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Konsens - Skipper - 17-03-2011 Eigentlich besteht doch längst Konsens unter uns Vätern: - Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben. - Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft. - Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern. - In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden. --- Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen. Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden. Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt. RE: Konsens - Telepapi - 17-03-2011 (17-03-2011, 18:42)Profiler schrieb: Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft. Ist die Vaterschaft zweifelhaft hat der Beklagte jederzeit das Recht einen Vaterschaftstest seiner Wahl herbeizuführen (auch gegen den Willen der Mutter des Klägers) - das Eigentum der Mutter an dem Erbmaterial des Klägers gilt hier nicht, da es zu 50% aus dem Erbmaterial des Beschuldigten besteht..wenn dem denn so ist. RE: Konsens - Ibykus - 17-03-2011 (17-03-2011, 18:42)Profiler schrieb: Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.volle Zustimmung! Diese Wahrheiten traue ich mir gar nicht mehr zu posten. Gesetze sind nicht umsonst abstrakt und erfordern deshalb ein -wenigstens gewisses- Fachwissen und/ oder Verständnis. Und es müssen auch Interpretationsspielräume vorhanden sein, wenn man möglichst viele Lebenssachverhalte ansprechen will. Auch der Ermessensspielraum ist hinsichtlich seiner richtigen Anwendung juristisch vollkommen ausreichend geregelt. Leider machen sich Verwaltung und Rechtsprechung gerade in diesen Situationen die Rechtsfindung vielfach zu einfach. Schwierig wird's, wenn Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe in einer Vorschrift (sogen. Koppelungsvorschriften) auftreten. Denn dann kann es sein, dass bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes kein Platz mehr für ein Ermessen besteht, es also nicht mehr alternativ auf Eins schrumpft, sondern auf Null! Ibykus RE: Konsens - PapaParis - 18-03-2011 Quark, das alles brauchen wir nicht wirklich!!! Was wir brauchen sind RichterInnen die sich einfach mal raushalten (frei nach dem Motto, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten) ... Was wir brauchen ist eine Aufhebung der Rechtsanwaltspflicht Was wir brauchen sind Blauhelmtruppen die in die Familienkriegsgebiete gesendet werden - Umgangsbetreuer - Mediatoren - sonstige Helfer Was wir brauchen ist eine Definition des Kindswohls wie nach dem Cochemer Modell ... Sonst brauche ich eigentlich nicht viel, ausser Krippenplätzen, Ganztagsbetreuung, Hilfe bei der Zuweisung einer Sozialwohnung (Übergangswohnung) für den Ehepartner der die gemeinsamme Ehewohnung verlässt ... Und endlich einen Politiker der die Schuptze hat die Ehe aus den Gesetzen zu streichen (inkl. aus den intern. Menschenrechten)... Und eine staatliche Gemeinschaft die über all dieses wacht ... Und ein richtiges Kontrollorgan für unsere Clowns in Schwarz .... |