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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - Druckversion

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Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - Austriake - 28-09-2011

Hallo miteinander,

ich hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier.

Die Situation ist folgende: Trennungsdatum Mai 2010, Zugang des Scheidungsantrags (von mir gestellt) bei der Exe am 04.02.2011. Das Verfahren um den Ternnungsunterhalt läuft noch; derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts.

Für die Vermögensauseinandersetzung hatte ich zu beziffern das Anfangsvermögen zu Anfang der Ehe (war Null, beiderseitig), zum Stichtag der Trennung im Mai 2010 und zum Stichtag des Zugangs des Scheidungsantrags am 04.02.2011. Derzeit bezahle ich immer noch die Hypotheken für das gemeinsame Haus, ich selber bin im September 2010 ausgezogen. Im Grundbuch stehen wir beide; für die Hypo-Darlehen sind wir beide gleichermassen verpflichtet. Ich zahle derzeit lieber Schulden ab als höheren Trennungsunterhalt. Seit Februar habe ich ca. 10.000.- Euro an Zins und Tilgung an die Bank gelöhnt.
Da ich damit rechnen muß, nach der Scheidung auch zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet zu werden (wegen psychischer Erkrankung der Exe = Unterhaltsneurose...), zahle ich derzeit weiter, um die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu begrenzen.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung können noch durchaus ein, zwei Jahre vergehen, da die Exe mit allen Mitteln bremst und verzögert. Das heißt, bis zur rechtskräftigen Scheidung wird ihr der Wohnvorteil angerechnet (reduziert die von mir zu erbringende Unterhaltsleistung). Danach aber würde ich mit weiteren Hypothekenleistungen den Zustand herbeiführen, dass wir weiter gemeinsame Eigentümer eines Hauses sind, aber geschieden (und heillos zerstritten...). Man könnte dann zwar einen Teil des Hauses vermieten, aber wenn die Exe drin wohnt, wird das kein guter Zustand. Das beginnt bei der Auswahl des Mieters und eskaliert spätestens bei der Heizkostenabrechnung.

Die Zins- und Tilgunsgleistungen an die Banken sind höher als der zu erwartende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (der maximal 4/7 des Nettoeinkommens betragen kann, meines Wissens).
Ich könnte auch nach der rechtskräftigen Scheidung die Zahlungen an die Banken einstellen und die Banken machen lassen. Ist nur so, dass man seinerzeit bei der Finanzierung die Unterwerfung unter die Gesamtvollstreckung in das Gesamtvermögen hat akzeptieren müssen. Was im Zweifel bedeutet, dass die Bank ersatzweise auf andere Vermögenswerte von mir zugreifen kann- was sie auch tun wird, dessen bin ich mir ziemlich sicher. Bei der Exe ist schließlich nichts zu holen, also halten sich die Banken an mich.

Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Zugewinnausgleich wird es mangels Zugewinn keinen geben, hat der FamRichter schon signalisiert.

Austriake



RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - blue - 28-09-2011

(28-09-2011, 15:03)Austriake schrieb: Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Ich denke nein. Denn Du schreibst selbst:
"derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts."

Ich gehe davon aus, dass das Gericht eure Verbindlichkeiten für´s Haus/Kredit berücksichtigt hat. Ansonsten hätte es Dich zu deutlich mehr EU verdonnert.





RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - Austriake - 28-09-2011

(28-09-2011, 15:19)blue schrieb:
(28-09-2011, 15:03)Austriake schrieb: Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Ich denke nein. Denn Du schreibst selbst:
"derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts."

Ich gehe davon aus, dass das Gericht Deine Verbindlichkeiten für´s Haus/Kredit berücksichtigt hat. Ansonsten hätte es Dich zu deutlich mehr EU verdonnert.

Das ist richtig für den Umfang des Trennungsunterhalts. Gemäss dem Grundsatz, dass beide Ehepartner in der Trennungsphase nicht schlechter gestellt sein dürfen als während der Ehe. Denn während der Trennungsphase ist die Ehe ja noch existent, sie endet erst mit der Scheidung.

Es ist aber doch so, dass ich (zumindest fiktiv) ihren Vermögensanteil erhöhe durch meine Zahlungen, obwohl doch mit Zustellung der Scheidungsklage de facto die Zugewinngemeinschaft endet.

Ich weiß, das ist eine Fragestellung für die Spezialisten- deshalb stelle ich sie ja hier....

Austriake




RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - blue - 28-09-2011

Entschuldige bitte, dass ich Dir als Nicht-Spezialist geantwortet habe. Kommt ünrigens nicht ganz so dolle, wenn Du hier "Spezialisten" erwartest.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mir als erstes die Frage stellen, wie ich mir das Haus mit den dazu anhängenden Forderungen der Bank und die kommenden Unterhaltszahlungen leisten kann.

Das bisschen Vermögensausgleich, welches Du während der Scheidung an "Tilgung" leistest, macht meiner Meinung nach den Braten nicht fett. Würde dann sowieso im Endeffekt im Urteil berechnet werden.

Wenn Du Dir eine Hütte, die Du selbst nicht bewohnst und zusätzlich Unterhaltszahlungen an Ex und Kinder leisten kannst, dann würde ich mir an Deiner Stelle keinen Kopp machen.



RE: Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen - karlma - 29-09-2011

(28-09-2011, 15:23)Austriake schrieb: Es ist aber doch so, dass ich (zumindest fiktiv) ihren Vermögensanteil erhöhe durch meine Zahlungen, obwohl doch mit Zustellung der Scheidungsklage de facto die Zugewinngemeinschaft endet.

Warum "obwohl"? Ja, Du erhöhst das Vermögen Deiner Nochnichtganzex und Deines auch. Wenn Du das nicht willst, musst Du anders handeln.
Die Ehebedingten Schulden werden nach Deiner Schilderung zu schließen bei der Berechnung Deines Einkommens und somit des Unterhalts berücksichtigt. Würdest Du mehr Unterhalt zahlen, finanzierst Du direkt die Frau und nicht mehr Dein Vermögen. Das wäre meiner Meinung nach ungünstiger, denn sie wird Deine Zahlung nicht unbedingt in die Hausraten stecken.

Für den Zugewinnausgleich gilt das genannte Datum als Stichtag. Alles, was später passiert sind einfache Transaktionen, die im Leben mal vorkommen und die einzeln jeder selbst zu entscheiden hat.

Was übrigens macht Deines Erachtens einen Spezialisten aus?