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also nochmal ... - Derentsorgtevater - 08-08-2011

Habe Urteil von gericht wonach betreuter umgang festgelegt wurde...
KM mauert aber immernoch...
Was tun sprach Zeus???


RE: also nochmal ... - Ibykus - 08-08-2011

(08-08-2011, 15:07)Derentsorgtevater schrieb: Habe Urteil von gericht wonach betreuter umgang festgelegt wurde...
KM mauert aber immernoch...
Was tun sprach Zeus???
ein Urteil wirst Du nicht haben, stattdessen einen Beschluss.
Familiengerichtliche Beschlüsse sind sofort vollstreckbar.
Wenn die KM sich nicht an die im Beschluss geregelten Umgangszeiten hält, beantragst Du ein empfindliches Ordnungsgeld gg die More festzusetzen.

Du musst die Mutter vorher nicht zwingend "in Verzug setzen", indem Du sie letztmalig aufforderst, den gerichtlich geregelten Umgang einzuhalten.

Es ist aber auch nicht schädlich, wenn Du dem Gericht schreiben kannst:

...weigert sich die KM trotz mehrfacher Aufforderung dazu, zuletzt mit Schreiben vom ..., das gemeinsame Kind zum Zwecke des mit Beschluss v., Az.: ..., geregelten Umgangs herauszugeben .....
Es wird deshalb beantragt, der Antragsgegnerin im Wege der Vollstreckung ein empfindliches Ordnungsgeld aufzuerlegen.


Du solltest aber auch nicht zu warten, sonst erreicht sie, was sie vermutlich beabsichtigt.




RE: also nochmal ... - Skipper - 08-08-2011

Ich denke, sofort mit Bericht Retour ans Gericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz für Dich und die Kinder. Über die Mutter muß gar kein Wort verloren werden.

Gerichte sehen es nicht so gern, wenn ihre Beschlüsse oder sogar Vergleiche, denen sie beigetreten sind, ignoriert werden.
Bei Umgangsboykott sind die idR auch recht fix.

Mir ist Umgang, das Leben mit meinen Kindern heilig, auf Störungen antworte ich sehr schnell und 'robust' - für mich, meine Kinder, meine Familie mit ihnen. Die KM ist dabei für mich/uns recht uninteressant.

"... wird beantragt: Das Gericht ergreift Maßnahmen zur Sicherstellung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechtes der Kinder mit ihrem Vater ..."