vorbereitung zum 18. worauf achten? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: vorbereitung zum 18. worauf achten? (/showthread.php?tid=4636) |
vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 so liebe forumsteilnehmner, nun ists bald soweit nachwuchs wird in paar wochen 18. ist situation: ich arbeite ganz normal - vollzeit verdiene durchschnittlich. psychex arbeitet auch vollzeit - verdient vermutlich bissal weniger. psychotante hat bezahlte eigentumswohnung (wohnt sozusagen mietfrei) ich wohne muss fürs wohnen zahlen wie der großteil der leute. sohnemann hat dieses jahr schule abgeschlossen. hat sich letztes jahr für ausbildungsplatz beworben (hatte aber nicht das von ihm gewünschte bekommen - ne alternative bzw. andere ausbildung wollte er nicht machen) nun sitzt er das kommende jahr rum und hat keinen ausbildungsplatz. ob er sich einen anderen beruf aussucht und sich bewirbt steht in den sternen - mein gerede war zwecklos - er hat keinen plan und kein interesse. nach meinem empfinden rechnet psychoex damit dass sie wenn er nun 18 wird von mir noch mehr geld bekommt. titel besteht keiner gegen mich. so, nun würde ich mich über verhaltenstipps freuen. unterhalt zahl ich seit 13 jahren montatlich und pünktlich - kein monat versäumnis. soll ich mich auf einen eventuell kommenden "krieg" vorbereiten - wenn ja wie?? DANKE FÜR JEDEN VERHALTENSHINWEIS!!!![/i] RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - Austriake - 11-07-2011 Glückwunsch- Deine Unterhaltspflicht endet in dem Monat, in dem dein Sohn 18 wird. Austriake RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - Tee-Rak - 11-07-2011 (11-07-2011, 11:17)Austriake schrieb: Glückwunsch- .. und ich dachte man ist bis zum eigenen Ableben Unterhaltspflichtig z.B. die arbeitscheue Mutti, den lieber im bettliegendem Sohnemann oder den eigenen Eltern? Den einzigen denen man nicht Unterhaltspflichtig ist, warn doch Opa/Omma, Geschwister? RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 ok - sehr gut.... dann brauch ich ab da mit der psycho keinen kontakt mehr zu halten und kann getrost jeglichen anruf und mailkontakt beenden!! gott sei DANK! jugendamt dürte dann wohl auch raus sein nehme ich an..... RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - blue - 11-07-2011 (11-07-2011, 11:17)Austriake schrieb: Deine Unterhaltspflicht endet in dem Monat, in dem dein Sohn 18 wird.Wo steht das? Ansonsten kläre das Weitere im Einvernehmen mit dem Sohn. Wenn er nur rumgammelt, bekommt er nix. Wenn er eine Ausbildung o.ä. macht, darfst Du wieder ran! RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 ok dann darf ich weiter ran - aber psychoex auch oder? nicht mehr nur ich allein... ausbildung macht er keine - hat er schon versäumt und ich werde mich nicht dazu zwingen lassen das "rumgammeln" zu finanzieren.... RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - p__ - 11-07-2011 Spätestens drei Monate nach Ende seiner Ausbildungsversuche erlischt eine Unterhaltspflicht für das Kind. Ob volljährig oder nicht spielt keine Rolle. Du hättest also schon Unterhaltszahlungen einstellen können, nachdem er die Ausbildung beendet hat. Die Unterhaltspflicht kann aber wieder aufleben. Ab 18 dann für beide Eltern. Kontakt mit der Ex ist dafür nicht notwendig, das Kind hat dir die Einkomensverhältnisse des anderen Elternteils vorzulegen um deinen Haftungsanteil errechnen zu können. Den Kontakt zur Ex kannst du gänzlich einstellen. RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 yes!!! keine kontaktnotwendigkeit mit der ex mehr! allein das ist schon ein sehr hilfreicher fortschritt.... also ich hatte folgendes vor: er wird im september 18 und im oktober werde ich dann zuächst die zahlungen einstellen (da vorraussichtlich keine ausbildungsstelle). werde dann alle sturmläufe der ex ignorieren. kann ich das so versuchen? wenn mein sohnemann auf mich zukommen sollte zwecks weiterzahlen möchte ich von ihm einen ausbildungsnachweis sehen. wenn vorhanden dann verlange ich von ihm gehaltsabrechnung von ihr - er kann dann meine für sie haben. da sie mietfrei wohnt in teurer lage könnte es gar sein, dass sie durch wohnvorteil mehr "verdient" so müsste sie den höheren anteil berappen bzw. mit ihm verrechnen oder wie auch immer... mein momentaner anteil könnte sich dadurch verringern... so hatte ich mir das überlegt. ist das so richtig oder sollte ich mich anders verhalten??? möchte keinen "taktischen" fehler machen.... RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - p__ - 11-07-2011 (11-07-2011, 12:24)camparso schrieb: werde dann alle sturmläufe der ex ignorieren. Kannst du machen, ja. Vorher durfte sie das Kind vertreten, mit der Volljährigkeit endet jegliches Vertretungs- und Sorgerecht, der Sohn hat seine Angelegenheiten wie jeder Erwachsene selbst zu regeln. Ob Wohnvorteile bei Volljährigenunterhalt noch eine Rolle spielen, bezweifle ist. Warte doch mal ab, was dir vorgelegt wird, wenn es soweit ist. Er hat zu fordern und vorzulegen. RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 ok - sehr gut also: ab oktober erstmal nicht mehr zahlen sturmläufe ignorieren warten bis er mir unterlagen vorlegt mit denen man dann ggf. ne berechnung anstellen kann. dann werde ich das mal so machen. VIELEN DANK ERSTMAL falls es kompliziert wird werde ich mich wieder an dieses forum wenden. ist immer hilfreich wie ich finde.... juhu hab was zum thema wohnwert gefunden: Sehr geehrter Ratsuchender! Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte. 1. Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen wird grds. als einkommenserhöhend bei der Berechnung von Volljährigenunterhalt behandelt. Das bedeutet, der Wohnwert entspricht der zu erzielenden Miete und wird zum Einkommen hinzugerechnet. Entnehmen können Sie dies unter anderem den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts. vielleicht kann das ja noch jemand brauchen :-) RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - Austriake - 11-07-2011 @ camparso Dein Sohn ist demnächst volljährig, in einer Ausbildung ist er nicht. Also weder in einer Ausbildung, die er vor dem 18. Geburtstag begonnen hat, noch überhaupt. Wenn dein Sohn von dir etwas will, muss er auf dich zukommen. Kommst nichts, brauchst Du dich auch nicht zu rühren. Austriake RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 11-07-2011 ok besten dank! will mich nur grundsätzlich richtig verhalten und vorallem mit der ex nix mehr zu tun haben :-P RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - Austriake - 11-07-2011 Noch mal eine Frage: du sprichst von der Psycho-Ex. Falls diese Dame eine diagnostizierte psychische Erkrankung hat: wie hat sich diese ausgewirkt in Bezug auf Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht usw.? Hat das Jugendamt / Fam.Gericht das einfach so hingenommen? Austriake RE: vorbereitung zum 18. worauf achten? - camparso - 12-07-2011 na ja die gute frau hat bezüglich ihrer zwänge schonmal ne therapie versuch aber wieder abgebrochen... es wurde noch keine psychoanalyse vorgenommen bei ihr weil man sie ja nicht dazu bringen konnte ihr spontan auftretetndes aggressives verhalten untersuchen zu lassen. sie "verkauft" sich nach aussen sehr gut und höchst unauffällig - erst in den eigenen vier wänden gehts richtig rund! sie sieht sich als normal an. ich sehe dass sie "krank" ist, sohnemann sieht dass sie "krank" ist, die ex freunde seit meiner trennung von ihr vor einigen jahren haben sich alle mit den worten "du bist ne psycho" von ihr verabschiedet. also jeder der sie näher kennenlernt weiss das sie "krank" ist.... im grunde ne arme sau - aber ich will damit einfach nix mehr zu tun haben. deshalb bin ich froh wenn er 18 ist und sie nichts mehr zu melden hat mir gegenüber!!!! |