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Notarieller Unterhaltstitel - Druckversion

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Notarieller Unterhaltstitel - 'c' - 12-07-2011

Ist es für einen notariellen Unterhaltstitel wichtig, dass der Notar im selben Bundesland seinen Sitz hat, wo Kind und beide Eltern wohnen?
Wir wohnen in NRW, der Notar meiner Wahl hätte seinen Sitz in Sachsen.


RE: Notarieller Unterhaltstitel - beppo - 13-07-2011

Nein.


Auch wenn das "zuständige" JA Zicken macht einen Titel nach den Vorstellungen des Pflichtigen zu erstellen, kann man einfach zum nächsten gehen.

Natürlich nicht ohne sich von den Verweigerern die Weigerung schriftlich geben zu lassen und ne Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.




RE: Notarieller Unterhaltstitel - sorglos - 13-07-2011

(12-07-2011, 23:26)c schrieb: Ist es für einen notariellen Unterhaltstitel wichtig, dass der Notar im selben Bundesland seinen Sitz hat, wo Kind und beide Eltern wohnen?
Völlig schnurz - die Titel gelten ja dann auch nicht nur bundesweit.



RE: Notarieller Unterhaltstitel - Bluter - 13-07-2011

Der beurkundende Notar darf nur nicht zuvor in der Sache als anwaltliche Vertretung einer Partei tätig gewesen sein.