unterhaltszahlung an ex - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: unterhaltszahlung an ex (/showthread.php?tid=4279) |
unterhaltszahlung an ex - abnorm - 15-04-2011 hallo, ich war ein jahr und 3 monate in einer beziehung und habe auch mit ihr zusammen gewohnt und miete usw von meinem einkommen bezahlt!vor 7 wochen bin ich vater geworden und trenne mich jetzt leider von meiner freundinn! sie war vor der schwangerschaft in einer umschulung und der geldgeber war das arbeitsamt! die umschulung hat sie unterbrochen da sie probleme in der schwangerschaft hatte sie hat wärend der schwangerschaft also krankengeld bekommen meine frage jetzt Wie viel unterhalt muss ich ihr zahlen,und wielange muss ich ihr unterhalt zahlen? mein nettoeinkommen liegt bei 1650 € Würde mich über schnelle antworten sehr freuen RE: unterhaltszahlung an ex - p__ - 15-04-2011 Ist das Einkommen bereinigt? Wenn ja, dann sind es 241 EUR Kindesunterhalt. Bleiben 1409 EUR. Selbstbehalt 1050 EUR, macht 359 EUR als Unterhalt nach §1615l BGB. Unbegrenzt. RE: unterhaltszahlung an ex - abnorm - 15-04-2011 was heisst bereinigt? wieso unbegrenzt? ich kenne mich ehrlichgesagt mit dem ganzen unterhaltskram überhaupt nicht aus also antworten am besten so das auch blöde es verstehen RE: unterhaltszahlung an ex - p__ - 15-04-2011 faq lesen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#einkommensermittlung RE: unterhaltszahlung an ex - Dzombo - 15-04-2011 @p... Wenn dem mit dem unbegrenzt so wäre. Wieso wird dann vom Jobcenter für die Mutter meines Kindes von mir seit dem 3. Geburtstag unseres Kindes kein Betreuungsunterhalt mehr gefordert? RE: unterhaltszahlung an ex - p__ - 15-04-2011 Zu Unterhalt nach §1615l BGB wird man ohne Begrenzung verurteilt. Wenn man davon runter will und die Unterhaltsempfängerin hat was dagegen, muss man klagen. Wenn es vorher kein Urteil gab und die Gegenseite wenig Chancen sieht, Unterhalt zu bekommen wird sie es wohl sein lassen. RE: unterhaltszahlung an ex - Dzombo - 15-04-2011 In Sachen BU hat sich die KM selbst begrenzt. Sie sagte ja zum Kitaplatz unseres Kindes, den im Übrigen ich verschafft hatte. Unser Kind geht seit seinem 3. Jahr in die Kita. Die KM hängt noch immer zu Hause ab. Gründe dafür benannte sie bisher nicht. Das Jobcenter hat der in fünf Jahren auch noch nie einen Job angeboten. Müssen müsste das Jobcenter das schon, denn die KM befindet sich ja noch immer in Wiedereingliederung. Aber den Begriff habe ich mal versucht, mir vom Jobcenter erklären zu lassen. Fehlanzeige. Nur fade Ausreden, warum dies und jenes nicht klappt dabei. In Bezug auf Arbeit habe ich dem Jobcenter gerade eben ein gutes Dutzend mögliche und für die KM machbare Arbeiten zukommen lassen. Die waren dort ganz schön verdutzt darüber. Aber naja. Als Vater tut Mann, was er kann. Sich für Muddi mit um Arbeit bemühen, dient ja letztendlich dem Wohl des Kindes, oder etwa nicht? Und wenn nicht, dann habe ich eben den Sinn der tatsächlichen Fähigkeit zur Alleinsorge nicht begriffen. Habe ja schließlich keinen Hochschulabschluss zu Buche stehen. |