Ehevertrag, wer hat Muster - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Ehevertrag, wer hat Muster (/showthread.php?tid=4522) |
Ehevertrag, wer hat Muster - marecello - 11-06-2011 Ich moechte mit meiner zukuenftigen Frau einen Ehevertrag abschliessen. Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden. Der Ehevertrag soll vor allen Dingen, finanzielle Angelegenheiten, Aufgaben in der Ehe, Beziehung zu den Kinder(n) (Wechselmodell) und andere wichtige Angelegenheiten im Vertrag geregelt sein. Nichts utopisches, weil sonst rechtsunwirksam, wenn der Fall der Trennung eintreten sollte. Wer kann uns dabei unterstuetzen? RE: Ehevertrag, wer hat Muster - p__ - 11-06-2011 Da er sowieso beim Notar gemacht werden muss, lass den Notar formulieren. Was du aufgeführt hast, ist aber ehevertraglich nicht regelbar. "Aufgaben in der Ehe", meinst du das ironisch? Das geht vielleicht in einer US-amerikanisches TV-Schmonzette, aber sonst kaum irgendwo. RE: Ehevertrag, wer hat Muster - Leutnant Dino - 11-06-2011 (11-06-2011, 10:03)marecello schrieb: Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden. Meine Empfehlung: www.leutnant-dino.com/?p=1556 und www.leutnant-dino.com/?p=5956 Im Falle einer Trennung hat die Familienrichterin kein Erbarmen. Und natürlich stirbt die Hoffnung zuletzt. RE: Ehevertrag, wer hat Muster - Hasserfuellter - 11-06-2011 Sämtliche Eheverträge sind null und nichtig wenn ein Partner im Trennungsfall ein Sozialfall wird; doof sind die von der BRD nun auch wieder nicht. Ihr könnt antworten was ihr wollt; vergeßt das mit dem Ehevertrag RE: Ehevertrag, wer hat Muster - PapaParis - 11-06-2011 Beziehungen zu den Kindern (Wechselmodell) Das kannst Du da rein schreiben oder auch nicht, der Richter entscheidet aber nachher ob es dem Kindswohl entspricht ... Ob der Vertrag dann noch Rechtswirksam ist, ist eine andere Frage. RE: Ehevertrag, wer hat Muster - p__ - 11-06-2011 (11-06-2011, 18:59)PapaParis schrieb: Ob der Vertrag dann noch Rechtswirksam ist, ist eine andere Frage. Er ist es nicht. Und zwar insgesamt, denn die salvatorische Klausel haben die Richter auch für ungültig erklärt. RE: Ehevertrag, wer hat Muster - blue - 11-06-2011 Du schreibst mal wieder in Rätseln. Ist die sogenannte Sittenwidrigkeit abgeschafft? RE: Ehevertrag, wer hat Muster - Hasserfuellter - 11-06-2011 Der Staat sichert sich nur ab; die Sittenwidrigkeit ist wieder etwas anderes. Papa; meine Richterin tat was sie wollte; gegen geltendes Recht. Und wie oben geschrieben; eigentlich ist der Ehevertrag gemacht für vermögende Paare RE: Ehevertrag, wer hat Muster - p__ - 11-06-2011 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=260 RE: Ehevertrag, wer hat Muster - PapaParis - 11-06-2011 Hasserfüllter, Achtung Sarkassmuss Du kannst hier nicht behaupten Richter verstössen gegen geltendes Recht, dann schaffen die eben Richterrecht! Und Recht interessiert die Richter (nicht nur in Familiensachen) eh nicht, vor allem wenn die Schwarzberobten das mit so tollen Sachen wie dem Kindeswohl begründen können. Und da musst selbst Du als Unterlegener Vater einsehen, das es doch nur zum Besten des Kindes ist aus dem Streit der Eltern herausgehalten zu werden, indem Du entsorgt wirst und Mama damit dem Kind immer erklären kann was Du doch wohl für ein ACHTUNG WORTFILTER bist ... @P Ist schon der Hammer was sich der BGH bezogen auf Vertragsfreiheit herausnehmen kann... |