Folgende Warnungen sind aufgetreten:
Warning [2] Undefined property: MyLanguage::$archive_pages - Line: 2 - File: printthread.php(287) : eval()'d code PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/printthread.php(287) : eval()'d code 2 errorHandler->error_callback
/printthread.php 287 eval
/printthread.php 117 printthread_multipage



Trennungsfaq-Forum
Berechnung Unterhalt KM - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Berechnung Unterhalt KM (/showthread.php?tid=4421)

Seiten: 1 2 3


Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 17-05-2011

Hallo zusammen,

wie berechnet sich eigentlich der Unterhalt einer KM wenn nicht verheiratet gewesen.

Ich lese immer "nach der Lebensstellung" vor der Geburt. Die Fledermaus der Gegenseite schickt mir ihre letzten drei Lohnabrechnungen und nimmt davon den Durchschnitt. Summe: 1.100 € Netto.

Das Amt, dass das Elterngeld gezahlt hat nimmt den Durchschnitt der letzten 12 Monate, bereinigt das noch um eine Werbekostenpauschale und kommt auf ein durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt von gerade einmal 593 €. Das waere mir natuerlich angenehmer.

Liege ich richtig, wenn ich mich vor Gericht darauf berufe oder hat ihr Anwalt recht?


RE: Berechnung Unterhalt KM - p__ - 17-05-2011

Der Mindestbedarf beträgt 770 EUR, egal ob sie vorher weniger verdient hat. Um festzustellen, wie viel sie verdient hat, reicht es natürlich nicht, nur die letzten drei Lohnabrechnungen vorzulegen. Grundlage ist das letzte Jahr bis zur Geburt, besonders aussagekräftig ist dafür der letzte Steuerbescheid. Ihr Einkommen wird auch um die berufsbedingten Aufwendungen gekürzt. Die Berechnung läuft so wie bei einem Pflichtigen.

Lohnfortzahlung bzw. ihr Mutterschaftsgeld werden als Einkommen angerechnet, ebenso der Teil des Elterngeldes oberhalb des Sockelbetrages von 300 EUR (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. November 2010 – XII ZR 37/09). Betreuungsunterhalt ist entsprechend zu kürzen.

Argumentiere mit ihrer Einkommensberechnung fürs Elterngeld. Vor Gericht, nicht mit dem Anwalt. Mit Anwälten diskutiert man nicht. Schick ihm so was:

Herr X,

ich werte ihren Versuch, mit falsch berechnetem Einkommen unzulässig überhöhten Betreuungsunterhalt zu erschleichen als Beihilfe zum Betrug. Ihre Mandantin erhält von mir nach Ende des Mutterschaftsgeldbezuges Betreuungsunterhalt in Höhe von monatlich 770 - 593 Elterngeld + 300 anrechnungsfreier Sockelbetrag = 477 EUR.

Mit ihrem sonstigen Phantasiegefasel können sie einen Richter langweilen.

mit angemessenen Grüssen

Igor Anwaltschlagtotski



RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 18-05-2011

@p, wenn sie jetzt nichts verdient, bekommt sie doch mindestens 770, oder?


RE: Berechnung Unterhalt KM - p__ - 18-05-2011

Ja, Mindestbedarf ist wie gesagt 770 EUR. Da sie aber Elterngeld erhält, deckt sich das nicht nur aus Unterhalt.

In Wirklichkeit sinds natürlich rund 1500 EUR, die sie an leistungslosem Einkommen erhält. Unterhalt, anrechnungsfreier Elterngeldanteil, Kindergeld, Kindesunterhalt. Das alles würde sie auch bekommen, wenn sie vorher keinen Handstreich gearbeitet hätte, bei weniger Elterngeld steigt der Unterhalt entsprechend - sie kann nur gewinnen, zahlt der Staat weniger, dann zahlt der Pflichtige mehr. Das Kind spült ihr mit einem Schlag 1500 EUR Einkommen in die Kasse, dazu kommen die anderen Goodies in Form von geldwerten Vorteilen. Sie kriegt sogar für drei Jahre Rentenpunkte ohne einen Cent Beiträge zu zahlen...


RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 18-05-2011

Ok, ich bin bei @i-wahn´s Frage von der Zeit nach dem Elterngeld ausgegangen.


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 18-05-2011

Hallo, vielen Dank für die hilfreichen Tips, werde so formulieren


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 10-06-2011

Hallo,

habe gemäß dem Vorschlag von p getextet (vielen Dank noch mal - echt kreativ).

Habe zusätzlich zum zweiten mal Auskunft hinsichtlich der Bedürftigkeit der KM gefordert. Offensichtlich versteckt die KM Vermögen. Habe mich in "Anwaltmanier" erdreistet mit einer Auskunftsklage zu drohen und natürlich eine Frist gesetzt ;-)

Jetzt ruht der See still. Bedeutet das, das der Anwalt direkt zum Gericht gegangen ist?

Sollte ich meine Auskunftsklage tatsächlich erheben (um die Zeit für ein Beiseite schaffen des Vermögens zu minimieren) oder sollte ich mich entspannt zurücklehnen und warten?


RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 10-06-2011

(17-05-2011, 20:12)i-wahn schrieb: Das Amt, dass das Elterngeld gezahlt hat ...
Schreib doch bitte mal, wann sie kein Elterngeld mehr bekommt.



RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 10-06-2011

Ist Ende des Monats vorbei.


RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 10-06-2011

Meiner bescheidenen Meinung nach darfst Du Dich also demnächst mit mindestens 770 BU für Muddi einstellen. @p mag da auch noch etwas zu schreiben.



RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 10-06-2011

Ich bin nach wie vor auf Krawall gebuerstet. [Unterschreitung des Mindestniveaus] ist fuer meinen Geschmack zwei Takte zu gierig. Die Nummer mit Ihrem Vermoegen laesst mich nicht los. Ich will wissen was da dran ist. Koste es was es wolle. Wenn ich alles zahlen soll, darf sie ruhig ein bisschen mit bluten ;-)


RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 10-06-2011

(10-06-2011, 22:31)i-wahn schrieb: Die Nummer mit Ihrem Vermoegen laesst mich nicht los. Ich will wissen was da dran ist.
Wenn sie klug ist, hat sie alles auf den Kopp gehauen.
Dass sie dieses nicht getan hat, wird für Dich verdammt schwierig, nachzuweisen.




RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 10-06-2011

Hat sie mit Sicherheit nicht - sparsam ist noch geprahlt ;-)

Aber bei Seite geschafft! Muss doch eine Moeglichkeit geben dran zu kommen.


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 07-07-2011

Hab heute ne Nachricht von der Post im Kasten: Einschreiben liegt zur Abholung bereit. Wer schickt denn was per Einschreiben? Ist das schon vom Gericht? Vom Anwalt? Vom JA (Dienstaufsichtsbeschwerden)?

Das macht mich echt irre. Komme erst morgen dran. Oder lässt man Einschreiben lieber bei der Post liegen?


RE: Berechnung Unterhalt KM - p__ - 07-07-2011

Normalerweise erhält man durch die Nichtsannahme keinen Vorteil. Nimm Baldrian, geh ins Bett und hole es morgen ab.


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 08-07-2011

War nur wieder der Anwalt. Hat seine komische Rechnung veraendert. Natuerlich vermeintlich zu meinem Nachteil. Waren allerdings nur Aenderungen, die er mir vermutlich aus strategischen Gruenden erst spaeter ueberbraten wollte. Erst hat er das so hingerechnet, dass meine Zahlungen gering wirkten. Gott sei dank habe ich nicht zugestimmt. Hinterher waere mit Sicherheit die Korrektur zu meinem Nachteil gekommen und dann haette ich meine Sichtweise wohl kaum noch durchsetzen koennen.

Setzt mir jetzt zum dritten mal eine Frist. Da lach ich jetzt erst mal drueber. Aber es geht schon an die Nieren. Waere es jetzt endlich vor Gericht dann waere wenigstens mal irgendwann Ende.


RE: Berechnung Unterhalt KM - blue - 08-07-2011

(08-07-2011, 19:32)i-wahn schrieb: Waere es jetzt endlich vor Gericht dann waere wenigstens mal irgendwann Ende.
Ich kann Dich echt gut verstehen! Heart ;-)
Den Scheiß habe ich über 6 Jahre mitgemacht. Meine Magengeschwüre sind mittlerweile nicht mehr vorhanden. Angry
Dieser EU/BU Mist kann einen wirklich fertig machen.

Ist aber auch wirklich einzigartig hier in diesem Lande. Sad



RE: Berechnung Unterhalt KM - p__ - 08-07-2011

Deswegen wird so oft zu einem Ende mit Schrecken geraten statt einem Schrecken ohne Ende. Wenn die Karre gegen die Wand gefahren ist, hat das zweifellos Nachteile, aber der unbestreitbare Vorteil ist die Ruhe, die von den Worten ausgeht: Nix gibts!


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 11-07-2011

Bin wieder auf dem Damm ;-) Möchte dem Anwalt natürlich gerne eine schöne Antwort schreiben.

Gab es da nicht etwas nach dem Motto "mutwillig herbeigeführte Klage"?

Schließlich bin ich ja zahlungswillig, möchte nur vorher den nachweis der Bedürftigkeit des "Opfers" und will natürlich auf keinen Fall die unsinnig überhöhte Forderung bezahlen.

Kann mann das mit dem "mutwillig herbeigeführt" da irgendwie verwenden?


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 24-08-2011

Jetzt ist schon wieder ein Monat ins Land gegangen. Habe immer noch nichts vom Anwalt oder Gericht gehört. Wie lange dauert denn sowas? Der erste Brief mit der Forderung nach BU von Anwalt kam schon im April. Dann immer wieder dumme Fristen, aber nix passiert!

Ist das normal oder hat das was zu bedeuten? Braucht Mutti noch Zeit um ihr Geld auszugeben?


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 08-12-2011

Hallo zusammen,

über 3 Monate lang hat sich nichts gerührt. Hatte schon die Hoffnung, daß die Kindesmutter sich nicht mehr traut. Hatte ihre Bedürftigkeit angezweifelt und sie direkt mit ihrem mutmaßlichen Vermögen unter Druck gesetzt. Habe Nachweise (Steuererklärung, etc.) eingefordert, daß tatsächlich kein Vermögen da ist, daß verwertet werden kann. Die habe ich natürlich nie bekommen.

Nun habe ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Die Kindesmutter fordert Verfahrenskostenhilfe von mir. Das Begehren möchte ich natürlich deutlich zurückweisen! Habe dazu ein paar Ideen:

1. Behauptung: Mutwillig herbeigeführte Klage. Argumentation: Ich habe mehrfach die Zahlung angeboten, gleichzeitig aber aufgrund persönlicher Erkenntnisse die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten, daß tatsächlich kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung. Sobald Nachweis kommt gibt es selbstverständlich sofort Geld.

2. Behauptung: Kindesmutter hat Vermögen. Möchte Sie also Verfahrenskostenhilfe, so bitte ich erneut um den Nachweis, daß kein Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.).

3. Bringt es was, die betrügerischen Schreiben ihres Anwalts mit vorzulegen, um den Aufhänger der "mutwillig herbeigeführten Klage" weiter zu stärken?

Hat das so Aussicht auf Erfolg? Nur eine Strategie, oder alle parallel?


RE: Berechnung Unterhalt KM - p__ - 08-12-2011

Zu einem Unterhaltsbegehren gehört der Nachweis der Bedürftigkeit: Nicht erfolgt.
Wenn die Mutter Vermögen hat und schon deshalb Verfahrenskostenhilfe zu versagen ist, musst du dafür wenigstens Indizien vorbringen können.



RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 09-12-2011

Muss ich aufpassen wenn ich meine "dreisten" Schreiben an den Anwalt als Beweis dafuer vorlege, dass ich die Zahlung mehrfach angeboten habe. Oder lieber in der Schublade lassen weil zu unverschaemt?

Gibt es sonst noch was zu beachten?


RE: Berechnung Unterhalt KM - i-wahn - 14-12-2011

Habe noch eine interessante Abhandlung zum Thema Vermögensverwertung gefunden.

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13766/tenea_juraweltbd79_fliss.pdf

Da steht sinngemäß drin, daß die Mutter sogar ihr Auto verkaufen müsste, um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.

Sie hat ein Auto ;-)

Ob ich das versuchen sollte?


Verfahrenskostenbeihilfegesuch der KM zurückgezogen - i-wahn - 03-02-2012

Hallo Zusammen,

ich habe einen netten Erfolg verbucht:

Die Kindesmutter fordert ihren Unterhalt vor dem Amtsgericht ein und wollte dafür von mir Verfahrenskostenhilfe. Habe das abgelehnt, weil ich mehrfach die Zahlung angeboten, parallel aber die Bedürftigkeit der Kindesmutter angezweifelt und deswegen um den Nachweis gebeten habe, daß tatsächlich kein Einkommen/Vermögen vorhanden ist (Steuererklärung, etc.). Nachweis ist nicht erfolgt, also auch keine Zahlung.

Ihr Anwalt hat jetzt seinen Antrag auf VKH zurückgezogen und sie muß jetzt wohl einen knappen Tausender an die Gerichtskasse vorschießen. Die Klage wird aber trotzdem aufrechterhalten.

Ich werte das jetzt natürlich als Vorentscheidung. Kann ich hier noch weiteren Profit generieren? Warum ist das Gesuch eigentlich nicht einfach abgelehnt worden, sondern ihr Anwalt hat "freiwillig" zurückgezogen?

Schwebe ja ein wenig auf Wolke sieben wegen dieses Teilerfolgs ;-)

Jetzt nur keine Fehler machen

[Threads zusammengeführt]