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Unterhaltspflichtverletzung - Druckversion

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Seiten: 1 2


Unterhaltspflichtverletzung - Skippie - 06-11-2008

Hallo Ihr lieben,

also mal folgendes angenommen: man hat 2 Kinder von 2 Frauen die von unterschiedlichen Jugendämtern/Anwältinnen betreut werden.
Frage: Ist es möglich, dass Frau 1 Anzeige §170 erstattet es zum Urteil x kommt, dann Frau 2 auch Anzeige erstattet und wieder verurteilung ? Dann kann es ja passieren wenn immer Haftstrafe rauskommt das man 20 Jahre einsitzt !!! Was denkt Ihr???
Bitte keine spekulationen !!!Danke


RE: Unterhaltspflichtverletzung - p__ - 06-11-2008

Sicherlich kannst du zweimal oder mehrmals verurteilt werden. Es gibt keinen Rabatt, wenn man dieselbe Straftat mehrmals begeht.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Skippie - 06-11-2008

aber man ist doch nur einmal schuldig !!! wenn ich an kind 1 nicht bezahlen kann ist es doch logisch das ich es bei kind 2 auch nicht kann !!!


RE: Unterhaltspflichtverletzung - p__ - 06-11-2008

Du wirst aber nur verurteilt, wenn man dir irgendeine Leistungsfähigkeit unterjubelt. Sobald Leistungsfähigkeit besteht, hättest du für alle Kinder bezahlen müssen. Vielleicht nicht vollen Unterhalt, nur nach Mangelfallberechung, aber zahlen. Somit zwei Taten.

Wenn du zweimal einen Banküberfall nicht begehst, ist die Frage nach einer einmaligen zweimaligen Verurteilung ebenso witzlos. Begehst du mehrmals einen mit derselben Waffe oder aus demselben Grund, wirst du auch immer wieder erneut verknackt.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - VOLKSGERICHTSHOF - 06-11-2008

ein äußerst perverses gedankenspiel, aber leider möglich.

an jedem tag in der geschlossenen anstalt begeht man eigentlich erneut einen rechtsbruch, weil die auferlegten zahlungen schließlich weiterhin ausbleiben. die richter , der staat oder wie man es auch immer nennen mag, werden schließlich in meinen augen zu mittätern. die obrigkeit verstößt quasi gegen ihre eigenen gesetze und legitimiert diesen rechtsbruch.
die strafe, die zu einer einsicht oder zu einem nicht wiederkehrenden verstoß gegen das gesetz führen soll, bewirkt am ende nur das gegenteil. hochverschuldet,vorbestraft und sicherlich voller haß ,wird mann wohl nur im niedriglohnsektor einen ausbeuterjob erhalten,wenn überhaupt, der zu keinen nennenswerten zahlungen an vater staat, exen, etc führt. ein finanzieller schuß ins eigene knie.
anscheinend ist die hartz gemeinde noch nicht groß genug in germanistan, aber sie arbeiten drann. Smile


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Exilierter - 07-11-2008

die meisten anzeigen wegen § 170 verpuffen und es gibt minimale strafen, weil das auch wieder dem staat geld kostet.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 07-11-2008

(07-11-2008, 04:21)Cocktail-Detlef schrieb: die meisten anzeigen wegen § 170 verpuffen und es gibt minimale strafen, weil das auch wieder dem staat geld kostet.

Offenbar nicht, wenn man die aktuellen Fälle in der juengsten Vergangenheit sieht.

Al
Wenn man zweimal ein 'Delikt' begeht, dann kann man zweimal verurteilt werden. Diese Information habe ich auch aus gesicherter Quelle.

Das bedeutet nicht nur, dass man sequentiell fuer zwei unterschiedliche Vaterschaften wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wird und einsitzen muesste, sondern auch, das im anschliessenden nachgewiesenem Wiederholungsfalle wieder einsitzen darf.

Bei Bewährungsstrafen, die dazu dienen, dem Vater mit der drohenden Gefängnisstrafe den letzten Blutstropfen auszuquetschen, können die Bewährungszeiten den Vater ueber mehrere Jahre fuer dieses 'Delikt' unter Druck setzen.

Die Bewährungsbedingungen werden dann nach Ablauf eines Jahres beliebig neu festgelegt.

Hält man das dann durch und kann nach zwei Jahren und 11 Monaten nicht mehr zahlen, dann geht es auch in den Knast.

Das ist meine Realität.

Jedoch, ich habe gegen diese Realität etwas unternommen: Ich bin nach Lilliput. Und hier ist es nicht so einfach jemanden zu finden und zurueckzufuehren. Traurig, aber wahr: Ich liebe mein Land, bin vertrieben worden.

Diese 'Schreibtischtäter' kann man man eigentlich nur mit anderen Schreibtischtätern wie A. Eichmann vergleichen, der auch nur nach geltenden Gesetzen Menschen vertrieb und vernichtete.

Sein Statement während des Prozesses in Jerusalem war: "Die Vorwuerfe sind richtig, ist aber nicht meine Schuld."

Mich wundert nur eines: Wieso lassen die Väter sich das gefallen?
Wieso gibt es fast keinen Widerstand dagegen?

Al Bundy, bereit!


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Momik - 07-11-2008

(07-11-2008, 04:44)Al Bundy schrieb: Das bedeutet nicht nur, dass man sequentiell fuer zwei unterschiedliche Vaterschaften wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wird und einsitzen muesste, sondern auch, das im anschliessenden nachgewiesenem Wiederholungsfalle wieder einsitzen darf.

Unterschiedliche Vaterschaft = unterschiedliche Mütter? Es ist für das Strafmaß also von Bedeutung, ob ich zwei Kinder von einer Mutter oder von zwei Müttern habe?

Gibt es eigentlich Rabatt wenn ich eine Sparkasse zweimal überfalle statt je einmal zwei Sparkassen? Undecided


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 07-11-2008

Ein Mord wird unter Umständen sogar milder bestraft.
Unter Beruecksichtigung der lebenslangen Schuldenlast wird ein Kapitalverbrechen sogar immer milder bestraft.

Deshalb ist eines wichtig: Wenn man an diesem Punkt einmal angekommen ist, dann darf man auf gar keinen Fall in 'deren' Hände geraten. Es sind niemals nur max. drei Jahre sondern es handelt sich immer um lebenslänglich.

Al Bundy


RE: Unterhaltspflichtverletzung - VOLKSGERICHTSHOF - 07-11-2008

der stacheldrahtzaun ist zwar optisch nicht mehr wahrnehmbar, die fiktiven uziträger die zum morgendlichen arbeitsappell aufrufen, tragen nun andere roben.

durch die aushebelung der normalen pfändungsgrenzen, werden weitere tretminen gesetzt und als obergau gibt es dann noch die möglichkeit eines paßentzugs. das nenne ich doch glatt fortschritt.

ein großes arbeitslager in der größe eines staates, aus dem ein entkommen nur durch rechtswidriges verhalten möglich wird. quasi staatsknecht auf lebenszeit.

da müßten dem ein oder anderen die haare zu berge stehen, aber wie immer schaut man solange weg, bis man selber drann ist.

schöne grüße nach lilliput.

Smile


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 07-11-2008

(07-11-2008, 22:02)VOLKSGERICHTSHOF schrieb: .… werden weitere tretminen gesetzt und als obergau gibt es dann noch die möglichkeit eines paßentzugs. das nenne ich doch glatt fortschritt.
.…


Wenn alles so klappt, wie ich mir das organisiere, dann schick ich den Reisepass vor Ablauf desselben dem dummfrechen Staatsanwalt zurueck, mit einer Austrittserklärung aus dem Verein der Bananenbieger.

Hab auch schon daran gedacht, den Pass gewinnbringend zu verkaufen.

Manchmal muss man die Probleme durch Querdenken lösen. Jeder denkt daran, wie bekommt man einen neuen Pass. Ich denke, wie werde ich den los. Es gibt ja genuegend Leute auf dem Globus, die immer noch nicht geschnallt haben, was in Europa los ist und unbedingt da hin wollen.

Al Bundy aus Lilliput


RE: Unterhaltspflichtverletzung - VOLKSGERICHTSHOF - 07-11-2008

ein guter denkanstoß. Smile

was bietet mir schon so ein tolles germanisches stück papier, außer sozialhilfe,hartz 4 und einer kV?

gibt es woanders auch, wenn man nicht arbeitsfaul ist.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 07-11-2008

Fuehrerscheine hab ich auch schon mehr als genug: So könnte ich mir vorstellen, gleich ein ganzes Paket zu verscheuern inklusive Fuehrerschein, Sozialversicherungsausweis, Diplome und Ausbildungsnachweise. Dann kann derjenige gleich als Frauenarzt in Deutschland loslegen und braucht nicht einmal zu Fuss zu gehen oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Al Bundy


RE: Unterhaltspflichtverletzung - VOLKSGERICHTSHOF - 07-11-2008

vergiß nicht deinen titel gleich mit zu verscheuern, natürlich in verbindung mit dem ausweis.

ein riesen gaudi. Big Grin

der witz an der ganzen sache ist doch, dass der paß eigentum des staates ist. der umkehrschluß ist dann also, dass man eigentum des staates wäre und ich dachte immer sklaverei wäre verboten.drohender paßentzug ist also eine androhung eines übels nach d. zurückzukehren. wenn das nicht schon als verwerflich zu bezeichnen wäre, dann käme der tatbestand der nötigung sicherlich schon in frage.

wir sind ja schließlich erdenbürger und kein eigentum eines staates.

Smile
am ende zählt nur eins : http://www.youtube.com/watch?v=Wl95eDA_uR4



RE: Unterhaltspflichtverletzung - Exilierter - 08-11-2008

frank sinatra - ein sehr schoenes lied und aus deutscher sicht ist das ja fast ein aufruf zu einer straftat. "ich tat, was ich tun musste" - genau, ich auch. eigentlich haben das alle deutschen seit jahrhunderten schon so gemacht Smile


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Max - 10-11-2008

(07-11-2008, 22:21)Al Bundy schrieb: Hab auch schon daran gedacht, den Pass gewinnbringend zu verkaufen.

Der Reisepss ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Das steht sogar im Pass auf irgendeiner Seite.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Momik - 10-11-2008

(10-11-2008, 10:51)Max schrieb: Der Reisepss ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Das steht sogar im Pass auf irgendeiner Seite.

Al sorgt doch nur dafür, dass er wieder in das Hoheitsgebiet des Eigentümers zurückgeführt wird ;-)


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 10-11-2008

wen auch immer der gehören mag und was auch immer das Gesetz als Strafe vorsieht. Das kann mich nun ueberhaupt gar nicht mehr tangieren.

Al Bundy, Probleme mit Internet hier im Dschungel im Moment


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Petrus - 17-11-2008

Zur Frage der doppelten Verurteilung nach P170:

Wer zweimal ein Bank überfällt, handelt zweimal unabhängig voneinander und mit Vorsatz. Das ist bei Unterhaltsleistungen anders - die sind ggf. voneinander abhängig. Dann wird man höchstens einmal verurteilt, weil man eben für eine Tat nur einmal bestraft werden darf.

Dass es nur vergleichsweise selten zu einer Verurteilung kommt, liegt daran, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Ausserdem, was in Germanistan ebenfalls schwer wiegt, wird damit aus einem Leistungserbringer endgültig ein Leistungsbezieher gemacht - mit Brief und Siegel. Dass wissen die Richter, deren Einkommen von den Steuergeldern bezahlt wird.


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Al Bundy - 17-11-2008

(17-11-2008, 02:05)V-Man schrieb: Zur Frage der doppelten Verurteilung nach P170:

...
Dass es nur vergleichsweise selten zu einer Verurteilung kommt, liegt daran, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss. Ausserdem, was in Germanistan ebenfalls schwer wiegt, wird damit aus einem Leistungserbringer endgültig ein Leistungsbezieher gemacht - mit Brief und Siegel. Dass wissen die Richter, deren Einkommen von den Steuergeldern bezahlt wird.

Das klingt logisch.
Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter derartig denkt.
Deren Gehälter werden von den Steuergeldern bezahlt, hängen aber nicht davon ab.
Die bekommen ihre Kohle sowieso.

Al Bundy, der zwar verurteilt ist, aber weit entfernt


RE: Unterhaltspflichtverletzung - Exilierter - 17-11-2008

sehe ich wie AL.

wenn ich mal nach deutschland einreisen sollte, weil ich völlig abgebrannt und pleite bin und die verhaften mich nicht, dann habe ich ein problem: wo soll ich wohnen? dann wäre ich gezwungen eine kleinere straftat zu begehen, z.B. lebensmitteldiebstahl ... was essen muss ich ja auch und dann auf eine verhaftung hoffen. ein paar monate im knast sind auch gut, weil ich mich dann in ruhe um eine sozialwohnung bemühen kann. im knast gibt es hilfe vom staat Smile da werden ja auch einige hartz4 experten einsitzen und von denen kann ich sicherlich viel lernen.


Unterhaltspflichtverletzung - Skippie - 20-08-2009

Wer hat denn von Euch Erfahrung mit §170 ??? Verurteilt worden, eingestellt ???


RE: Unterhaltspflichtverletzung - p__ - 20-08-2009

Davon ist in den entsprechenden Threads einiges zu lesen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=356
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=666
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=1388
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=157


RE: Unterhaltspflichtverletzung - malko - 21-08-2009

http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=1681&pid=18620#pid18620


Unterhaltspflichtverletzung - Skippie - 10-02-2011

http://anonym.to/?http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2010/09/14/unterhaltspflichtverletzung-stumpfes-schwert-oder-morscher-ast/