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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Druckversion

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Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Skipper - 18-03-2011

Nach Zaunegger und Sommer-Urteil des BVerfG hat der Gesetzgeber den § 1626a BGB zu reformieren. Es ist mE abzusehen, daß eine Norm etabliert wird, die NICHT unseren Vorstellungen und den Interessen unserer Kinder, insbesondere nicht den Anforderungen der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG entsprechen wird. Eine gleichberechtigte elterliche Sorge ohne Weiteres ab Geburt (genauer: ab Feststellung der biologischen Vaterschaft) für nicht mit der Mutter verheiratete Väter wird es vermutlich nicht geben.

Dagegen möchte ich ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen und bei Zeiten eine Vorlage erarbeiten, die von möglichst vielen unmittelbar betroffenen Vätern genutzt werden kann.

Wer hat Interesse? Wer entwickelt mit?
Gibt es u.U. schon Muster/Vorschläge für eine solche Beschwerde?




RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Dzombo - 18-03-2011

@Profiler...

Meine Unterstützung ist Dir gewiss.


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - fadder - 18-03-2011

Hallo,

ich gebe zu bedenken, dass ein betroffener Vater erst nach Ausschöpfung des gesamten Rechtsweges eine VB erheben kann. Eine direkte Beschwerde gegen das neue Gesetz ist also nicht möglich.

Wenn es so weit ist, helfe auch ich gerne mit Argumenten.

Gruß

fadder


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - sorglos - 18-03-2011

(18-03-2011, 16:47)fadder schrieb: ich gebe zu bedenken, dass ein betroffener Vater erst nach Ausschöpfung des gesamten Rechtsweges eine VB erheben kann. Eine direkte Beschwerde gegen das neue Gesetz ist also nicht möglich.
Das ist falsch. Gegen jedes neue Gesetz ist innerhalb eines Jahres die direkte Verfassungsklage möglich. Nur bei bestehenden Gesetzen gilt die Rechtswegauschöpfungs-Regel.

Andererseits: Wenn ich die Tage lesen darf, dass ein relevanter Stellungnehmer dem BMJ mittteilt, dass sinngemäß der "Empfängerhorizont der deutschen Bevölkerung noch nicht zur Gleichberechtigung der Eltern ab Geburt bereit wäre..."

Salopp gesagt: Die Deutschen sind zu blöde, jetzt schon die Entnazifizierung des Mutterkultes zu ertragen...

@Profiler
Wie schon an anderer Stelle gesagt, bin ich bei der Vorbereitung dabei.




RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - blue - 18-03-2011

(18-03-2011, 16:58)sorglos schrieb:
(18-03-2011, 16:47)fadder schrieb: ich gebe zu bedenken, dass ein betroffener Vater erst nach Ausschöpfung des gesamten Rechtsweges eine VB erheben kann. Eine direkte Beschwerde gegen das neue Gesetz ist also nicht möglich.
Das ist falsch. Gegen jedes neue Gesetz ist innerhalb eines Jahres die direkte Verfassungsklage möglich. Nur bei bestehenden Gesetzen gilt die Rechtswegauschöpfungs-Regel.

Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html

Ich helfe, wo ich helfen kann. Smile



RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - fadder - 18-03-2011

Das BVerfGG wird eine Beschwerde nach § 93 Abs. 3 schlicht nicht annehmen. Außerdem § 90 Abs. 2.

Theoretisch wird der Vater ja auch gar nicht benachteiligt, denn er kann das Recht notfalls einklagen. Ob erfolgreich, ist was Anderes. Das BVerfG wird eine Beschwerde frühestens in ein paar Jahren annehmen, wenn die Rechtswirklichkeit das Gericht mal wieder gnadenlos überholt hat.

Gruß

fadder


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Dzombo - 18-03-2011

Es sollte hier darum gehen, dass was machbar ist. Was nützen schon wieder jede Menge Begründung, Kommentare und Statements dafür, warum etwas nicht geht. Und selbst wenn es erst in Jahren zu etwas kommen sollte, was heute noch undenkbar ist. Bis dahin kann man die Grundlagen dafür schaffen, dass es zumindest dann zügig vorangeht.

Zumindest habe ich von @Profiler bisher als Einzigen ein Statement dazu gehört, wohin der berühmte Gesetzeshase laufen wird.

Es gibt eben eine Menge zu tun.


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Dzombo - 18-03-2011

@blue...

Dass Du gern würdest, ich habe es irgendwie schon erkannt und rausgelesen. Wir wissen ja auch alle, warum das mit dem outen so schwierig ist. Wir waren ja letztens erst wieder life Zeuge von dümmlicher Propaganda gegen Einzelne.

Wäre kein Problem, den Namen des Denunzianten zu nennen. Das würde aber bedeuten, über Gallien und Rom zu reden.Cool


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Skipper - 18-03-2011

Niemand muß sich outen!
Es geht mir um die Entwicklung eines Templates, das jeder, der mag, in eigener Sache verwenden kann.

Egal, was in Karlsruhe mit der form- und fristgerecht eingereichten Beschwerde passiert, sie eröffnet dann den Weg zum EGMR.

Kurzfristige Lösungen dürfen auf diesem Wege nicht erwartet werden.
Zauneggers Beschwerde lag über 5 Jahre allein beim EGMR.

Familienrechtlich müssen wir voller Demut in 'geologischen' Zeitachsen denken lernen.Wink


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - beppo - 18-03-2011

Wo das BVerfG neuerdings seine Schamgrenze hat, hat es ja schon im letzten Jahr in seinem Urteil kund getan und auch das nicht aus eigenem Antrieb sondern nur als Trittbrettfahrer des EGMR nachdem sie sich vorher 7 Jahre auf dem Unrechtssofa ausgeruht haben.

Diese Grenze liegt auch nicht höher als das, was unser Politgesocks heute so von sich gibt.
Warum sollten die beim nächsten Mal eine bessere Entscheidung treffen?
Etwa weil die Hohmann-Dennhart jetzt auf einem neuen Quotensessel sitzt?
Das wird doch von der bekennenden Radikalfemistin Susanne Baer locker ausgeglichen.
Die ist doch der Verfassungsverstoß in Person.


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - blue - 18-03-2011

(18-03-2011, 20:51)beppo schrieb: Die ist doch der Verfassungsverstoß in Person.
Wo der Weg langgeht ist klar!
http://baer.rewi.hu-berlin.de/wissen/antidiskriminierungsrecht/bibliographie_sb_adr/index.html




RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Telepapi - 18-03-2011

@ blue - ja, die braucht mal ein wenig frische Luft.

Übrigens: Mein neuestes Schätzelein ist Christine Lambrecht - burschikos im Auftritt..männerfeindlich im Wesen, so unterstelle ich ihr die Rede im Bundestag. Wenn Männer ihre Erziehungsfähigkeit beweisen müssen, dann aber die Frauen vor allem auch..dort werden die Schulversager auch künftig wohnen.

Weissagung des Herrn, Psalm 56, Exodus pp..


RE: Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB - Skipper - 18-03-2011

Ok. Da kann einem speiübel werden.
Aber. Lass die mal machen.
Je übler die Beschlüsse, desto leichter lassen die sich von außen aushebeln.