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Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Druckversion

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Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - lordsofmidnight - 09-09-2010

Ein etwas längerer Artikel über den Kindesunterhalt.
Die Erhöhung des KU Anfang 2010 scheint bei den Kommunen voll durchzuschlagen. Die Steigerung des Unterhaltsvorschusses beträgt ca. 20% pro Jahr.

Wurden in Sachsen in den letzten Jahren knapp 17 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss bezahlt, erwartet das zuständige Landessozialministerium nun einen deutlichen Anstieg. "In diesem Jahr wird die Summe auf rund 20 Millionen und im Jahr darauf auf insgesamt 24 Millionen Euro steigen", erklärt Ministeriumssprecher Ralph Schreiber.


Auch auf unterhaltspflichtige Mütter wird hingewiesen. Nach 40 Kommentaren hat die Redaktion die Reißleine gezogen und die Kommentarfunktion abgeschaltet.

http://anonym.to/?http://eltern.t-online.de/alleinerziehende-schlechte-zahlungsmoral-bei-unterhaltspflichtigen/id_42797476/index


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Exilierter - 09-09-2010

Meine Lieblingspassage: Sie verdienen zu wenig, sind arbeitslos oder sitzen in Haft.


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - p__ - 09-09-2010

Die übliche demagogische Schizophrenie: Oben schwallert man von der steigenden "Unlust der Väter", Unterhalt zu zahlen, unten schlägt man hart auf dem Boden der Tatsachen auf und stellt fest, dass angesichts all der tollen Unterhaltsansprüche einfach zu wenig Geld da ist. Hauptsache, erstmal auf Vätern losgerotzt. An die zehn Rechtschreibfehler lassen auch sonst keinen Inteligenzbolzen hinter dem Artikel vermuten. Bin mal gespannt, wann der erste darauf kommt, dass für 2011 eine weitere Anhebung der Freibeträge und damit des Unterhalts im Koalitionsvertrag steht.

Wo war nochmal für die Mitte des Jahres angekündigte Grundsatzentscheidung, die die Selbstbehalte betrifft?


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Exilierter - 09-09-2010

(09-09-2010, 22:44)p schrieb: Wo war nochmal für die Mitte des Jahres angekündigte Grundsatzentscheidung, die die Selbstbehalte betrifft?

Das würde mich auch brennend interessieren. Wie hoch ist er momentan? Immer noch bei unglaublichen 635,- €?




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - ep2007 - 09-09-2010

(09-09-2010, 21:51)lordsofmidnight schrieb: "In diesem Jahr wird die Summe auf rund 20 Millionen und im Jahr darauf auf insgesamt 24 Millionen Euro steigen", erklärt Ministeriumssprecher Ralph Schreiber.

warum diese prognostizierte Steigerung von 20 Mio auf 24 Mio aus offiziellem Munde??

Steigt die D'dorfer Tabelle nächstes Jahr etwa wieder im zweistelligen prozentualen Bereich?




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - blue - 09-09-2010

(09-09-2010, 23:17)ep2007 schrieb: Steigt die D'dorfer Tabelle nächstes Jahr etwa wieder im zweistelligen prozentualen Bereich?
@p schrieb:
dass für 2011 eine weitere Anhebung der Freibeträge und damit des Unterhalts im Koalitionsvertrag steht.

Es wird sich in dieser Hinsicht ausgeschwiegen. Nix Genaues weiß niemand!





RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - ep2007 - 09-09-2010

shit... übersehen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...Confused

Aber danke für die Info. Na, das kann ja noch heiter werden. Aber schön, da wird Mama Staat auch ganz schnell die Bremse drücken müssen, wenn aufgrund der jetzt stetig ansteigenden Zahl von Mangelfällen die Länder nun in die Bresche springen müssen...




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - lordsofmidnight - 10-09-2010

(09-09-2010, 23:31)blue schrieb: Es wird sich in dieser Hinsicht ausgeschwiegen. Nix Genaues weiß niemand!

Soweit ich weiß soll der Kinderfreibetrag Anfang 2011 nochmal um den gleichen Betrag wie Anfang 2010 steigen.




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - sucher - 11-09-2010

Der Kinderfreibeitrag wird dank Unterhaltsbeschleunigungsgesetz von 2184 € auf 2436 € steigen.
Steuerliches sächliches Existenzsminimum, maßgebend für die Unterhaltsberechnung nach § 1612a BGBG.

Macht dann bei zweiter Altersstufe und 100% folgendes:

2436 x 2 : 12 = 406 € anstatt aktuell 364 €

Zahlbetrag dann 314 € (272 € Aktuell).


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - p__ - 11-09-2010

So stehts in der Koalitionsvereinbarung, aber ein Gesetz dazu steht aus. Es könnte auch still beerdigt worden sein.


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Exilierter - 11-09-2010

(11-09-2010, 09:19)p schrieb: So stehts in der Koalitionsvereinbarung, aber ein Gesetz dazu steht aus. Es könnte auch still beerdigt worden sein.

Ein KInd braucht Geld, viel Geld. Ich bestehe aber auf die Erhöhung, dass noch mehr Exmänner genauso pleite gehen wie ich. Ein tolles Gefühl sich nicht mehr mit Konto oder irgendwelchen Verträgen herum zu ärgern.




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Ralf G. - 11-09-2010

(11-09-2010, 09:02)sucher schrieb: Macht dann bei zweiter Altersstufe und 100% folgendes:

2436 x 2 : 12 = 406 € anstatt aktuell 364 €

Zahlbetrag dann 314 € (272 € Aktuell).

Interessant

wie hoch sind dann meine Schulden, weil ich seit Juni 2006 nichts an eine umgangsboykottierende "Mutter" zahle?




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Exilierter - 11-09-2010

(11-09-2010, 11:07)Inschöniör schrieb: Nein. Wir brauchen einen grossen Aufstand. Barrikaden, Fallbeile und jede Menge körperlose Köpfe.

Das machen wir eben nicht, weil wir viel zu schlau sind! Wenn ich sehe wieviel Potential alleine hier im Forum schlichtweg "brach" liegt, dann wird mir schwindelig, wenn man dies mal hochrechnen würde. Ein ziemlich großer wirtschaftlicher Schaden. Den deutschen Staat trifft man nicht mit Demonstrationen, sondern an seiner empflichsten Stelle, nämlich mit Entzug von Leistung und Geld in Verbindung mit Abschöpfen von Sozialleistungen. Wenn man dazu noch die Kosten der Ex dazu nimmt, dann kommen Unsummen zusammen.

Der leise Protest durch Entzug von Geldtransferleistungen ist weitaus wirkungsvoller als wir uns vorstellen können. Die Rückholquote dümpelt seit Jahren um die 20% und der deutsche Staat ist machtlos. Jammerartikel der Frauen, Jugendämter und Co. sollten uns Stolz machen. Für die Ideenlosigkeit des Staatsmitarbeiter können wir schließlich nichts und sind wir mal ehrlich: Beim Staat arbeiten eben nicht die Klügsten. *kicher*






RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - ali mente - 11-09-2010

In Koalitionsvertrag steht so einiges, was im Endeffekt nicht realisierbar ist.

Wie war das? Zitat Schwesterwelle: "Arbeit muss sich wieder lohnen."

Die vorgesehenen Steuerentlastungen sind weitgehend auf Eis gelegt und somit kann man vermuten, dass auch die Erhöhung der Freibeträge nicht zum tragen kommt. Vielleicht auch nur eine Hoffnung an der sich unsereins klammert?!

Also ich glaube nicht, dass eine Erhöhung kommt. Interessant finde ich auch, dass die fehlende Grundsatzentscheidung zum Selbstbehalt totgeschwiegen wird. Auch die Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil wegen Hartz IV - Neuberechnung für Kinder hat erst eine Riesenwelle geschlagen und endet bei diesen "Bildungskarten oder wie die Dinger heißen", die unsere Lieblingsministerin nun ausgeben will.

Es grenzt einfach an Absurdität was sich unsere Politiker derzeit leisten.


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - sorglos - 12-09-2010

Zum "wahren" Selbstbehalt:
(09-09-2010, 22:48)Exilierter schrieb: Wie hoch ist er momentan? Immer noch bei unglaublichen 635,- €?
Die Zahl "635" geistert ja immer wieder hier durch Forum und die T-faq. Kannst du mir mal erklären wie du darauf kommst? Ich halte sie für falsch.

Real beträgt der "notwendige Selbstbehalt" nach BGB und bei Pfändungen in der Klaviatur des ZPO §850 und seiner Unterpunkte, eher etwas mehr - manchmal auch weniger (und vorallem kein statisch fixer Betrag). Berechnen läßt er sich m.M. nach nach dem sozialrechtlichen Bedarf (also RS+warme Wohnung+Umgangskosten) = 359+variabel 360 + variabel Kindregelsatz/30x Umgangstage).






RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Exilierter - 12-09-2010

(12-09-2010, 15:59)sorglos schrieb: Die Zahl "635" geistert ja immer wieder hier durch Forum und die T-faq. Kannst du mir mal erklären wie du darauf kommst? Ich halte sie für falsch.

Habe ich in einem Urteil mal gelesen. Wo genau weiss ich aber nicht mehr. Was einem mindestens bleiben muss, ist sicherlich der HartzIV-Satz plus Arbeitsanreiz.




RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Nathan - 12-09-2010

(12-09-2010, 16:09)Exilierter schrieb:
(12-09-2010, 15:59)sorglos schrieb: Die Zahl "635" geistert ja immer wieder hier durch Forum und die T-faq. Kannst du mir mal erklären wie du darauf kommst? Ich halte sie für falsch.

Habe ich in einem Urteil mal gelesen. Wo genau weiss ich aber nicht mehr.

War hier im Forum "Selbstbehalt offiziell abgeschafft"

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=960


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - PapaParis - 13-09-2010

Das Paradoxe dabei: nicht zuletzt wegen der deutlichen Anhebung des Unterhaltsanspruchs hat sich die Zahl der Väter, die ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, erhöht.

Das Paradoxe an dieser Aussage ist, das es logisch ist, das bei einer Anhebung des Unterhaltsanspurches die Zahl der Unterhaltspflichtigen die zahlen können abnimmt.

Mal abgesehen von der Überschrift und Einleitung, im Artikel viele Interessante Punkte:
- 90% aller Mütter zahlen nicht laut Bundesregierung
Anzumerken, 80% der Väter zahlen
- Zwei Drittel der säumigen können nicht Zahlen
- "Da die Einkommen gleich geblieben sind, hat sich nahezu zwangsläufig die Zahl der Unterhaltspflichtigen, die nicht mehr zahlen können, erhöht", macht Thomas Liebert, Sprecher der Stadt Chemnitz, auf die Folgen des erhöhten Unterhaltsanspruchs aufmerksam.

Also ich finde den Artikel klasse und vor allem Zitatfähig
90% in Worten NEUNZIG PROZENT der Mamas zahlen nicht oder wollen nicht zahlen Big Grin
Und das sogar mit eigener Kapitelüberschrift!!!

Das in Verbindung mit dem Artikel den ich heute Morgen gelesen habe von Frau Dr. Schlenz
Wenn der Vater dann den Sohn zu sich nimmt muss die Mutter Unterhalt zahlen, obwohl der Vater garnichts für den Sohn macht ...
Mal abgesehen das grössere Kinder wesentlich mehr Kosten verursachen ...
Dafür zahlt Mama dann nicht und Papa darf weitermachen wie bisher ...

Gruss
PP

PS:
Bitte mehr solcher Artikel


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - Jigsaw - 13-09-2010

Bei der Zahl 90% der Mütter zahlen nicht, sollte man bedenken, das eine Mutter im Regelfall schon irgenwie "kaputt" sein muss, wenn sie die Kinder weg gibt.


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - beppo - 13-09-2010

Ganz genau.
Eine Mutter, die ihre Kinder nicht betreuen kann muss krank sein.
Und eine kranke Frau, kann keinen Unterhalt leisten.
Sie ist statt dessen EU-bedürftig.

Diese These ist durch die gerichtliche Praxis bewiesen.


RE: Staat darf Unterhaltserhöhung selbst zahlen - PapaParis - 13-09-2010

(13-09-2010, 20:44)Fluechtling schrieb: Bei der Zahl 90% der Mütter zahlen nicht, sollte man bedenken, das eine Mutter im Regelfall schon irgenwie "kaputt" sein muss, wenn sie die Kinder weg gibt.

Oder einfach einen Fehler gemacht haben. In dem Moment wo die Frau dem Mann vertraut und auszieht, ist sie die Dumme, wenn er handelt, die Schlösser auswechselt und Kindesentzug begeht. Wie gesagt, eine Frau muss einen Fehler machen, der Mann ist bereits einer Big Grin