010

armselig, das ist das wort!


Mensch, was könnten wir leisten!?

Wenn ihr Ideen habt, dann bitte!!! Wir hören zu!

Hirsch und So/



HinterladerInnen der Führungsetage - Gast1 - 04-09-2010

(03-09-2010, 23:21)blue schrieb: Die HinterladerInnen in unserer Führungs-Etage schaffen das ganz bestimmt!

Sie meinen "Rohrkrepierer"?!??


RE: Vorschlag von Rainer Sonnenberger (VafK): Supervision - Bluter - 05-09-2010

@sorglos,

es gibt Menschen, die unterstellen mir regelmäßig eine weitreichende Fantasie.
Ich selbst zähle mich dennoch zu den Realos. Insoweit kann ich die Überlegungen eines Rainer Sonnenberger auch einigermaßen gut verstehen und bewerte die Vorgehensweise dann auch anders als du.

Wir hatten beim letzten Treff eine betroffene Mutter und trotz derzeitiger Rechtspraxis gelang es dem Vater die Mutter aus dem Rennen um Geld und Macht über die Kinder über Bord zu werfen.
Ihre Kinder sah sie 2 1/2 Jahre nicht. Finde ich unangemessen.
Solche Fälle scheinen sich zu häufen. Zumindest wenden sich auch betroffene Mütter vermehrt an den "Kegelverein".

Selbstverständlich sind alle möglichen Lösungen denkbar, jedoch müssen diese auch einige Kriterien erfüllen und zu den Bauchschmerzen hatte ich mich bereits bekennend geäußert.
Die Gesellschaft muss den Entscheidungsprozessen folgen können.
Sie muss die Lösung insgesamt und idealerweise in jedem Einzelfall tragen und schadfrei umsetzen können.

Man kann niemandem mit einer glatten sechs benoten, wenn dieser einer "schwierige(n) Frage" mit einem neuen Lösungsansatz begenet. Weder hat er das Thema komplett verfehlt, noch hat er sich der Arbeit verweigert.
Gib´ ihm bitte wenigstens eine vier, okay? Wink