Trennungsfaq-Forum
Steuererstattung und Unterhalt - Druckversion

+- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum)
+-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2)
+--- Thema: Steuererstattung und Unterhalt (/showthread.php?tid=4456)



Steuererstattung und Unterhalt - Raban - 29-05-2011

Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?


RE: Steuererstattung und Unterhalt - Camper1955 - 29-05-2011

(29-05-2011, 13:52)Raban schrieb: Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?

Aber sicher. Steuerrückerstattung bzw. Nachzahlung wirkt sich immer auf das Folgejahr aus.

lg

Camper




RE: Steuererstattung und Unterhalt - Raban - 29-05-2011

Ist vollkommen unlogisch; habe z.B. 2010 meinen Alleinerziehendenvorteil (Steuerklasse 2) nicht geltend emacht, sondern erst mit der Steuerklärung 2011. Weshalb sollte davon jetzt die Mutter meines zweiten Kindes im Betreuungsunterhalt profitieren oder eben das 2. Kind im Kindsunterhalt? Diese Verhältnisse haben 2010 doch noch gar nicht bestanden? Es wird ja auch mein aktuelles Einkommen für die Berechnung zu Grunde gelegt und nicht das von vor zwei Jahren?


RE: Steuererstattung und Unterhalt - vorsichtiger - 29-05-2011

Dein aktuelles Einkommen erhöht sich aber monatlich um 1/12 der Steuererstattung. Alternativ könntest Du ja auch einen Freibetrag eintragen und nutzen. Ob das gerecht ist oder nicht ist irrelevant.
Ich hab diese Diskussion mit dem JA beendet indem ich von der Mutter meiner Kinder eine Bestätigung wollte, dass sie nicht nur an der Erstattung partizipieren könne, sondern auch im Falle einer Nachzahlung einstehen solle. Wollte sie natürlich nicht. Und seit 18 Monaten bin ich beschränkt. Also beschränkt steuerpflichtig und der ganze Nonsens interessiert mich nicht mehr.


RE: Steuererstattung und Unterhalt - beppo - 29-05-2011

Es gilt das Zuflussprinzip.

Das heißt, Steuerzahlungen oder Erstattungen werden in dem Jahr angerechnet, in dem sie geflossen sind und nicht im Jahr der zugrunde liegenden Einkünfte.

Wenn Steuererstattungen auf Grund von Zahlungen erfolgen, die der Andere nicht mit getragen hat, so muss man das vortragen und hoffen, dass der Richter das begreift.


RE: Steuererstattung und Unterhalt - Camper1955 - 29-05-2011

@Raban

Gräme Dich nicht. Bei mir war es so, dass die Gerichte die Steuererstattungen sehr wohl sahen und meinem Einkommen hinzu rechenten.

Meinen Aufwand, um an diese Steuererstattungen zu kommen oder gar Steuernachzahlungen haben die Gerichte schlichtweg ignoriert.

lg

Camper